ᐅ OG Zimmer ausbauen - Genehmigung notwendig?
Erstellt am: 28.09.19 14:27
knifflig28.09.19 14:27
Hallo zusammen,
nach einer gefühlten Ewigkeit googeln gebe ich auf und stelle meine Frage hier
In unserem neuen Haus ist ein Zimmer (im OG ca. 2,75cm Deckenhöhe) im Rohbau und wurde von den Vorbesitzern als Abstellraum genutzt. Es sind Fenster vorhanden, die Schrägen sind gedämmt, aber ohne Rigips, Anschlüsse für die Fußbodenheizung sind im Übergang zum Flur vorhanden, es liegt kein Estrich und die Wände sind nicht verputzt. Das Zimmer wurde auch nicht mit in der Wohnflächenberechnung aufgeführt. Mit relativ geringem Aufwand/Geld lässt sich das Zimmer bewohnbar machen.
Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)? Das neue Zimmer hat dann auch einen Einfluss auf die Wohnfläche. Muss ich diese dann neu berechnen lassen, z.B. für die Gebäudeversicherung?
Besten Dank vorab!
nach einer gefühlten Ewigkeit googeln gebe ich auf und stelle meine Frage hier
In unserem neuen Haus ist ein Zimmer (im OG ca. 2,75cm Deckenhöhe) im Rohbau und wurde von den Vorbesitzern als Abstellraum genutzt. Es sind Fenster vorhanden, die Schrägen sind gedämmt, aber ohne Rigips, Anschlüsse für die Fußbodenheizung sind im Übergang zum Flur vorhanden, es liegt kein Estrich und die Wände sind nicht verputzt. Das Zimmer wurde auch nicht mit in der Wohnflächenberechnung aufgeführt. Mit relativ geringem Aufwand/Geld lässt sich das Zimmer bewohnbar machen.
Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)? Das neue Zimmer hat dann auch einen Einfluss auf die Wohnfläche. Muss ich diese dann neu berechnen lassen, z.B. für die Gebäudeversicherung?
Besten Dank vorab!
Nordlys28.09.19 16:00
Ich sage: Wecke nie schlafende Hunde. Geh nur zum Kaiser, wenn er dich ruft. Frag Deinen Versicherungsmakler.....
nordanney28.09.19 17:45
knifflig schrieb:
Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)?Gibt die Baugenehmigung eine Nutzung des Raumes als Wohnraum her?Falls nicht, einfach machen und nicht drüber reden. Im Zweifel ist es eben kein Wohnraum und wird als Abstellraum für eine Couch, einen Schrank, einen Fernseher u.ä. genutzt. Ist halt Zufall, dass die Einrichtungsgegenstände, äh zu lagernden Gegenstände , zufällig wie in einem Wohnraum arrangiert sind.
Wer soll denn nachschauen kommen?
Fummelbrett!28.09.19 18:00
Da interessiert sich doch niemand dafür. Als bei uns mal ein zuständiger Herr da war wegen einer anderen Sache, haben wir ihn nebenbei gefragt, was wir tun müssen wenn wir ein Fenster in eine Eingangstür ändern wollen. Der guckte sich den Plan an und war verwirrt: Da war eine Tür eingezeichnet. Die wurde vor 50 Jahren gegen ein Fenster getauscht, keiner hat's bemerkt und/oder keinen hat's interessiert.
Ich würde den Raum also ganz normal herrichten, einrichten, nutzen. Am Ende fragt niemand danach.
Ich würde den Raum also ganz normal herrichten, einrichten, nutzen. Am Ende fragt niemand danach.
knifflig28.09.19 19:56
Danke für die Antworten. Generell bin ich ja bei euch, allerdings ist mir das für die Gebäudeversicherung irgendwie zu heikel. Ich spreche mal mit der Versicherung.
Aktuell ist der Raum nicht in der Wohnflächenberechnung und im Grundriss als "Speicher" angegeben.
Aktuell ist der Raum nicht in der Wohnflächenberechnung und im Grundriss als "Speicher" angegeben.
nordanney28.09.19 20:12
knifflig schrieb:
Aktuell ist der Raum nicht in der Wohnflächenberechnung und im Grundriss als "Speicher" angegeben.Dann bleibt es auch dabei. Mach Dir keinen Stress.Ähnliche Themen