Änderungen am Haus & Grundriss nach Stellung Bauantrag

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S

sauerpeter

Hallo,
mal ein allgemeine Frage, betrifft mich zwar aktuell nicht so direkt, aber mal interessant zu wissen. Man geht davon aus, man hat den Bauantrag eingereicht: Was darf ich jetzt noch ändern, ohne das der Bauantrag erneut geprüft werden muss?
Klar gravierende Sachen sind denke ich klar - vor allem Dinge die die Statik, rechtliche Vorschriften, Gestaltungssatzung etc. betreffen.
Auch kleinere Dinge, wie Schlafzimmer wird jetzt Kinderzimmer oder Tür geht jetzt nicht nach links, sondern rechts auf usw.
Es geht mir eher um solche Dinge, die nicht so klar sind. Vielleicht kann man hier eine Art Liste zusammentragen als allgemeinen Überblick.
Mich würde speziell interessieren:
- Den Verlegeabstand der Heizschläuche für die Fußbodenheizung
- Änderung der Heizanlage von Gas/Brennwert auf Luft-Wärme-Pumpe
- Lage des Hauses (bspw. 3m nach hinten oder nach vorn)
- Garage nicht mehr ein großer Raum sondern nun zwei Räume, getrennt durch eine Wand
- Zusätzliches Fenster in einem Zimmer

Wäre schön, wenn andere sich hier beteiligen (auch aus Erfahrungen) und hier eine kleine Übersicht entsteht. Kann ja für den einen oder anderen interessant sein.
 
Nordlys

Nordlys

Meine Vermutung: Veränderung Hauslage auf dem Land: Nein
Zusatzfenster: geht
Garage innen geht, aber außen nicht. Wenn da eine Garage im Antrag, kannst du nicht einfach 2 hinstellen.
Heizung: nein. Du verwirkst die Energieberechnung, die zur Genehmigung gehört.
 
Y

ypg

Grob: alles, was Außenwirkung und -Einfluss hat, darf nicht verändert werden.
Ein Fenster 10cm verschieben ist ok, einen Meter nicht.
Den ganzen Baukörper allerdings verschieben, sollte selbst erklärend sein, wenn man mal einen Lageplan gesehen hat Nogo!


In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Maria16

Man verwirkt die Energieberechnung, die zum Antrag gehört??
Na gut, dass wir die erst drei Monate nach Genehmigung überhaupt in Auftrag gegeben haben. und es das Bauamt nicht ein mal interessiert hat.

Da einige Dinge durchaus Landesrecht bzw. "Gemeinderecht" (z.B. Vorgabe aus dem Bebauungsplan zur Fassadenfarbe) sein können, würd ich hier kein Sammelsurium zusammentragen, das vielleicht in einem anderen Bundesland oder schon der Nachbargemeinde nicht mehr stimmt.

Und im Grunde sollte doch immer der Architekt/ Planer sagen können, was im konkreten Fall ohne Tektur möglich ist?!
 
Nordlys

Nordlys

Auf der Seite drei unseres Bauantrages bescheinigt das Energiebüro, dass die Berechnung vorgenommen hat, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im zum Antrag gehörenden Anhang Baubeschreibung wird die Heizart abgefragt und ist dort eingetragen. Also, so ist es in SH.
 
11ant

11ant

erst mal generell: Dein hypothetischer Fall ist in der Realität so häufig, daß man da schon (ewig) eine Routine für hat - das Gugelwort lautet "Tekturklappe".

Raumnutzungstausch)
Schlafzimmer gegen Kinderzimmer ist Privatsache, Werkstatt gegen Wohnraum wäre etwas anderes

Türanschlagsänderungen)
Geschmackssache, rechtlich nicht relevant - evtl. Ausnahme: eine Fluchttür.

Verlegeabstand der Heizschläuche)
kommt erst in der Ausführungsplanung überhaupt vor, nicht in der Genehmigungsplanung

Änderung der Heizanlage)
im Energieeinsparverordnung-Zeitalter wohl ein Thema, hätte früher nicht interessiert

Lage des Hauses auf dem Grundstück)
ist wesentlich Teil der Genehmigungsbetrachtung

Garage plötzlich mit Trennwand gewünscht)
Geschmackssache, umgekehrt könnte es anders sein (Trennwand war geplant, aus Brandschutz erforderlich)

Ein Fenster mehr in der Fassade)
eine genehmigungspflichtige Änderung, in einer Brandmauer ohne Hoffnung, ansonsten in der Regel eine Formsache

Bundesweit gültiges Sammelsurium)
bei sechzehn Landesbauordnungen unmöglich bzw. immer "ohne Gewähr".
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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