Architekt will ohne HOAI abrechnen!

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M

minhphuc

Hallo!



Wir haben uns nach langem hin und her für den Bau unseres Einfamilienhauses mit Architekt entschieden.

Wir hatten einen Termin mit einem Architekten, der uns auch sehr sympathisch war und kompetent wirkte. Allerdings rechnet dieser nicht nach der HOAI Regelung ab, sondern hat eine andere Architektenversicherung. Für den Bau des Hauses setzt er einen Honorarsatz von 13% fest.

Dazu bietet er über die Bauphase hinaus noch eine Betreuung von weiteren 2 Jahren an.

Der Architekt hat neben seiner Architektentätigkeit noch eine Bau GmbH.

Für ein Einfamilienhaus mit den Ausmaßen 9m x 12 m, anderthalb stöckig schätzt er mit 400.000 € Baukosten (schlüsselfertig). Allerdings sind in diesen 400.000 € sein Honorar nicht inbegriffen. Diese Summe lässt sich nicht mit unseren eigenen Vorstellungen vereinbaren, da wir eher in Richtung 390.000€ inklusive Architektenhonorar anpeilen.





Was haltet ihr von einem Bau außerhalb der HOAI Richtlinien? Was hat der Architekt davon, bzw. würden wir dadurch ein Risiko eingehen?


Weiß jemand was der der HOAI Regelung die anrechenbaren Kosten wären? Wie hoch ist durch die HOAI der Prozentsatz für das Arhitektenhonorar?

Schon mal vielen dank für eure Hilfe!
 
B

Bauexperte

Wir haben uns nach langem hin und her für den Bau unseres Einfamilienhauses mit Architekt entschieden.

Wir hatten einen Termin mit einem Architekten, der uns auch sehr sympathisch war und kompetent wirkte. Allerdings rechnet dieser nicht nach der HOAI Regelung ab, sondern hat eine andere Architektenversicherung. Für den Bau des Hauses setzt er einen Honorarsatz von 13% fest. Dazu bietet er über die Bauphase hinaus noch eine Betreuung von weiteren 2 Jahren an.

Der Architekt hat neben seiner Architektentätigkeit noch eine Bau GmbH.

Für ein Einfamilienhaus mit den Ausmaßen 9m x 12 m, anderthalb stöckig schätzt er mit 400.000 € Baukosten (schlüsselfertig). Allerdings sind in diesen 400.000 € sein Honorar nicht inbegriffen. Diese Summe lässt sich nicht mit unseren eigenen Vorstellungen vereinbaren, da wir eher in Richtung 390.000€ inklusive Architektenhonorar anpeilen.

Was haltet ihr von einem Bau außerhalb der HOAI Richtlinien? Was hat der Architekt davon, bzw. würden wir dadurch ein Risiko eingehen?
Der Architekt tritt als Generalübernehmer/-Unternehmer (GU/GÜ) auf; Du baust ja mit seiner Bau GmbH. Heißt, er kann Dir ein freies Honorar in Rechnung stellen, ohne sich an die engen Vorgaben der HOAI zu halten. Das ist ähnlich bei überregional tätigen Bauunternehmern, bei ihnen ist die Leistung Architekt mit dem Angebotspreis abgedeckt

Zum Honorar selbst kann ich Dir nichts sagen, da ich nicht weiß, in welcher Honorarzone Du Dich mit Deinem BV bewegst. Allerdings erscheint mir das Honorar Deines Favoriten als ein guter Schluck aus der Pulle; wenn sich die Honorarforderung 13% tatsächlich auf den Hauspreis bezieht

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nordanney

Der Bau an sich hat zunächst einmal ja nichts mit der Bezahlung des Architekten zu tun. Er wird nicht besser oder schlechter bzw. günstiger oder teurer!

Schaut im I-Net nach HOAI-Rechner und Ihr könnt Euch die Bandbreite ausrechnen, in der der Architekt gem. HOAI abrechnen kann.
 
M

minhphuc

Danke schon einmal für die hilfreichen Anmerkungen !

Kann denn ein Architekt der nach HOAI abrechnet den Bau des Einfamilienhauses einordnen wie es Ihm beliebt ? Oder ist lediglich der Mindest bist Höchstsatz in der jeweiligen Honorarzone frei verhandelbar.

Laut erstem Telefongespräch mit einem weiteren Architekten hat dieser bereits gesagt: Einfamilienhäuser sind bei uns Honorarzone 3 Höchstsatz oder Honorarzone 4 Mindestsatz. Ist das nicht einwenig voreilig ohne etwas zu wissen schon eine Einordnung vorzunehmen ? Ich hatte eher an die Honorarzone 3 - Mittelsatz oder etwas dergleichen gedacht.

Ist es denn überhaupt realisierbar ein Einfamilienhaus mit 160m² Wohnfläche und Unterkellerung (zumindest teilweise) für 1900,-€/m² Wohnfläche. zzgl 50.000 € für den Keller zu errichten ? Hier drin sollten dann natürlich alle weitere Kosten enthalten sein (Sanitär , Elektro, Hausanschluss) ,außer dem Architekten Honorar natürlich.
 
P

Preikschat

Wenn der Architekt nach HOAI abrechnet kann er nicht das Objekt einordnen wie es ihm beliebt sondern die HOAI enthält einen Punktekatalog der diese Einordnung bzw. Schwierigkeitsgerade enthält. Der Verhandlungsspielraum ergibt sich aus dem Mindest.- bzw. Höchstsatz. Wenn der Architekt gleichzeitig als Baufirma Auftritt sind natürlich Besonderheiten zu beachten. Zum einen sehe ich einen "Gewissenskonflikt" bei der Planung des Objektes, weil er ja versuchen wird besonders preisgünstig zu planen bzw. die Ausstattung einfach gestalten um das Angebot zu halten. Bei der Bauüberwachung wird er "sich selbst" auch nicht wirklich Mängelmeldungen und Verzugsetzungen schreiben und mit Ersatzvornahmen drohen. Ich denke ein schlüsselfertiges Angebot gem. Zeichnungen und Baubeschreibung, einschließlich aller erforderlichen Planungsleistungen, wäre erstrebenswert.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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