Wird bereits bestehendes Haus als Eigenkapital berücksichtigt?

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L

loritas

Hallo zusammen,
ich plane in Zukunft ein Haus zu kaufen, wird mein bereits bestehendes Haus (Elternhaus) als Eigenkapital für eine Finanzierung einer neuen Immobilie mit berücksichtigt? Würde ich deswegen z. B. einen geringeren Zinssatz erhalten für die Finanzierung?

Danke
 
Musketier

Musketier

Dazu hab ich schon etwas in deinem anderen Thread geschrieben.

Sofern das Grundstück unbelastet ist, kann darauf ein Kredit beantragt werden.
Unbelastet bedeutet aber auch kein Wohnrecht für die Eltern.
 
G

GeorgPuetz

Antwort: Mit ziemlicher Sicherheit - ja.

Rechenbeispiel:

Verkehrswert neues Haus: 300.000
Eigenkapital Eigenkapital: 40.000
Beleihungsauslauf Bank 100 %
100% deshalb, weil das Eigenkapital für die Bau-/Erwerbsnebenkosten darauf geht und für die Ermittlung des Beleihungsauslaufes bankseitig noch ein Sicherheitsabschlag kalkuliert wird.

Verkehrswert elterliche Immobilie: 200.000

Damit wird der Beleihungswert bei rund 60% auslaufen und die Kondition verringert sich um rund 1%-Punkt.


Noch ein paar Überlegungen:

Sollten die Eltern noch in dem Elternhaus wohnen und auch die Eigentümer sein, müssen diese natürlich bei der Grundschuldbestellung mitwirken. Ein Wohnrecht müsste im Rang zurücktreten.

Die oben skizzierte "totale" Lösung ist aus Bankensicht sehr schön, weil für den Geldgeber überhaupt kein Risiko mehr besteht. Ist erst einmal auch die rechnerisch billigste Lösung, weil die Konditionen so an die Marktuntergrenze gedrückt werden können. Dafür sind aber auch beide Immobilien vollständig "enteignet". Für die Zukunft gibt es nun keinerlei Gestaltungsspielraum mehr.

Alternative Vorgehensweise: Die Beleihung auf dem neuen Haus fällt höher aus, ungefähr 80%. Dadurch ist der Zins moderat höher. Die restlichen 20% finanziert man dann ebenfalls erststellig auf dem elterlichen Haus. Das Darlehen ist bedeutend kleiner und kann mit einer hohen anfänglichen Tilgung und/oder Sondertilgungen schnell zurückgezahlt werden. Das Haus wird also wieder schnell lastenfrei.

Wichtig dabei ist, dass beide Darlehen getrennt behandelt werden und keine gegenseitige Verknüpfung stattfindet. So sichert man sich den finanziellen Spielraum. Und falls die Eltern noch im elterlichen Haus wohnen sollten, können die mit einem kleinen Darlehen auf ihrem Haus vermutlich auch ruhiger schlafen
 
M

mcarstensen

enteignet wird keiner Die zweite Lösung ist sicherlich denkbar. Aber mehr Spielraum entsteht dabei nicht. Dafür ist ja die "eigene" Immobilie höher belastet. Es ist lediglich vielleicht für die Eltern "schöner" Dafür dauert es halt länger bis die neue Immobilie wieder mehr Spielraum besitzt.

Bezüglich des Wertes. Wenn der Verkehrswert bei 300 TEUR liegt, dann liegt der Beleihungswert in der Tat bei ca. 360 TEUR. Dann sollten die Gesamtkosten aber deutlich über 300 TEUR liegen, da die Nebenkosten nicht in den Verkehrswert mit eingerechnet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 30.07.2025
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