Jein, i.d.R. sind die Darlehen an den Euribor als Referenzzinssatz gekoppelt - damit 3-monatig rollierende, neue Konditionen. Aber es kann auch eine Bank wie mit einem normalen KK-Zins umgehen, so wie die Zinsen für Überziehungen/Dispos festgesetzt werden.Der Zins richtet sich ja an den Euribor, richtig? Somit sollte man hier doch eine 3 Monatige Bindung haben?