Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück

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HeimatBauer

Meine Kumpels sind Bauingenieure und Versorgungstechniker, haben ein gemeinsames Ingenieurbüro und machen Industrie-, Schul- und Bürogebäude. Die sind seit Jahrzehnten auf Baustellen unterwegs und wissen einfach, was man warum wie baut. Die waren dann während des Baufortschritts jede Woche auf der Baustelle und haben auf einige wichtige Themen hingewiesen die dann auch behoben wurden. Aber sie machen keinen Wohnungsbau.

Sie haben mir z.B. solche Flausen ausgetrieben wie "ich will keine zentrale Lüftung weil Lüftungen machen Schimmel" - ja, sowas dachte ich vor vielen Jahren wirklich mal. Auch diverse Schöner-Wohnen-Säue die irgendwann mal durchs Dorf getrieben wurden "ich habe mal von der XYZ-Wunderheizung gehört, die will ich haben" haben sie fundiert auseinandergenommen.

Sie sind eben auch das Modell gewöhnt, dass ein Kunde der sich von einem Star-Architekte einen aus-dem-Vollen.gefrästen-Dogenpalast hat zeichnen lassen und ihm diesen auf den Tisch wirft und sagt: "Plan mir das mal. Ich will im 18.OG eine Panzer-Fertigungsstraße, das Haus wird aus Balsaholz gebaut und auch ohne Lüftungsanlage muss es ein Passivhaus sein". Sie haben mir also durchaus die Option erläutert, zuerst zu einem Architekten zu gehen. Für mich war dann wichtiger, dass sie mir erläutert haben was bei der Auswahl des GU wichtig ist, die Bauleistungsbeschreibung im Detail auseinandergenommen haben, und so weiter.

Es war mein erstes Haus und ich behaupte, dass es dafür extrem gut geworden ist. Also um bei der Redensart "das erste für den Feind, das zweite für den Freund und das dritte für sich selbst" zu bleiben ist es schon für einen sehr guten Freund.

Das alles vom GU zu nehmen war dann auch durch die Risikoaversion meiner Frau bedingt sowie dem Zeitdruck. Ich gebe zu, dass ich beim Entschluss zu bauen so unglaublich ahnungslos war - WIE ahnungslos, das habe ich erst nachher ansatzweise verstanden. Ich wusste die Optionen nicht, hatte weder die Kraft noch die Hartnäckigkeit die umständlichere Option durchzusetzen. Für mich war es damals irgendwann nur noch wichtig, das jetzt endlich mal anzugehen. Im Nachhinein war nicht alles 100% perfekt aber sehr vieles hat sich schon als sehr gut rausgestellt.
 
K a t j a

K a t j a

Die allermeisten Vertragsarchitekten sind Architektinnen in Elternteilzeit (die sich dann vom GU chartern oder anstellen lassen) oder ruhestandsnahe Architekten, für die sich ein eigener Bürobetrieb nicht (mehr) lohnt. Nur selten liegt es wirklich an der Qualität der Ausbildung oder Erfahrung, wenn man die Erwartungen hier tiefer hängen muß als wenn man die/den Architekt/in initiativ selbst sucht (/ suchen läßt) und beauftragt.
Was willst Du damit sagen? Das ein(e) Architekt(in) in Elternzeit oder Vorruhestand seine Ausbildung plötzlich vergisst und nicht mehr weiß, wie man ein 2,5er Einfamilienhaus plant? Denkst Du auch, dass ein Bäcker mit 60 nicht mehr weiß, wie man Brötchen backt oder die Zahnärztin mit Kind vergisst, wie man Zähne zieht? Das ist m.E. alles Quatsch. Entweder ich kann meinen Job oder eben nicht. Und bloß, weil der Architekt jetzt angestellt ist, hört er nicht auf den Bebauungsplan zu lesen und zu verstehen. Das gehört immerhin trotzdem noch zum Job.

Ich sehe es eher so: jeder kann mal Fehler machen. So lange noch nix umgesetzt ist, kann man noch korrigieren. Oder er ist eben wirklich zu doof bzw. gar kein Architekt. Dann auf Nimmer Wiedersehen und endlich nen Profi ran lassen.
 
11ant

11ant

Was willst Du damit sagen? Das ein(e) Architekt(in) in Elternzeit oder Vorruhestand seine Ausbildung plötzlich vergisst und nicht mehr weiß, wie man ein 2,5er Einfamilienhaus plant?
Selbstverständlich nicht, da hast Du mich ja bemerkenswert mißverstanden. Ich versuchte Dir zu erklären, daß Deine Befürchtungen unbegründet sind, der Kundschaft würden Architekt/innen fragwürdiger Ausbildung untergeschoben. Meine Ausführungen sollten Dir erläutern, wo die von den GU gecharterten Architekt/innen herkommen. Selbständige ArchitektInnen unterliegen dem Zwang des Nachweises einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese Berufshaftpflicht ist zu teuer, um während man sie aufrecht erhalten muß seinen Bürobetrieb auf Sparflamme laufen zu lassen. Deshalb wechseln Architekten mit dem Wunsch nach Altersteilzeit (oder Architektinnen in Elternteilzeit) gerne in ein Angestelltenverhältnis, wo sie diese Last nicht an der Backe haben. Ihrer Vorlageberechtigung schadet das nicht, es ist für alle Beteiligten (GU und Architekt/in) Win-win, und der Bauherr ist in dieser Konstellation nicht Kunde des Architekturbüros, sondern des GU. Eine Trübung der Qualifikation ist damit nicht verbunden. Deswegen sagte ich ja, "nur selten liegt es wirklich an der Qualität der Ausbildung oder Erfahrung". Das Problem ist hier die seitens des GU vorgegebene Arbeitsweise "Schmalspur" / "dünn drüber": dem Kunden nicht zur Bauvoranfrage zu raten, die die Abstimmung der Interpretation der Höhenvorgaben gewährleistet hätte. Die gleiche ArchitektInnenperson würde selbständig anders gehandelt haben. Die Senilität eines Stempelaugusts wähne ich hier nicht als den Grund.

Es ist hier also das Verhältnis zum GU, das dem Architekten seine Anführungszeichen beschert - und nicht wie Du befürchtet hattest, daß hier ein Bauzeichner als vorgeblicher Architekt schwindeletikettiert worden wäre.

Was ich beschrieben habe, ist lediglich die häufigste Konstellation. Es gibt auch das zweistufige Modell (Bauzeichner "plant", Vorlageberechtigter mit ich sachma nicht mehr ganz hell wacher Fachkompetenz unterschreibt) oder so wie ich es oben beschrieben habe aber in der Variante mit selbständigem Bürobetrieb (aber Pauschalvertrag, daher meine Formulierung als Chartern). Aus gutem Grund empfehle ich als einzig vollwertige Variante, ein Architekturbüro stets ohne Vermittlung durch einen GU zu suchen und zu mandatieren.
 
K a t j a

K a t j a

Selbstverständlich nicht, da hast Du mich ja bemerkenswert mißverstanden....
Ich denke nicht:
Das Problem ist hier die seitens des GU vorgegebene Arbeitsweise "Schmalspur" / "dünn drüber":
...bloß, weil der Architekt jetzt angestellt ist, hört er nicht auf den Bebauungsplan zu lesen und zu verstehen. Das gehört immerhin trotzdem noch zum Job.
Eher noch könnte ich mir vorstellen, dass der Kundenwunsch zur maximalen Bebauung auch dem GU die Vorfreude in Form von Eurönchen in die DonaldDuck-Augen hat kullern lassen. Also haben sie vielleicht einfach mal gepokert, ob die Sache beim Amt durch geht und leider verrissen.
 
11ant

11ant

Eher noch könnte ich mir vorstellen, dass der Kundenwunsch zur maximalen Bebauung auch dem GU die Vorfreude in Form von Eurönchen in die DonaldDuck-Augen hat kullern lassen. Also haben sie vielleicht einfach mal gepokert, ob die Sache beim Amt durch geht und leider verrissen.
Das ist leider "nicht unwahrscheinlich", daher ja auch mein Anstoß an den TE, diesen "Kundenwunsch zur maximalen Bebauung" lieber zu überdenken, als mit dem nächsten Architekten nicht ganz unberechtigt gegen dieselbe Wand zu laufen. Aber ich denke eben auch ...
Und bloß, weil der Architekt jetzt angestellt ist, hört er nicht auf den Bebauungsplan zu lesen und zu verstehen.
... daß hier der Bebauungsplan nicht ohne Abstimmung so "zu lesen und zu verstehen" ist, wie es der Auffassung des Bauamtes entspricht, bzw. und/oder, daß es in dieser Fallkonstellation nicht ganz eindeutig ist, und ...
Das gehört immerhin trotzdem noch zum Job.
... daß es eben nur eigenverantwortlich zum Job gehören würde, in diesem Fall zu einer Bauvoranfrage zu raten - und im GU-Auftrag / Marschbefehl eben nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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