Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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H

HeimatBauer

Aus gutem Grund empfehle ich als einzig vollwertige Variante, ein Architekturbüro stets ohne Vermittlung durch einen GU zu suchen und zu mandatieren.
Das bedeutet konkret:
1. Ich suche mir einen für mich und mein Vorhaben passenden Architekten
2. Der erstellt mir genau was? Sind wir da bei diesen Leistungsstufen? Mit denen hatte ich bisher nichts (zumindest nicht bewusst) zu tun.
3. Damit gehe ich wohin? Zum GU? Und wie finde ich einen GU der einfach so sagt: "Klar, gib her den Plan, das baue ich"?

Mit ist dieses Zusammenspiel von mir, dem Architekten und dem realisierenden Bauunternehmen noch nicht klar und ich will vermeiden, dass es da tatsächliche (Architekt hat etwas geplant, was sich nicht sinnvoll bauen lässt) oder vorgeschobene ("die andere Seite ist schuld") Probleme gibt.
 
M

Mucuc18

Die Beiträge zeigen mir, wie unüblich und auch von euch schwer vorstellbar ist, dass ein Architekt schlichtweg einen gravierenden Fehler in der Planung eines einfachen EFH macht.
Ich hab es hier nicht geschafft alles zu zitieren, daher vorab nochmal etwas genauer woran es hier genau gescheitert ist.
Der Bebauungsplan ist 0815, nichts wildes und auch nichts was groß Interpretationsspielraum lässt. Erlaubt ist ein Baukörper von 150qm Grundfläche. Das geplante Haus liegt (ohne jetzt nochmal genau nachzuschauen) irgendwo bei 100-110qm. Ausschlachten war hier also definitiv nicht das Ziel.

Nun aber woran es genau gescheitert ist:
DIe Abstandsflächen wurden nicht korrekt nach BayBO berechnet. Diese liegen bei 0,8H auf zwei Seiten sowie bei 0,4H auf den anderen zwei Seiten.
Das Maß H bemisst sich laut Bayrischer Bauordnung an der Wandhöhe des Hauses (Schnitt der Wand mit der Dachhaut) + 1/3 der Dachhöhe. Das Unterstrichene war dem Architekten schlichtweg nicht bekannt. Es wurde das Dach in der Berechnung also einfach ignoriert.
Die vom Architekt errechnete Abstandsfläche war somit 5,2 Meter, statt der eigentlich einzuhaltenden ca. 5,9 Meter. Wohlgemerkt, dies musste ich in der BayBO nachlesen, weil der Architekt selbst nach Rückmeldung des Bauamts nicht wirklich verstanden hat wo genau das Problem herkommt.

Der zweite Punkt, der den Grundriss für sich gesehen jedoch nicht direkt in den Papierkorb getrieben hätte, jedoch weiter verdeutlicht warum wir mit diesem Planer nicht mehr arbeiten wollen:
Im Bebauungsplan steht ganz eindeutig, dass der Referenzpunkt für die maximale Firsthöhe von 9,5m die Mitte der Straße vor dem Grundstück darstellt. Unser Planer nimmt jedoch die natürliche Geländehöhe auf dem Grundstück als Referenz - somit fehlen 12cm.

Diese beiden Dinge sind einfach nur Unfähigkeit (BayBO sollte man als bayrischer Architekt schon kennen) sowie Faulheit den Bebauungsplan zu lesen. Es gab im Planungsprozess noch so ein paar Fehler, die ich jedoch rechtzeitig selbst aufspüren konnte. Die Ansage die daraufhin gemacht wurde, dass für den Bauantrag alles absolut korrekt und mehrfach überprüft sein muss, hat wohl nichts gebracht.

Kann man den Entwurf nicht noch irgendwie heilen? Wie falsch waren denn die Berechnungen? Wollt Ihr ihn gleich zum Teufel jagen deswegen?
Leider ist der Entwurf für uns so nicht heilbar. Die von der Architektin vorgeschlagene Heilungsvariante war eine Verschiebung des Baukörpers in die Grundstücksmitte. Zu kosten des Gartens der uns sehr wichtig ist. Es entstünde dadurch zwar ein Nordgarten, der den Namen jedoch nicht verdienen würde (er liegt nicht nur im Norden, was per se nicht schlecht sein muss, sondern ist aus anderen Gründen recht unattraktiv). Außerdem hätten wir unter diesen Voraussetzungen ganz anders planen können - einer der wichtigsten Punkte bei der Planung wär nämlich die Erhaltung eines möglichst großen Gartenstücks auf der schöneren Seite des Grundstücks. Eine schnöde Verschiebung des Baukörpers hätte alle Nachteile durch Kompromisse in der aktuellen Planung + alle potentiellen Nachteile einer Neuplanung.

so schlimm, dass es gleich ein neuer Architekt sein muss?
Ohne jetzt alle Beiträge nachzulesen: war es nicht so, dass Ihr ganz genau wisst, was Ihr aus dem Grundstück rauspressen wollt (ich mein, wer baut sich freiwillig 4 Geschosse?) und der Architekt war Eurer langer Arm?
Auch wenn es anhand des Grundrisses ggf. danach aussieht, rauspressen wollten wir nix ;)
Wir sind Gartenliebhaber, ein größeres Grundstück ist aber in der Lage finanziell nicht drin, daher wurde eine kompakterere Grundfläche gewählt. Erlaubt wäre es durchas noch größer zu bauen.

Die Situation ist hier ja die, daß die Bauherren eine Bauabsicht verfolgen, die einen im Vergleich zum Bestand (und zur Nachbarschaft) höhervolumigen Baukörper zum Gegenstand hat. so etwas macht man (wie die Bayern so schön sagen) "niemals nie nicht" ohne sich über eine Bauvoranfrage abzusichern, auf einem genehmigungsfähigen Kurs zu sein. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen - die Planung bis auf die Ausführungsebene zu treiben, war Zeitverschwendung aller Beteiligten. Hier zeigt und rächt sich das für GU-Planungen typische "Anfahren im dritten Gang" - korrekt vorgegangen, wäre der jetzige Erkenntnisgewinn bereits im "Modul A" eingetreten. Die desaströse Enttäuschung ist eine "sichere" Folge des unprofessionellen Vorgehens (an dem freilich eine Bauherrschaft kaum schuldlos sein kann). Hier bedarf es einer selbstkritischen Justierung der Erwartungen im und am realistischen Rahmen, bevor ein neuer Besen besser kehren kann.
Wie gesagt, wir haben hier nichts verrücktes geplant. Es wurde eine Bauvoranfrage zu völlig unkritischen Dingen gestellt (z.B. Positionierung der Garage) und auch von der Gemeinde als "völlig unkritisch" durchgewunken. Die Gemeinde ist kooperativ, nett und auskunftsfreudig. Es war nichts auch nur annähernd kritisches was den Bauantrag zum scheitern gebracht hat, es waren lediglich Fehler des Architekten. Ich behaupte mich inzwischen mit den entsprechenden Regelungen im Bebauungsplan und BayBO etwas auszukennen. Die einzige Schuld die ich bei uns selbst sehe ist, dem Planer zugetraut zu haben Abstandsflächen, wie sie in ganz Bayern gültig sind, korrekt zu berechnen. Wenn ich jedoch jedes einzelne Maß inkl. des dazugehörigen Gesetzestextes selbst analysiere, dann kann ich meinen eigenen Job kündigen und direkt Architekt werden.

Was der Laie Bauherr sich ausdenkt, ist meist nicht wirklich schlecht, und selbst ein naiver Fokus auf die (im Sinne ihrer Relevanz) falschen Details zwar das größere, aber noch nicht wirklich böse Problem. Das ist auf Platz 1 die "Fear of missing out", die die Bauherren in Kombination mit dem toxischen Glaubenssatz "man baue nur einmal" zu viele Wünsche in ihr kleines Häuschen zu stopfen versuchen läßt.

Zur Ehrenrettung der GU-"Architekten" muß ich sagen, daß nicht wenige erste Entwürfe (also bevor die Bauherrschaft noch ein Kinderbad hineinquetschen wollte oder dergleichen) besser als die final verhunzte Version waren und sehr oft Genehmigungen an überreizten Kniestöcken, Zwerchhäusern und dergleichen straucheln und scheitern. Es ist nicht alles Mist, was der Zeichenknecht macht - er darf nur dem Kunden einen solchen auch nicht ausreden. Der "schwarze Peter" ist beim bösen Bauamt besser aufgehoben.
Vermutlich völlig richtig, für uns jedoch nicht in dem Maße zutreffend.
Wir haben eine universitär ausgebildete Architektin beaufragt, mit einem Honorar welches zwar nicht ganz bei HOAI liegt - jedoch auch weit entfernt von den 2k - 5k , die man sonst so ab und an für "Zeichenknecht"-Planungen verrechnet bekommnt.
Wir wollten auch nicht das eierlegende Wollmilchhaus planen. Wir hatten ein Raumprogramm, das völlig unkritisch auf das Grundstück passt. Zusätzlich die Anforderung möglichst viel unbebaute Fläche für Garten und Kids im schöneren Teil des Grundstücks zu erhalten.
Wir wollten weder eine Einliegerwohnung für den Fall, dass die Großcousine in 20 Jahren Mal temporär einziehen möchte. Wir wollten kein "altersgerechtes" Bauen für in 40 Jahren. Wir wollten Dinge wie eine Dusche welche keine Duschtüre oder Vorhang benötigt -haben wir nicht untergebracht und somit weggelassen. Zusammengefasst eben nichts verrücktes außer ein EFH mit möglichst viel Garten.


Wir sind nun natürlich Stimmungsmäßig erstmal etwas "down", da wir uns gedanklich schon in diesem Haus gesehen haben. DIe Küche war beispielsweise geplant und Angebote von 3 Küchenstudios eingeholt etc. Wir hatte die Tage mit der Genehmigung des Bauantrags gerechnet (eingereicht wurde im Juni).

Zu den next steps:
Vergangenheitsbewältigung:
Wir fodern nun das bereits gezahlte Honorar zurück (75% wurden mit Einrechen des Bauantrags bereits gezahlt) sowie Schadenersatz für die Kosten der Vermessung welche der Architekt in Auftrag gegeben hat. Außerdem Schadenersatz für die Kosten für den Bauantrag (vrmtl. mittlerer vierstelliger Bereich).

Zukungtsplanung:
Es stehen zwei Bäume auf dem Grundstück die gefällt werden müssen. Dies wurde auch abgekärt und wird genehmigt. Gefällt werden darf allerdings erst mit Erteilung der Baugenehmigung. Dies ist bekanntermaßen nur zwischen März und Ende September möglich.
Wir stehen nun insofern etwas unter Zeitdruck, da wir die Baugenehmigung vor März 24 bräuchten, um die Bäume rechtzeitig fällen zu könnnen.
Wie erwähnt, kenne ich das Grundstück nun doch selbst schon sehr sehr gut (nicht zuletzt da ich dem Architekten nie wirklich komplett vertrauen konnte). Daher sehen wir im Moment zwei Möglichkeiten:

1. Einen nach @11ant "echten" Architekten für den Neustart beaufragen, wir haben hier mit einigen letztes Jahr gesprochen bevor die Entschiedung fiel. Einer davon käme in durchaus in Frage und ist auch nur 1-2km vom Grundstück ansässig - fraglich jedoch ob er auch für die Bauleitung etc. zu haben wäre. Nachteil wäre der Preis. Die Genehmigungsplanung würde hier nach HOAI abgerechnet und bei >30k liegen - nur für den Bauantrag.

2. Einen "günstigeren" Planer/Architekten beauftragen und stark selbst am Entwurf mitwirken (spätestens hier zuckt @11ant die Augenbraue - sorry dafür). Wie gesagt meine ich nun sehr genau zu wissen, was auf dem Grundstück möglich ist und was nicht. Nach 1 Jahr Planung etc. weiß ich nun auch etwas Bescheid über Sichtachsen, Pfuschertaschen (danke @11ant) und Co. Ich hätte hier jemanden mit Empfehlung von Bekannten aus Norddeutschland an der Hand, der das via Online-Planung übernehmen würde. Kosten wären hier bei 4k-5k. Alternativ wäre einer der Internet-Vermittler a la "A-better-place Architekten" Mal anzufragen.


Was denkt ihr? ;)
 
M

Mucuc18

...DIe Bearbeitungszeit für Beiträge ist echt zu kurz...

Das Gute ist, die neue Planung wird hoffentlich noch besser als die Gescheiterte! :)
Die Neuplanung die mir vorschwebt ist 2-geschossig + Keller. EG wird größer geplant als OG, damit der Baukörper wieder relativ weit nördlich platziert werden kann trotz dann etwas größerer Grundfläche (und trotzdem die Abstandsflächen einzuhalten, denn reines EG löst ja kürzere Abstandsflächen aus). Garage wird dann eine Einzelgarage und kommt etwas näher an die Straße.
 
11ant

11ant

Mir ist dieses Zusammenspiel von mir, dem Architekten und dem realisierenden Bauunternehmen noch nicht klar und ich will vermeiden, dass es da tatsächliche (Architekt hat etwas geplant, was sich nicht sinnvoll bauen lässt) oder vorgeschobene ("die andere Seite ist schuld") Probleme gibt.
Das habe ich hier bereits in mehreren Beiträgen (für fast alle mußt Du weniger als ein Jahr zurückblättern) erläutert, die Du über die Forensuche mit Stichworten wie hauptsächlich Hausbau-Fahrplan und Gerddieter (der übrigens leider anhaltend meine PN ignoriert, dem ich aber dennoch @Gerddieter sehr dankbar bin) findest. Dir bin ich dies übrigens auch, u.a. für diese Vorlage, an der ich hier schön eine auch für viele Mitleser nützliche Antwort aufhängen kann, weshalb ich hier trotz dadurch entstehenden Dopplungen nochmals darauf eingehe:
Das bedeutet konkret:
1. Ich suche mir einen für mich und mein Vorhaben passenden Architekten
2. Der erstellt mir genau was? Sind wir da bei diesen Leistungsstufen? Mit denen hatte ich bisher nichts (zumindest nicht bewusst) zu tun.
3. Damit gehe ich wohin? Zum GU? Und wie finde ich einen GU der einfach so sagt: "Klar, gib her den Plan, das baue ich"?
1. Du suchst Dir einen Architekten (oder läßt Dir einen suchen, ich bin sowohl bundesweit tätig als auch gibt es mehrere Berater von meiner Sorte). "Für Dein Vorhaben passend" bedeutet dabei für die meisten Benutzer dieses Forums, daß der einen Tätigkeits- und Erfahrungsschwerpunkt im Einfamilienhausbau hat. Wenn es um einen Umbau geht und Du aus NRW kommst, findest Du hier im Forum schon @wpic (andere Architekten aus der hiesigen Community haben sich mir zumindest noch nicht zu erkennen gegeben, und diesen empfehle ich gern). Für Couchsurfing-Informationsbeschaffer wird es hier ein bißchen tricky: der typische geeignete Einfamilienhaus-Architekt hat nämlich nicht nur ein Büro, in dem er der einzige Berufsträger ist, sondern oft auch eine angestaubte "Hohmpäidsch" - teilweise sogar creepy retro bei T-online - und bleibt fast immer unter dem Radar, wenn man ihn anhand von "Bewertungen" finden will. Dazu ein Fun Fact am Rande: ich coache auch Architekten in Suchmaschinenpessimierung, wenn sie um Himmels Willen nicht von Krethi und Pleti gefunden werden wollen ;-)

2. Der Architekt erstellt Dir genau was Du brauchst - mit einer Ausnahme: die LP 1 und 2 (die ich in meinem "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" als "Modul A" bezeichne, wird ein seriöser Architekt ausschließlich dann weglassen, wenn sie bereits von einem gewissenhaft arbeitenden Kollegen erledigt wurde. Ein für Dich guter Architekt bietet immer alle Leistungsphasen (1 bis 8, die LP 9 ist beim Einfamilienhaus zur Eigennutzung allerhöchst entbehrlich) an. Teilweise hat er für die LP 8 einen spezialisierten Kollegen, aber mindestens bis zur LP 5 geht er noch selbst. Architekten der Sorte "@Gerddieter warnt" bieten regelmäßig nur die LP 1 bis 4 an - das ist längst kein Beweis, aber ein starkes Indiz für Pflaumen auf dem Feld der Detailplanung und Pfeifen im Hinblick auf realistische Kostenschätzungen.

3. Mit dem Ergebnis Deiner Arbeit mit dem Architekten gehst Du noch lange nicht zu einem GU, um diesen zu beauftragen. Sondern Du arbeitest mit dem Architekten erst einmal nur das "Modul A" ab, am Ende dieses Schrittes hast Du einen Vorentwurf. An diesem Punkt kommt der wichtigste Schritt, den ich die "Teigruhe" nenne: es ist eine etwa sechs bis acht Wochen andauernde Phase der Kontemplation und Reflexion. Hier lenkst Du Dich von Deiner Fixierung auf den Bauwunsch ab, um den Tunnelblick zu brechen. Am Ende dieser Phase kannst Du spontan aus dem Bauch heraus beantworten, ob Du mit dieser ArchitektInnenperson weiter gehen möchtest. Und Du hast unbewußt Trauerarbeit geleistet, d.h. Dich in Frieden von denjenigen Ideen verabschiedet, die im Vorentwurf nicht verarbeitet wurden. Das ist enorm wichtig, sonst verfolgen Dich diese Ideen, kochen immer wieder auf, und es wird Dich immer wieder jucken, sie doch noch zu integrieren. Ein abschreckendes Musterbeispiel findest Du hier im Thread von Prinzessin @Shiny86 https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissoptimierung-stadtvilla-aufschuettueberlegung.33680/ (Treppe gedreht hin und her, Fallrohr verlegt hin und zurück, Kinderbad reingequetscht und Wandverlauf zum Elternbad zu Tode diskutiert, Wand zwischen Garderobe und Speisekammer siebenunddrölfzig mal geschoben und mit der Fassadensymmetrie ausbalanciert - also wirklich nichts ausgelassen, den armen Zeichenknecht in die Klapsmühle zu bringen). Der innere Frieden mit dem Status alea iacta ist eine bedeutende Basis für ein strukturiertes Weiterarbeiten mit dem Architekten zum Wohle eines komplikationsarm umsetzbaren Hausentwurfes.

Die Teigruhephase ist eine Pause für Dich und Deinen Architekten, aber keine vertane Zeit: an ihrem Beginn habt Ihr beiden den Vorentwurf verschickt: der Architekt als Bauvoranfrage an das Bauamt, und Du an vier bis fünf (nicht mehr !) Generalunternehmer beider Fraktionen (Holzer und Steiner). Letzteres dient zunächst nur der Früherkennung, welche Bauweise im konkreten Fall die günstiger umsetzbare ist und führt auch preislich noch nur zu einer unverbindlichen Orientierung. Am Ende der Teigruhe habt Ihr Antworten bekommen, die Eurer weiteren Arbeit wertvolle Hinweise zur Kursjustierung geben. Ich will hier nicht alle Möglichkeiten durchorgeln - nehmen wir daher an, es habe sich an diesem Punkt das Bild ergeben, Du würdest günstiger in Holzbauweise den Hausentwurf umsetzen: dann würdest Du den nächsten Vertrag mit Deinem Architekten nicht über das volle "Modul B" machen, sondern nur noch über die LP 3 in seiner eigenen Leistung und über seine Kooperation mit einem Hausanbieter, der dann bereits in der LP 4 einsteigt. In diesem Punkt bin ich wie in vielen anderen mit dem "Fertighausexperten" gleicher Meinung, man solle die doppelte Erledigung der LP 4 vermeiden. Im anderen Fall (also dem Ergebnis, die Steinbauweise wäre günstiger) gehst Du mit dem Architekten nun als nächsten Schritt ins volle "Modul B", also bis einschließlich der LP 5, und wirst das "Modul C" mit ihm in der Regel direkt daran anschließen. Einen GU fragst Du als kluger Bauherr never ever niemals nie nicht anstatt einer Ausschreibung an, sondern läßt lediglich zu, daß Bieter auf Eure Ausschreibung sich um einen Zuschlag für mehrere oder alle Lose als GU bewerben. Wer sein Geld nicht selber drucken darf, beauftragt NIEMALS "ein Stück Haus, ohne vorherige ordentliche Mengen- und Massenermittlung und/oder Bemusterung erst nach Unterschrift". Falls Du ein Ausbauhaus oder Fastfertighaus bauen möchtest, bündelst Du ggf. mit Deinem Architekten schon in der Ausschreibung beispielsweise den gesamten Rohbau zu einem Paketlos. Wenn nur ein einziger Weg nach Rom führte, bräuchte es Berater wie mich nicht und könnte man auch unflexible Architekten nehmen. Der Bauunternehmer - ob GU, Rohbau-GU oder sonstwie - baut Dir als Steiner Dein Haus nach der Detailplanung des Architekten und als Holzer häufiger nach seiner eigenen Detailplanung. Ein Selber-schuld-Sparfuchs, der mit dem Zeichnungensatz aus dem Bauantrag zu einem GU ginge, dürfte sich stattdessen über in Trockenbauwarzen eingekasteltes Rohregedärm* freuen, in einem freien Land darf ein jeder seines Peches Schmied sein (und dabei nicht selten auch noch tüchtig minussparen). Der GU, zu dem man mit diesem gestempelten Zettel käme, baute ohne mit der Wimper zu zucken auch jeden Planungsfehler (das Bauamt kreidet ausschließlich Vorschriftenverstöße an, zulässige Engstellen rutschen da durch).

*) was sehr unterirdisch "dekorativ" ist, und damit echt lecker vom Wife Acceptance Faktor *LOL*

(Diese Antwort hat jetzt etwas länger gebraucht, sodaß ich was der TE inzwischen geschrieben hat gleich erst noch lesen muß).
 
11ant

11ant

Ich finde Eure Bebauungsplansituation ganz und garnicht 08/15: erstens, weil es wenn ich recht erinnere ein schon recht voll bebautes (und wohl auch älteres als der Plan) Gebiet ist und insofern trotz Bebauungsplan eine Einfügungssituation ähnlich eines §34-Gebietes vorliegt, was m.E. eine klare Voranfrageindikation ist; und zweitens, weil man mit einem Mansarddach keinen Standardfall baut. Ein Mansarddach hat konstruktiv bedingt immer einen potentiellen Konflikt mit modernen Bebauungsplänen, die diesbezüglich "kulturell rassistisch" sind, Mansard-, Tonnen- und sogar Krüppelwalmdächer durch ihre parametrischen Definitionen ich sachma "nicht zu inkludieren". Beim Mansarddach liegt der wunde Punkt darin, daß es keine jeweils singulären eindeutigen Trauf- und Firsthöhe(n) hat. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein Streitpotential über Höhen schon fast automatisch, und Abstände und Höhen hängen ja leider miteinander zusammen. Allein die Steilheit der unteren Schräge birgt Zündstoff für die Gewichtung bei der Einbeziehung des Daches in die Höhenberechnung. Je nach Konstruktion wird die untere Schräge ähnlich eines Kniestockes behandelt. So baukulturell wertvoll ich diese mir zudem auch sehr sympathische Dachform finde, so gut kann ich dennoch verstehen, wenn Bauherren und ihre Architekten davor Schiss haben.

Wie erwähnt, kenne ich das Grundstück nun doch selbst schon sehr sehr gut (nicht zuletzt da ich dem Architekten nie wirklich komplett vertrauen konnte). Daher sehen wir im Moment zwei Möglichkeiten:

1. Einen nach @11ant "echten" Architekten für den Neustart beaufragen, wir haben hier mit einigen letztes Jahr gesprochen bevor die Entschiedung fiel. Einer davon käme in durchaus in Frage und ist auch nur 1-2km vom Grundstück ansässig - fraglich jedoch ob er auch für die Bauleitung etc. zu haben wäre. Nachteil wäre der Preis. Die Genehmigungsplanung würde hier nach HOAI abgerechnet und bei >30k liegen - nur für den Bauantrag.

2. Einen "günstigeren" Planer/Architekten beauftragen und stark selbst am Entwurf mitwirken (spätestens hier zuckt @11ant die Augenbraue - sorry dafür). Wie gesagt meine ich nun sehr genau zu wissen, was auf dem Grundstück möglich ist und was nicht. Nach 1 Jahr Planung etc. weiß ich nun auch etwas Bescheid über Sichtachsen, Pfuschertaschen (danke @11ant) und Co. Ich hätte hier jemanden mit Empfehlung von Bekannten aus Norddeutschland an der Hand, der das via Online-Planung übernehmen würde. Kosten wären hier bei 4k-5k. Alternativ wäre einer der Internet-Vermittler a la "A-better-place Architekten" Mal anzufragen.
1. In München bauend findest Du hier @Muc1985 (wo ich nicht sicher bin, ob Euer Bau für deren m.E. empfehlenswertes Architekturbüro nicht Penuts wären) und @gregman22 (dessen Architekt für mich persönlich nicht auf der Mussichkennenlernenliste steht). Zum vollen HOAI-Tarif nähme ich keinen, der meinem Merksatz "3+5=8" nicht entspräche.
2. "A better Place" sind nach meiner Wahrnehmung kein Vermittler, sondern eine Kooperative von Architekten (wenngleich ich auch noch nicht ganz dahintergestiegen bin, ob bzw. wie die gesellschaftsrechtlich miteinander zusammenhängen). Wie gut sie Steinbau können, weiß ich nicht - ich höre von ihnen immer nur im Zusammenhang mit dem "Fertighausexperten", der nach meiner Wahrnehmung auf die hölzernen Fertigbauer spezialisiert ist.
 
M

Mucuc18

Ich finde Eure Bebauungsplansituation ganz und garnicht 08/15: erstens, weil es wenn ich recht erinnere ein schon recht voll bebautes (und wohl auch älteres als der Plan) Gebiet ist und insofern trotz Bebauungsplan eine Einfügungssituation ähnlich eines §34-Gebietes vorliegt, was m.E. eine klare Voranfrageindikation ist; und zweitens, weil man mit einem Mansarddach keinen Standardfall baut. [...]
Sicherlich richtig, tatsächlich wurde der Bau des Masarddaches auch per Voranfrage geklärt und war eines der "völlig unkritisch" Dinge, da hier in der unmittelbaren Umgebung einige solcher Bauten stehen. In der BayBO sind solch "spezielleren" Dachformen und ihre auslösenden Abstandsflächen ja inzwischen auch recht eindeutig geregelt (Wandhöhe +1/3 Dachhöhe auf den Traufseiten bei <70 Grad Neigung). Der GU vom Architekten baut auch zum Großteil Mansarddächer.

Hätte das Problem an einer solchen von uns verschuldeten "Sonderwunsch"-Situation gelegen, hätte ich tatsächlich durchaus Verständnis.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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