Mängel im Neubau. Streit um Höhe der Einbehalte.

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S

SoL

Es wurde keine Abnahme der einzelne Gewerke angeboten, sodass ich während des Baus Leitungen, die verbaut wurden, nicht prüfen konnte. Der Bauträger hat nach eigener Aussage alle Gewerke von seinem GU abgenommen. Er hätte doch die Pflicht gehabt, seinen GU auf den Fehler hinzuweisen, oder nicht?
Nö. Er hat einen Vertrag mit dem GU und einen mit Euch. Dem GU hat er das Gewerk abgenommen. Wenn er danach mit Euch ein Problem bekommt (weil ihr das Ergebnis nicht akzeptiert, weil anders, als vertraglich vereinbarte), dann liegt das Problem beim Bauträger.
Warum sprecht ihr eigentlich mit dem GU, habt Ihr mit dem irgendein vertragliches Verhältnis?
 
H

HessamA

Nö. Er hat einen Vertrag mit dem GU und einen mit Euch. Dem GU hat er das Gewerk abgenommen. Wenn er danach mit Euch ein Problem bekommt (weil ihr das Ergebnis nicht akzeptiert, weil anders, als vertraglich vereinbarte), dann liegt das Problem beim Bauträger.
Warum sprecht ihr eigentlich mit dem GU, habt Ihr mit dem irgendein vertragliches Verhältnis?
Wo habe ich denn geschrieben, dass wir mit dem GU sprechen? Ich habe nur die Konstellation darstellen wollen. Wir sprechen bei den Mängeln nur mit dem Bauträger, weil wir auch mit diesem den Vertrag habeb. Welche Vereinbarung zwischen Bauträger und GU getroffen worden sind, spielen für mich keine Rolle. Ich habe mit dem Bauträger über den Kaufvertrag bzw. der Baubeschreibung Kupferrohre für Sie Steigleitungen vereinbart.
 
H

HessamA

Ja, natürlich hätte er das. Deshalb ist er ja auch zur Mängelbeseitigung bzw Minderung verpflichtet.
Ich meinte nur, dass man als Bauherr ja nicht unbedingt blind vertrauen muss und idR auch selber schaut, ob alles richtig ist, sofern man nicht während des Baus zusätzlich auch noch einen Baubegleiter hinzu zieht. Anders sieht es natürlich aus, wenn ihr die Baustellte nicht betreten durftet, habe keine Ahnung, wie das mit Bauträger ist.
Wir haben anfänglich die Baustelle ohne Terminvereinbarung einfach spontan während und am meisten nach der Arbeitszeit besucht und wurden irgendwann schriftlich aufgefordert, die Baustelle ohne Terminvereinbarung nicht mehr zu betreten...
 
C

Costruttrice

Wir haben anfänglich die Baustelle ohne Terminvereinbarung einfach spontan während und am meisten nach der Arbeitszeit besucht und wurden irgendwann schriftlich aufgefordert, die Baustelle ohne Terminvereinbarung nicht mehr zu betreten...
Ja, das ist natürlich eine Einschränkung.
Aber wie dem auch sei, jetzt ist es eh zu spät und ihr müsst mit dem Bauträger eine Lösung finden. Um die Mängel angemessen zu beziffern würde ich von einem Sachverständigen alles anschauen und bewerten lassen, alles andere ist Stochern im Nebel. Mein Vertrauen wäre dahin und insofern würde ich die vom Bauträger angebotenen Summen auch nicht blind akzeptieren.
 
WilderSueden

WilderSueden

Kupfer ist korrosionsbeständiger und weist geringere Druckverluste durch Rohrreibung als Stahlrohre auf. Dafür sind Stahlrohre korrosionsanfälliger. Sie eignen sich beispielsweise nicht für Bereiche, die durch Feuchtigkeit gefährdet sind.
Reden wir hier von Heizung oder Brauchwasser? In Häuser der 70er und 80er Jahre gibt es häufig Probleme wegen Kupferfraß in Wasserleitungen. Hält die Stahlleitung so viel kürzer? Wenn du z.B. statt nach 50 schon nach 30 Jahren Leitungen tauschen musst, ist das ein erheblicher Mangel. Dann würde ich mich nicht mit 500€ abspeisen lassen.
 
H

HessamA

Reden wir hier von Heizung oder Brauchwasser? In Häuser der 70er und 80er Jahre gibt es häufig Probleme wegen Kupferfraß in Wasserleitungen. Hält die Stahlleitung so viel kürzer? Wenn du z.B. statt nach 50 schon nach 30 Jahren Leitungen tauschen musst, ist das ein erheblicher Mangel. Dann würde ich mich nicht mit 500€ abspeisen lassen.
Es betrifft die Steigleitungen der Heizungsanlage.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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