Es gab bis dato Kein Gutachten. Lediglich die Einschätzung eines befreundeten Sanitär und Versorgungstechniker. Das Gutachten soll erstellt werden, weil wir uns über sie Höhe der Entschädigung nicht einig sind.Dasselbe habe ich mich auch gefragt.
Und auch wo auf einmal dein Gutachter hin ist. Dieser kennt ja das Schadensbild.
Kupfer ist korrosionsbeständiger und weist geringere Druckverluste durch Rohrreibung als Stahlrohre auf. Dafür sind Stahlrohre korrosionsanfälliger. Sie eignen sich beispielsweise nicht für Bereiche, die durch Feuchtigkeit gefährdet sind.Mal eine Vertständnisfrage: Verstehe ich das richtig dass du von deinem Gegenüber das Geld verlangst dass es kosten würde den gesamten Schacht wieder zu öffnen um dann Stahl gegen Kupfer zu tauschen ?
Hat der Stahl denn gravierende Nachteile wie z.B. Rost?
So einfach ist das nicht. Du hättest beim Einbau drauf bestehen können (und sollen), dass gemäß Vertrag Kupferleitungen verbaut werden. Im Nachhinein kommt es drauf an. Ist das verbaute Material für den Zweck unbrauchbar, dann muss wohl getauscht werden. Ist das Material dafür aber gängig (nur eben günstiger), kann man nicht zwingend Austausch verlangen, da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der Arbeiten an.Ich könnte ja auch darauf bestehen, dass die Kupferleitungen -wie vertraglich vereinbart- verbaut werden, oder nicht? Ist doch mein Recht, dass ich das erhalte was ich bezahlt habe bzw. was vereinbart wurde. Oder sehe ich das falsch?
Es wurde keine Abnahme der einzelne Gewerke angeboten, sodass ich während des Baus Leitungen, die verbaut wurden, nicht prüfen konnte. Der Bauträger hat nach eigener Aussage alle Gewerke von seinem GU abgenommen. Er hätte doch die Pflicht gehabt, seinen GU auf den Fehler hinzuweisen, oder nicht?So einfach ist das nicht. Du hättest beim Einbau drauf bestehen können (und sollen), dass gemäß Vertrag Kupferleitungen verbaut werden. Im Nachhinein kommt es drauf an. Ist das verbaute Material für den Zweck unbrauchbar, dann muss wohl getauscht werden. Ist das Material dafür aber gängig (nur eben günstiger), kann man nicht zwingend Austausch verlangen, da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der Arbeiten an.
Wenn du das selbst nicht einschätzen oder beziffern kannst, würde ich einen Gutachter hinzuziehen, der soll die Mängel finanziell bewerten. Auf der Basis könnt ihr dann mit dem GU sprechen.
Ja, natürlich hätte er das. Deshalb ist er ja auch zur Mängelbeseitigung bzw Minderung verpflichtet.Der Bauträger hat nach eigener Aussage alle Gewerke von seinem GU abgenommen. Er hätte doch die Pflicht gehabt, seinen GU auf den Fehler hinzuweisen, oder nicht?