Funktionsheizen Durchführung & Zuständigkeit?

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K

KlausBautHaus

Hallo zusammen,

in unserem Neubaugebiet sind wir in der Situation, dass wir an ein Wärmenetz angeschlossen werden und vom Versorger eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt bekommen. Wir bezahlen dann für die Menge an Sole, nicht aber den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe.
Wir bauen mit einem Schlüsselfertighausbauunternehmen, haben nun gerade Fußbodenheizung und Zementsstrich erhalten und jetzt stellt sich die Frage nach dem Funktionsheizen (nach 21 Tagen Ruhezeit). Gemäß Versorger beträgt die maximale Vorlauftemperatur für die Wärmepumpe 33°. In der DIN EN 1264-4 ist bzgl. Funktionsheizen von "maximale Auslegungstemperatur" die Rede, das müssten dann ja genau diese 33° sein. Ansonsten geistert im Netz oft der Wert 55° herum, ich nehme aber mal an der galt für tyische Gas- oder Ölheizungen.
Der Versorger schreibt, dass wir mit der Wärmepumpe kein Funktionsheizen machen dürfen. Stattdessen vermietet er gerne einen Hotboy, mit dem man das auch machen kann. Da das mit der Wärmepumpe aber ansonsten wohl üblich ist, habe ich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass der Versorger nicht möchte, dass im Rahmen des Funktionsheizens der Heizstab anspringt, da der Versorger ja den Strom zahlt. Daraufhin habe ich dann entgegnet, dass die Wärmepumpe die 33° aber ja wohl locker auch so schaffen müsste, dafür ist das ganze ja ausgelegt. Daraufhin meinte der Zuständige Herr dann, dass wir doch das Funktionsheizen mit der Wärmepumpe machen dürften (alles ein bisschen seltsam). Allerdings riet er uns davon ab, weil der Fußboden im Hauswirtschaftsraum dann ja noch nicht gefliest ist oder zumindest noch nicht richtig, also ohne verfugen(?), und die Wärmepumpe sich außerdem auch evtl. etwas in den Estrich drücken würde (Mulde). Unser Fliesenleger riet auch davon ab die Wärmepumpe schon frühzeitig aufzustellen, weil er zum einen extra kommen müsste, um nur das Stück zu fliesen, wo die Wärmepumpe hinkommt. Und, da wir im EG in jedem Raum die gleichen Fliesenplanken (Holzoptik) haben wollen, würde das gesamte Fliesenmuster fürs EG dann durch dieses kleine Stück im Hauswirtschaftsraum bestimmt werden.
Also entschieden wir uns erst mal für den Hotboy. Unser Bauleiter hatte sich aus dem Thema bislang herausgehalten, da es mit dem Bauunternehmen ja nichts zu tun hat. Er meinte dann nur im Nachhinein, dass er den Bauherren sonst immer Rät die Wärmepumpe auf einen Alusockel zu stellen und dann später drumherumfliesen zu lassen. Das klang dann wieder sehr sinnvoll und ich fühlte mich von den anderen zuvor schlecht beraten :\
Wie würdet Ihr das handhaben?
Da wir jetzt schon spät dran sind, kann es auch sein, dass die Wärmepumpe gar nicht frühzeitig eingebaut werden kann oder der Stromanschluss zu spät kommt und wir den Hotboy nehmen müssen, um zeitlich irgendwie hinzukommen.
Mit dem Hotboy ist es aber auch wieder nicht so einfach. Zum einen haben wir noch keinen Stromanschluss im Haus, der Baustromkasten ist ca. 60m weit weg und Starkstromkabel (gibt es die in 60m Länge) werden auch gerne geklaut.
Und dann ist da noch die Sache mit dem Betrieb des Hotboy. Wir können uns den abholen und man sagt uns wohl auch wie man ihn bedient. Laut Bauleiter ist die Baufirma nicht zuständig, da wir die Wärmepumpe ja nicht von denen beziehen, so dass wir uns um das Funktionsheizen selber kümmern müssen. Allerdings hätte ich Bedenken den selber an die Wasserrohre anzuschließen etc.. Nachher mache ich da was kaputt, betreibe das Ding nicht richtig oder sonstwas. Ist mir eigentlich viel zu heikel.
Nun habe ich folgendes nachgelesen:
-"Bei Fußboden-, Decken-, und Wandkonstruktionen dient das Funktionsheizen und -kühlen nach DIN EN 1264-4
als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Gewerks für den Heizungsbauer und Estrichleger[...]."
-"Das Aufheizen einer Fußbodenheizungsanlage ist also eine Funktionsprüfung des Heizungsgewerks[...]. Dieser Vorgang gehört zur Vertragsleistung der Heizungsbaufirma gem. VOB"
Das klingt jetzt doch eigentlich so, als ob das nicht in meine Zuständigkeit fällt, sondern in die der Baufirma bzw. eines Gewerkes, oder? Wer genau ist denn der Heizungsbauer, der der die Fußbodenheizung verlegt oder der, der die Wärmepumpe bereitstellt?

Ich bin leider etwas überfordert und freue mich über sachkundige Hilfe!
Danke & Gruß
 
K

KarstenausNRW

Langer Text für Deine Frage. Daher auch nur eine kurze Antwort.

Du baust schlüsselfertig. Also ist das alles nicht Dein Thema, sondern das der Baufirma / des Heizungsbauers. Ob dann Stromkosten vom Hotboy als Baustromkosten auf Dich abgewälzt werden, sagt Dir Dein Bauvertrag.
 
K

KlausBautHaus

Wegen des "Schlüsselfertig": Nur die Wärmepumpe ist eben rausgenommen. Und darauf beruft sich der Bauleiter, dass er sagt "Funktionsheizen geht uns nix an".
 
X

xMisterDx

Ja, aber eingeheizt werden muss der Estrich... nicht die Wärmepumpe... und der Estrich liegt sicherlich im Umfang des GU?
 
H

HnghusBY

Bei uns gibt es gerade ähnliche Diskussionen, wir sollten eine Kabelführung des Trocknungsgerätes durch ein gekipptes Fenster umlegen wegen Frost, das Lüftungsgerät umpositionieren etc. Wir haben ebenfalls Schlüsselfertig gekauft und ich fasse nichts an, von dem ich selbst keine Ahnung habe bzw. laut Vertrag nicht die Verantwortung übernehmen muss.
Ich würde stark davon ausgehen, dass der Estrich bei euch in der Leistung des GU`s enthalten ist. Bei uns ist ebenfalls noch keine Wärmepumpe angeschlossen, sondern eine externe Heizung. Wir müssen unserem Bauleiter auch ständig sagen, dass wir schlüsselfertig gekauft haben und nicht für diese Arbeiten verantwortlich/zuständig, abwälzen wollen sie es dennoch..
Der Estrichleger wird eurem GU/Bauleiter sicherlich ein Protokoll übergeben haben, dort müsste auch ein Lüftungsplan und Aufheizplan enthalten sein. Den würde ich anfordern und darauf achten, dass sich der GU auch daran hält. Wir übernehmen das Lüften und leeren den Entfeuchter, laut Gutachter aber beides nicht unsere Aufgaben - am Ende will ich aber doch einen einigermaßen getrockneten Bau übergeben bekommen.
 
kbt09

kbt09

Wegen des "Schlüsselfertig": Nur die Wärmepumpe ist eben rausgenommen. Und darauf beruft sich der Bauleiter, dass er sagt "Funktionsheizen geht uns nix an".
Casus cnactus ist wohl, dass die Wärmepumpe nicht in Verantwortung des GU liegt und jetzt wohl noch keine funktionierende Heizung im Haus existiert. Da muss man den GU mal fragen, mit welchen Optionen denn das Funktionsheizen noch realisierbar wäre? Und den Wärmepumpenlieferanten, wann es denn losgeht.

Das ist halt immer so ein Problem, wenn einzelne Leistungen aus einem Gesamtvertrag rausgenommen werden und dabei die Schnittstellen nicht genau neu geregelt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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