Wärmepumpe nicht lieferbar, Hausbau stockt

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B

Bauherrlein

Hallo,

bei unserem Neubau ist die Wärmepumpe nicht lieferbar.

Der Bauträger hat höhere Gewalt angemeldet und so die Fertigstellung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Einzug würde also daran scheitern, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit der Wärmepumpe geheizt und Warmwasser bereitet werden kann.

Folgende Überlegung:

Heizen kann ich mit dem Kaminofen ( kleiner Bungalow, Effizienzhaus, 1 Etage, keine Kinder, 20 Jahre Holzheizerfahrung) bzw. für kurze Abschnitte und einzelne Zimmer elektrisch.
Warmwasser brauche ich nur zum Duschen. Das kann ich mit dem Wasserkocher erwärmen und in eine Campingdusche füllen.
Insgesamt dürfte das immer noch billiger sein als Miete zu bezahlen.

Mit Heizen und Hygiene komme ich also klar. Spricht irgend eine Formalität gegen einen Einzug?

Danke, für Eure Antworten!

Gruß

Bauherr nebst Gattin
 
R

Reggert

Bei uns wollte die Firma das nicht machen weil die Fußbodenheizung geheizt werden muss bzw wenn nur mit hotboy sonst keine Gewährleistung.
Darf man denn einziehen ohne offizielle Heizung? Und wenn ja... effizienzhaus Förderung gibt es dann noch? Fragen die ich mir stellen würde
 
B

Bauherrlein

Bei uns wollte die Firma das nicht machen weil die Fußbodenheizung geheizt werden muss bzw wenn nur mit hotboy sonst keine Gewährleistung.
Darf man denn einziehen ohne offizielle Heizung? Und wenn ja... effizienzhaus Förderung gibt es dann noch? Fragen die ich mir stellen würde

Das mit der Fußbodenheizung habe ich mir auch überlegt. Dafür würde sich eine Lösung finden (hotboy). Bei diesen warmen Temperaturen trocknet der bestimmt auch gleichmäßig aus, so dass es später keine Bewegungen mehr gibt. Könnte ich mir zumindest vorstellen.

Die Effizienzhausförderung ist schon abhängig vom Einzugsdatum. Da ließe sich aber bestimmt was machen. Ist ja nur eine Formalität. Danke, für den hilfreichen Hinweis. Dem werde ich nachgehen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Und wenn ja... effizienzhaus Förderung gibt es dann noch?
Die gibt es ja erst wenn du die Unterlagen einreichst. Damit muss man dann eben warten bis die Heizung fertig ist.

Grundsätzlich sehe ich da jetzt kein Problem wenn ihr ausreichend heizen könnt und mit den Einschränkungen bei Warmwasser zurecht kommt. Wichtig ist, dass ihr euch vom Bauunternehmen bestätigen lasst, dass der Einzug unter gewissen Vorbehalten erfolgt und nicht als implizite Abnahme gilt.
 
B

Bauherrlein

Die gibt es ja erst wenn du die Unterlagen einreichst. Damit muss man dann eben warten bis die Heizung fertig ist.

Grundsätzlich sehe ich da jetzt kein Problem wenn ihr ausreichend heizen könnt und mit den Einschränkungen bei Warmwasser zurecht kommt. Wichtig ist, dass ihr euch vom Bauunternehmen bestätigen lasst, dass der Einzug unter gewissen Vorbehalten erfolgt und nicht als implizite Abnahme gilt.

Ich glaube mich daran zu erinnern, dass die KfW-Förderung zu bestimmten Terminen ausbezahlt wird (Ende 2023, 2025 oder 2026). Da müssten wir hinkommen.

Der Begriff "bezugsfertig" ist rechtlich definiert. Ich lese mir das gerade durch.
Auf Anhieb finde ich zumindest dort nichts, was gegen einen Einzug spräche.

Mal sehen, wie der Bauträger auf meinen Vorschlag reagiert und ob wir hier eine gemeinsame Lösung finden. Danke, für den Hinweis.
 
WilderSueden

WilderSueden

Wichtig ist nicht der Begriff bezugsfertig...du hast ein Haus mit Heizung bestellt und wenn die fehlt ist das ein Mangel. Wichtig ist, dass eben alle fehlenden Sachen klar benannt sind und nicht abgenommen werden. Sinnigerweise dann auch mit Einbehalt bis der Mangel behoben ist.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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