Eigenkapital Nachweis an Fertighausfirma: Fragen Erfahrungen?

4,90 Stern(e) 7 Votes
mayglow

mayglow

Hm also sowas haben wir nicht (aber kein Fertighaus), aber bei uns gibts im Vertrag an 1-2 Stellen die Möglichkeit etwas über den Notar zu regeln. Also bei uns im Vertrag ist bspw. die Möglichkeit drin enthalten, dass man unter gewissen Umständen schon vor kompletter Fertigstellung (ab Bezugsfertigkeit) einzieht. Da sind aber ja ggf. noch Restarbeiten offen und auch die letzte Zahlung. In dem Fall ist das da so beschrieben, dass wir die letzte Rate auf ein Notarkonto überweisen, und der Notar dann dem Bauträger gegenüber bestätigt "Geld ist eingegangen", sodass dieser die Sicherheit hat, dass es dieses Geld auch tatsächlich gibt. An den Bauträger auszahlen kann er es aber erst wenn wir es anweisen oder die mängelfreie Abnahme durch uns erfolgt ist (mit entsprechendem von uns unterschriebenem Protokoll).

Ich weiß nicht was sowas kostet (die Kosten würde bei uns unser BT tragen), aber sowas in der Art könnte ich mir halt vorstellen, wenn ihnen nen einfacherer Nachweis halt nicht reicht?

edit: Vermutlich ist das dann so ähnlich wie bei deiner "Kontosperre" nur dass bei der das vermutlich die Bank statt Notar regeln würde? Wie da die Bedingungen aussehen muss man vermutlich mit der Bank und Vertragspartner klären.
 
P

Pumu900

Danke für die Antworten. Abtretung und Sperre macht unsere Bank eh nicht.

Jetzt ist die Frage was es für Alternativen gibt, laut Werkvertrag müssen wir vor dem Bau eine Bankbürkschaft in der Höhe des Kaufpreises nachweisen.

Kann man einer Bank einfach Betrag X geben und die stellen eine Bürgschaft darüber aus?
Ansonsten wäre Notaranderkonto noch eine Möglichkeit.
 
Tolentino

Tolentino

Hast du denn schon bei denen Unterschrieben?
Ehrlich gesagt, so nen Vertragsentwurf wäre für mich ein Grund nicht mit denen zu bauen.
Bankbürgschaft geht schon eher in Ordnung. Sprich mit deiner Bank, die wird sich das wohl was kosten lassen, aber in der Regel dürfte das an sich kein Problem ist.
Sprich mit der auch darüber, wie die mit der Freigabe umgehen. Also ob die automatisch den Bautenstand ermitteln oder einfach so die Bürgschaft erfüllen würden.
 
P

Pumu900

Ja haben schon unterschrieben sind auch recht weit, im Werkvertrag steht nur wir müssen eine Bankbürgschaft über den Betrag nachweisen den das Haus kostet. Also erst mal nichts ungewöhnliches. Haben die Verträge vorher auch prüfen lassen, allerdings ging ich davon aus (vielleicht auch blauäugig): Den Kredit bestätigt mir die Bank, das Eigenkapital habe ich ja - fertig ist die Laube.
 
T

Torti2022neu

laut Werkvertrag müssen wir vor dem Bau eine Bankbürkschaft in der Höhe des Kaufpreises nachweisen.
Bankbürgschaft geht schon eher in Ordnung.
Die Bankbürgschaft wäre für mich als Banker ein absolutes KO-Kriterium. Es wird darüber diskutiert, dass der TE sein Geld nicht aus der Hand geben soll - das tut er nicht z.B. bei der Variante Kontosperre.

Aber die Bürgschaft wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft, zahlbar auf erste Anforderung, sein. Und somit kann der Unternehmer jederzeit, auch böswillig, zur Bank gehen und sagen "Hier ist die Bürgschaft, ich will mein Geld. Und zwar alles und sofort." Die Bank sagt dann nur noch "Ok, auf welches Konto". Dabei sind ein Bautenstand, eine strittige Forderung, ein Rechtsstreit mit dem Unternehmer total egal. Die Bürgschaft ist quasi Bargeld, das der Kunde dem Unternehmer gibt.
Geht gar nicht!!!
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67490 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben