Eigenkapital Nachweis an Fertighausfirma: Fragen Erfahrungen?

4,90 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Eigenkapital Nachweis an Fertighausfirma: Fragen Erfahrungen?
>> Zum 1. Beitrag <<

R

Reggert

Haben das auch für 10% der Summe als Bankbürgschaft.
Die Bank übergibt dann die Bürgschaft der Firma.
Es wird aber kein Cent ausgezahlt solange man nicht a. Es selber veranlasst
B. Die Baufirma es abfragt und man es bei der Bank bestätigt

War die ing
Insgesamt relativ unkompliziert und hatte nicht das Gefühl keine Kontrolle zu haben

Die original Bürgschaft will die Bank zurück, bei Streitigkeiten wurde mir gesagt kommt ein eigener baugutachter der Bank zur Schlichtung notfalls (gegen Gebühr dann aber)
 
T

Torti2022neu

Die Bank übergibt dann die Bürgschaft der Firma.
Es wird aber kein Cent ausgezahlt solange man nicht a. Es selber veranlasst
B. Die Baufirma es abfragt und man es bei der Bank bestätigt
Das ist dann keine normale Bürgschaft, den die von dir genannten Punkte sind außergewöhnlich (sagt der Banker in mir).
 
F

Fuchur

Haben das auch für 10% der Summe als Bankbürgschaft.
10% ist ja auch völlig ok. Das ist quasi die Schlussrate. Irgendeine Sicherheit braucht der GU nunmal auch, keine Frage. Eine solche Summe treibt dich normalerweise auch nicht in den Ruin, wenn sie mal für ein paar Jahre nicht verfügbar ist. Hier reden wir aber von Verträgen, die sehen 100% oder teils auch 110% vor.
 
F

Fuchur

Also wenn du wirklich im Fall bist von du hast Fristen gesetzt, die sind verstrichen und nu beauftragst du wen anders. Oder da liegt noch Geld, es steht aber noch Leistung aus, GU geht pleite.
Naja, ganz konkret. Ich wohne seit rund 30 Monaten im Haus. Bei der Übergabe wurden noch Mängel bzw. nicht erbrachte Leistungen festgestellt. Haus wurde übergeben, die Schlussrate um 10T€ gekürzt. Konnte ich einfach machen, weil mein Geld auf meinem Konto. Seither laufe ich mal mit mehr mal mit weniger Druck hinterher, teilweise sind seither neue Mängel aufgetreten. Fakt ist, bis heute sind nicht alle Mängel beseitigt und nicht alle fehlenden Leistungen erbracht. Also habe ich nach wie vor meine 10T€, die bezahle ich erst wenn alles fertig ist. Und wenn es mir zu bunt wird, dann setze ich Fristen und mache zur Not eine Ersatzvornahme, den neuen Handwerker bezahle ich dann mit meinen 10T€ und an der Sache ist ein Haken dran.

Wie wäre es nun, wenn die 10T€ gesperrt auf der Bank lägen? Ich hätte vielleicht nicht das GEld für einen neuen Handwerker. Vor allem aber müsste ich Sorgen haben, wie ich je wieder an meine 10T€ komme. Denn dazu brauche ich die Einwilligung des GU. Wenn der bockig ist und das einfach verweigert, bleibt am Ende nur eine Klage auf Zustimmung. Jahre später sagt mir dann der Richter, wer in welchem Umfang welchen Mangel oder auch nicht zu tragen hat und wieviel Geld ich wieder bekomme - abzüglich aller Gerichtskosten. Vielleicht aber sagt mir das auch erst der 2. oder 3. Richter, wenn der GU nämlich Langeweile hat und genauso viel Ausdauer. Und während dieser vielen Jahre käme ich nicht in die Tilgung des Darlehens, weil noch nicht voll ausgezahlt, bezahle also Bereitstellungszinsen - die sind bei mir konkret exakt 6x so hoch wie der Darlehenszins.

Wenn ich mir alle diese Gedanken gemacht habe, dann bin ich schnell dabei, die Zahlung eben trotz Mängel doch freizugeben, um mir mein Geld dann wieder einzuklagen. Und da dreht sich die Schleife, s.o.

Jetzt kannst du die Geschichte beliebig ausbauen. Beschleunigend auf den Entscheidungsprozess würde bestimmt wirken, dass der GU das Dach nicht deckt, bevor die ausstehende Rate bezahlt wird und somit Bauschäden drohen. Oder denke dir einfach selbst was aus. Ein guter Vertrag wird auf Augenhöhe geschlossen mit gegenseitigem Vertrauen. Das ist beim Bau eh schon in Schieflage.
 
WilderSueden

WilderSueden

Stell dir vor, der Bauherr muss plötzlich größere Ausgaben stemmen (Auto kaputt, Mutter muss ins Heim, Arbeitslosigkeit) und sagt dann, wie Maike Schlecker:
"Es ist nichts (also Geld) mehr da."
Und genau deshalb will der GU eine Sperre, Bürgschaft oder ähnliches. Der will sichergehen, dass du den Bau auch bezahlen kannst und zwar bis zur letzten Rate. Oder - weil fast jeder überzieht das kalkulierte Budget - noch ein bisschen mehr.

Der GU kann doch nicht zu deiner Bank gehen und sagen "Hier ist die Rechnung, bin fertig, zahlen bitte!".
In den gewissen Konstellationen schon, siehe #11. Und genau das willst du als Bauherr wiederum absolut gar nicht, denn dein einziges Druckmittel ist weg
 
X

xMisterDx

Du wohnst seit 30 Monaten in einem Haus, in dem Mängel vorhanden sind, die 10k Einbehalt rechtfertigen?
Darauf wirst du lange warten können und auch vor Gericht scheitern. Die Abnahme dürfte durch schlüssiges Verhalten erfolgt sein. Wären die Mängel so schlimm, hättest du nicht einziehen können.

Was das allerdings mit der Sperrung von Kapital zu tun hat... tjoah.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67463 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben