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Coletrickle_7808
Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt ist in meinen BuL aufgeführt.
„Mineralischer Leichtgrundputz, d = ca. 1,5cm, ein- farbiger, pastellfarbener Silikonharzdeckputz als Scheibenputz auf Gewebespachtelung, Körnung 2,0 mm, Farbe nach Wahl des AG – Farbgruppe 1, Sockelbereich H =ca. 30 cm als Buntsteinputz auf Kunststoffbasis, Farbe nach Wahl des AG, verzinkte oder kunststoffbeschichtete Eckschutzschienen, Sockelabschlussschiene.“
Was kann ich unter dem Satz „Scheibenputz auf Gewebespachtelung“ verstehen.
Handelt es sich hier wirklich um eine Armierung des kompletten Hauses?
Wenn ja, wann müsste diese erfolgen. Seit nun fast 3 Wochen ist der Grundputz auf dem Haus, hier wurde auf keinen Fall ein Gewebe eingelegt.
LG Cole
folgender Sachverhalt ist in meinen BuL aufgeführt.
„Mineralischer Leichtgrundputz, d = ca. 1,5cm, ein- farbiger, pastellfarbener Silikonharzdeckputz als Scheibenputz auf Gewebespachtelung, Körnung 2,0 mm, Farbe nach Wahl des AG – Farbgruppe 1, Sockelbereich H =ca. 30 cm als Buntsteinputz auf Kunststoffbasis, Farbe nach Wahl des AG, verzinkte oder kunststoffbeschichtete Eckschutzschienen, Sockelabschlussschiene.“
Was kann ich unter dem Satz „Scheibenputz auf Gewebespachtelung“ verstehen.
Handelt es sich hier wirklich um eine Armierung des kompletten Hauses?
Wenn ja, wann müsste diese erfolgen. Seit nun fast 3 Wochen ist der Grundputz auf dem Haus, hier wurde auf keinen Fall ein Gewebe eingelegt.
LG Cole