Verfüllen des Arbeitsraumes

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Matze719

Hallo,

ich habe folgenden Fall:

Um den Keller ist eine Drainage in Splitt verlegt, darüber eine Schicht Vlies oder so etwas (der genaue Name fällt mir gerade nicht ein). In einem Bereich des Hauses wurde darüber dann mit Aushub verfüllt, da hier weder eine Terrasse noch sonst irgendwas hin kommt (Setzung wird also in Kauf genommen). Laut Bodengutachten ist das verfüllen mit Aushub bei Berücksichtigung der Setzung möglich.
Diese Arbeiten wurden durch den Tiefbauer ausgeführt, nun hat der Bauleiter des GU dies zufällig bei seinem bisher einzigen Besuch während der Bauarbeiten gesehen und eine Bedenkenanzeige geschrieben, in der er lediglich behauptet, der Arbeitsraum sei "nicht mit geeignetem, verdichtungsfähigem Material" verfüllt worden. Kein Verweis auf eine Norm oder sonst etwas. Er will damit Gewährleistung bei Schäden u.a. an der Kellerabdichtung ausschließen.
Daher meine Frage, gibt es eine DIN o.ä. die regelt, welche Materialien hier wie einzubauen sind? Das Einbauen von Aushub in nicht setzungsempfindlichen Bereichen habe ich hier schon bei vielen Häusern gesehen, von der Setzung mal abgesehen sind mir keine Schäden bekannt geworden.
MfG
Matze
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Hallo Matze, keine Sorge. Der Begriff"verdichtungsfähig" bezieht sich auf den Aufbau obendrüber. Es ist zunächst mal egal, welches Material du einfüllst, der Druck auf die Wandung ist gleich. Also musst Du für das HAsu mal nichts befürchten. Wenn sich Material nicht verdichten (durch Rüttelplatte oä) lässt, wird es sic im Laufe der Jahre setzen. Das will man bei einer neuen Terrasse natürlich nicht. Abre da, wo es egal ist, kann ich auch Jahre später noch mal ne Schubkrre Erde hinfahern. Also Schäden am Haus nein, Setzungen ja
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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