Wahl des Bausachverständigen bei Mangelbeseitigung

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Bender

Bender

Guten Abend,

bei unserem Neubau wurde vor einem Jahr ein Baumangel entdeckt. Das Dach war undicht. Der von der Baufirma geschickte Gutachter, hat damals die fehlende Dachdichtung festgestellt und dieser Schaden wurde von außen nachgebessert. Es tropft nichts mehr raus, es wurde aber auch nichts weiter gemacht. Jetzt hat ein Dachdecker Wasser im Dachstuhl festgestellt. Die Baufirma besteht auf deren Gutachter, wir fordern einen von uns wegen Unabhängigkeit. Wir führtchten, dass ein Gutachter des Bauträgers die kostengünstigere Alternative der Mangelbeseitigung wählt und nicht die bestmögliche oder evtl. die Substanzveränderung außer Acht lässt. Bauträger lehnt unsere Forderung ab. Gib es einen rechtlichen Anspruch auf die freie Wahl des Sachverständigen durch den Geschädigten? Die Mängelbeseitigung läuft über die Gewährleistung. Wenn möglich bitte einen Hinweis auf die Rechtsprechung oder Gesetz.

Danke vorab.
 
B

Bookstar

Es muss aufjedenfall ein vereidigter Sachverständiger sein der keinerlei Bezug zu dem Bauträger hat, sonst ist es natürlich Mumpitz. Rechtlich würde ich mich je nach Schadenshöhe schon an einen Anwalt wenden.

wie hat sich der Schaden geäußert und wie soll er behoben werden?
 
Bender

Bender

Der Gutachter des Bauträgers ist ein öffentlich bestellter und Vereidigter, kriegt aber zeitgleich für dieverse Einsätze vom Bauträger die Aufträge. Wie es weiter geht ist von seiner Entscheidung abhängig. z.B. Trocknen oder Dämmung austauschen.
 
P

Pumbaa

Es steht dir doch völlig frei, einen eigenen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Dann wird das Problem eben von zwei Fachleuten bewertet. Kostet dich dann halt
 
Bender

Bender

selbstverständlich kann ich das... war aber nicht meine Frage. Außerdem stört mich, dass ich bezahlen muss, obwohl ich der Geschädigte bin und was mache ich wenn es zwei unterschiedliche Meinungen gibt. Ist also die Wahl gesetzlich geregelt? Wenn ja wo?
 
P

Pumbaa

Nein, ist sie nicht. Dein Bauunternehmer müsste noch nicht mal einen Gutachter schicken, sondern könnte das auch nach eigenem Gusto nachbessern. Ohne eigenen Sachverstand aus meiner Sicht ein sehr risikoreiches Vorgehen deinerseits. Aber trotzdem: viel Glück!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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