Bender
Guten Abend,
bei unserem Neubau wurde vor einem Jahr ein Baumangel entdeckt. Das Dach war undicht. Der von der Baufirma geschickte Gutachter, hat damals die fehlende Dachdichtung festgestellt und dieser Schaden wurde von außen nachgebessert. Es tropft nichts mehr raus, es wurde aber auch nichts weiter gemacht. Jetzt hat ein Dachdecker Wasser im Dachstuhl festgestellt. Die Baufirma besteht auf deren Gutachter, wir fordern einen von uns wegen Unabhängigkeit. Wir führtchten, dass ein Gutachter des Bauträgers die kostengünstigere Alternative der Mangelbeseitigung wählt und nicht die bestmögliche oder evtl. die Substanzveränderung außer Acht lässt. Bauträger lehnt unsere Forderung ab. Gib es einen rechtlichen Anspruch auf die freie Wahl des Sachverständigen durch den Geschädigten? Die Mängelbeseitigung läuft über die Gewährleistung. Wenn möglich bitte einen Hinweis auf die Rechtsprechung oder Gesetz.
Danke vorab.
bei unserem Neubau wurde vor einem Jahr ein Baumangel entdeckt. Das Dach war undicht. Der von der Baufirma geschickte Gutachter, hat damals die fehlende Dachdichtung festgestellt und dieser Schaden wurde von außen nachgebessert. Es tropft nichts mehr raus, es wurde aber auch nichts weiter gemacht. Jetzt hat ein Dachdecker Wasser im Dachstuhl festgestellt. Die Baufirma besteht auf deren Gutachter, wir fordern einen von uns wegen Unabhängigkeit. Wir führtchten, dass ein Gutachter des Bauträgers die kostengünstigere Alternative der Mangelbeseitigung wählt und nicht die bestmögliche oder evtl. die Substanzveränderung außer Acht lässt. Bauträger lehnt unsere Forderung ab. Gib es einen rechtlichen Anspruch auf die freie Wahl des Sachverständigen durch den Geschädigten? Die Mängelbeseitigung läuft über die Gewährleistung. Wenn möglich bitte einen Hinweis auf die Rechtsprechung oder Gesetz.
Danke vorab.