Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag

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H

Henrik0817123

Hallo zusammen,

welche Relevanz haben die Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag? In unserem Fall ist zb die Terrasse mit Wasserdurchlässigem Material angegeben und für Zufahrt / Einfahrt steht im Bauantrag "wasserdurchlässiges Ökopflaster" (das ist jedoch nicht im Bebauungsplan vorgeschrieben). Was passiert, wenn ich dennoch jeweils wasserundurchlässiges Material verwenden möchte? In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß. Grundflächenzahl wird auch eingehalten, bin nur unsicher bzgl. der Wasserdurchlässigkeit.

Kann mir da jemand helfen?


Bzgl Grundflächenzahl würde mich jedoch interessieren wer was beantragen oder freigeben muss, wenn man hinterher doch eine größere Fläche pflastern will als im Bauantrag angegeben?
 
Nordlys

Nordlys

Du, da wäre ich mir nicht so sicher mit der Grundflächenzahl. Wir mussten, um diese nicht zu reissen, wirklich im Bauantrag teilweise zu wasserdurchlässigem Material wie Kies und Schotter statt Pflaster greifen. Ich werde mich da auch dran halten.
 
11ant

11ant

In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß.
Wie kommst Du denn darauf ?
Rasensteine zum Beispiel berechnet eine Gemeinde im Süddeutschen mit 20%, wenn ich recht erinnere. Wie weit sich andere Gemeinden ähnliche Anrechnungen zurechtlegen, weiß ich nicht - aber reiner Rasen würde noch nicht zur Pflasterfläche, bloß weil man drüberführe.

Grundflächenzahl-Limitierungen haben auch den Nebenzweck, daß ein Baugebiet nicht als "Wanne" einen Starkregen zurückhält. Und im übrigen will man ja auch Abwasserkanäle vernünftig dimensionieren.
 
Y

ypg

Grundflächenzahl bezieht sich mW auf versiegelte Fläche. Dazu gehört kein Rasen, Schotter oder ähnliches, wo Regenwasser ohne weiteres versickern kann.


Gruß, Yvonne
 
11ant

11ant

Grundflächenzahl bezieht sich mW auf versiegelte Fläche.
Genau. Allerdings gibt es da noch teilversiegelte Flächen, und unterschiedliche Einstellungen der Gemeinden dazu: manche Gemeinden orientieren sich an der Durchlässigkeit (und gewichten dann z.B. Rasensteinflächen einteilig), andere sehen jede nicht geschlossene Fläche als offen, und beziehen das z.B. auch auf breite Schotterfugen (die ihnen genügen, die Fläche nicht anzurechnen) zwischen Betonpflastersteinen.
 
D

DNL

Bei uns darf die Grundflächenzahl mit wasserdurchlässigen Materialien überzogen werden.

Dafür ist hier das Bauamt zuständig. Ob die da wirklich kontrollieren?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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