Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Henrik0817123

Kann denn jemand sagen wie das mit den Angaben im Bauantrag ist, wenn bei der Zufahrt oder Terrasse wasserdurchlässiges Material angegeben ist oder sogar sowas konkretes wie Ökopflaster und man will das danach mit einem anderen Material, sprich versiegelt machen? Muss man dann noch mal eine Art Antrag stellen? Und wer macht später die Berechnung über Grundflächenzahl, Abwassergebühren etc. - die Fläche ist ja nach nem halben Jahr anders als im Bauantrag mal vorgeplant, da ja nicht alles so drin sein kann wie man später Zufahrt etc. Gestaltet?
 
Y

ypg

Kann denn jemand sagen wie das mit den Angaben im Bauantrag ist, wenn bei der Zufahrt oder Terrasse wasserdurchlässiges Material angegeben ist oder sogar sowas konkretes wie Ökopflaster und man will das danach mit einem anderen Material, sprich versiegelt machen? Muss man dann noch mal eine Art Antrag stellen? Und wer macht später die Berechnung über Grundflächenzahl, Abwassergebühren etc. - die Fläche ist ja nach nem halben Jahr anders als im Bauantrag mal vorgeplant, da ja nicht alles so drin sein kann wie man später Zufahrt etc. Gestaltet?
Deine Baugenehmigung ist ja eigentlich bindend. Du kannst dann meiner Meinung nicht einfach etwas ändern.
Dafür braucht es einen Nachtrag zum Bauantrag - so heißt es bei uns und kostete 90€, dauert auch nur halb so lang


In aller Kürze Grüsse
 
Nordlys

Nordlys

1) Yvonne hat recht. Ist bindend.
2) wer kontrolliert das? In der Regel niemand. Es sei denn, ein Anlieger beschwert sich. Dann müssen sie natürlich tätig werden.
3) ----und was käme dann? Im übelsten Fall Rückbauverlangen. Oder ein kleines Strafgeld, Oder eine Aufforderung zur nachträglichen Genehmigung des Tatbestandes, wenn es nur um Peanuts geht. Beispiel: Herr S. hat bei 600qm Grundstück und Grundflächenzahl 0,25 das Recht, 150qm zu überbauen. Das Haus hat 10 mal 13 gleich 130 qm. Für Terrasse und Auffahrt reicht das nicht, es bleiben ja nur 20. Man entschliesst sich, eine 20 er Terrasse zu beantragen und den Rest wassergebunden als Schotterfläche darzustellen. der Weg zur Haustür geht durch wegen erlaubter Grundflächenzahl Überschreitung.
Herr S. schert sich jetzt null um die Sache, asphaltiert großzügig die Auffahrt, macht eine Riesenterrasse aus Betonpflaster in Magerbeton. Und einen breiten Weg zur Haustür ebenso. Es regnet Hunde und Katzen. Von Herrn S. Grundstück läuft eimerweise Wasser rüber zum Nachbarn. Dessen Anpflanzungen werden weggespült. Etc. Der Nachbar redet mit S. S. ist völlig uneinsichtig, was gehen mich Ihre Büsche an? Dann ist Nachbar sauer - und jetzt kann es Ärger mit dem Bauamt geben, weil Nachbar sagt, nee, das lass ich mir so nicht bieten. Konkret hat es in unserem Gebiet schon einen Fall gegeben, wo das Bauamt übermäßiges Pflastern unterbunden hat, weil sich ein Anlieger beschwert hat. Karsten
 
11ant

11ant

Wer den Bauantrag vorlegt, sollte Bebauungspläne (inkl. textlicher Festsetzungen) lesen können und in den Antragsunterlagen nicht mehr erzählen, als geregelt wird. Was da steht, gilt dann aber auch als abgemacht, und heimliche nachträgliche Änderungen gefährden den Bestand der Genehmigung.

Aber das siehst Du ja in den textlichen Festsetzungen. Da gibt es eine große Streubreite zwischen den Gemeinden: die einen machen eine Tabelle, welches Material wie hoch angerechnet wird; und andere unterscheiden da nichts, geben dafür aber 50% Grundflächenzahl-Überschreitung für die Einfahrt und ähnliche Nebenanlagen frei.
 
H

Henrik0817123

Also unsere Hausbau Firma hat die Bauanträge gemacht. Wird wurden nicht gefragt welche Art wir von Pflaster oder Terrasse machen wollen - im Gegenteil ich sagte sogar dass die Terrasse definitiv versiegelt gemacht werden soll und die Antwort war, dass die im Antrag immer wasserdurchlässig reinschreiben - da es im Bauantrag nur um Gebäude wie Haus und Garage geht.

So als müsste man gar keine Terrasse angeben. Irgendwie widerspricht sich das hier.

Was passiert denn wenn man keine Terrasse angibt und später eine Baut. Für sowas braucht man doch keine neue Genehmigung oder Nachantrag? Wieso sollte es dann kritisch sein wenn jetzt irgendwas drin steht und dann anders gemacht wird?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97105 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben