Nachträgliche Abdichtung Bodenplatte

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B

Bjoern1000

Hallo zusammen,

wir haben vor 10 Jahren gebaut. Das Baugebiet liegt in Mechernich in der Eifel. Vor einigen Monaten ist es in dieser Gegend zu erblichen Überschwemmungen gekommen. Von den direkten Überschwemmungen waren wir nicht betroffen, aber da anscheinend bedingt durch den lehmigen Boden das Wasser zu lange unterirdisch vor der Bodenplatte (kein Keller) Stand, ist am Ende über die Fensterbacken das Wasser in den Estrich gezogen. Dieser wurde nun getrocknet. Um beim nächsten Unwetter gewappnet zu sein lassen wir gerade Drainagen nachträglich einbringen. Nun zu meiner Frage, macht es Sinn die an der Bodenplatte Angebrachten Dämmplatten zusätzlich mit einer Bitumen abzudichten und davor eine Noppen-Folie zu Verlegen ? Einigen Bilder von der der Situation vor Ort im Anhang.



danke für Eure Tipps in voraus.

Gruß

Björn
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U

Ulrich Fuckert

Gibt es den hinter den Dämmplatten eine Abdichtung? Eine Abdichtung auf die Dämmplatten macht wenig Sinn. Häufig wird die Bodenplatte mit Dämmplatten Abgeschallt. Das ist fachlich falsch. Es gehört eine Abdichtung von der Stirnseite der Bodenplatte bis mindestens 15 cm über vorhandenes Gelände. Die Dämmplatten dienen nur zum Schutz der Abdichtung.
 
wpic

wpic

Um eine funktionsfähige Bauwerksabdichtung konzipieren zu können, muss der Bauteilaufbau im Detail bekannt sein. Die Abdichtungslagen selbst müssen auf der Rohbaukonstruktion (Beton/Mauerwerk) aufgebracht werden, nicht auf der Perimeterdämmung. Zudem kommt der baukonstruktiv anspruchsvolle Punkt der Abdichtung im Schwellen-/ Sockelbereich der Terrassentüre dazu. Auch hier müssen Details der Einbausituation bekannt sein. Vermutlich kann nur mit Flüssigkunststoff abgedichtet werden, eine Arbeit für einen Fachbetrieb. Die Details müssen in der Abfolge der Materialien, der Arbeitsabläufe und der Anschlüsse geplant werden. Eventuell muss auch der bei Ihnen zutreffende Lastfall Wasser neu definiert werden und damit der Anspruch an die Abdichtung nach DIN 18195.

Eine zusätzliche Drainage macht nur dann Sinn, wenn die Drainage das Bauwerk auch wirklich entwässert und das Drainagewasser zielgerichtet abgeführt werden kann. Da die vorgeschriebene Versickerung auf dem Grundstück wegen des vermutlich hohen Grundwasserstands nicht funktionieren wird muss ggf, die Einleitung des Drainagewassers in die Kanalisation bei der Gemeinde beantragt werden.

Ich rate ich zu einer Bestandsaufnahme durch einen Gutachter und eine entsprechende, unabhängige Fachplanung. Die Planung der Details sollte nicht den ausführenden Firmen überlassen bleiben.
 
U

Ulrich Fuckert

Die Abdichtungslagen selbst müssen auf der Rohbaukonstruktion (Beton/Mauerwerk) aufgebracht werden, nicht auf der Perimeterdämmung.
Genau so ist es. Leider wird das von den Bauunternehmen immer wieder falsch ausgeführt.
Was die Bilder so dokumentieren, ist hier gegen aufstauendes Sickerwasser abzudichten. Also nach DIN 18195-6.
 
Zuletzt aktualisiert 10.05.2025
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