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Bieber0815
Und Frist setzen! INALSchriftlich bemängeln und nur Teilzahlung überweisen.
Und Frist setzen! INALSchriftlich bemängeln und nur Teilzahlung überweisen.
Sandkörnen sind was anders. Sind auch erlaubt, nach den "Richtlinien für Glasqualität für das Bauwesen"Hi, hatten wir auch. Einen 3 cm langen Kratzer in der Mittleren Scheibe der 3-fach-Verglasung und an anderer Stelle ein Sandkorn.
Wieso?Auch ein Argument ... bei Vertrag nach VOB nur kein sehr gutes ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte
Es ist die Schlusszahlung. Es gibt außerdem weitere Mängel weshalb in Absprache mit dem Architekten diese Summe einbehalten wurde.§ 13 VOB/B (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen.
Bei TEUR 5 kann ich mir nicht vorstellen, daß das Gewerk Fenster damit komplett beglichen sein soll (Sollte ich mich irren, bitte ich um Entschuldigung). D.h. es handelt es sich wohl um eine Abschlags- und keine Schlusszahlung; diese darfst Du zwar kürzen, aber nicht gänzlich einbehalten.
Das sehe ich als das weitaus bessere Druckmittel an ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte