Grundstückskauf über Notaranderkonto abwickeln ?

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Punica

Punica

Ein freundliches Hallo in die Runde.


Ein privater Investor hat ein unerschlossenes Baufeld gekauft & möchte dieses demnächst erschließen lassen. Baugrunduntersuchungen wurden bereits gemacht. Der Bebauungsplan steht & auch sonst wurden alle behördlichen Genehmigungen eingeholt.

Es handelt sich um 6 Grundstücke, wobei wir uns in eines davon verliebt haben.
Da wir die ersten waren & uns seit längerer Zeit für dieses Grundstück interessieren, redet der Verkäufer zuerst mit uns.

Wie oben bereits erwähnt, ist es stand heut, noch nicht erschlossen.
Nun ist unsere Überlegung, dass besagte Grundstück zu erwerben & erstmal nur den Betrag für unerschlossenes Bauland zu bezahlen & alle anderen Beträge je nach Erschliessungsstand zu entrichten.

Der Verkäufer hätte schon gern jetzt ein Teil von dem Geld, um die Erschließung nicht voll finanzieren zu müssen.

Wäre dafür das Notaranderkonto geeignet, oder gibt es anderweitige Möglichkeiten ?



Uns wäre es am liebsten erst das erschlossene Grundstück zu kaufen, die Nachfrage nach Grundstücken aber ist enorm & unsere Befürchtung ist die, dass dann jemand anderes auch schon unerschlossen kauft.

Wir lassen uns nächste Woche einen Termin beim Notar geben & werden dort den Sachverhalt schildern.


Besten Dank & viele Grüße.
 
O

Otus11

Der Verkäufer hätte schon gern jetzt ein Teil von dem Geld, um die Erschließung nicht voll finanzieren zu müssen.

Wäre dafür das Notaranderkonto geeignet, oder gibt es anderweitige Möglichkeiten ?
Guten Abend.

Geld haben wollen, ein rechtlicher Anspruch auf Geld und echtes Geld auf dem Konto sind drei paar Schuh :)

Der Wunsch des Verkäufers (V.) ist verständlich - für euch jedoch gefährlich.

Beim Notaranderkonto verfügt der N. über fremdes Geld, es wird dort nur geparkt (und genau deswegen nützt es daher dem V. dort erst mal nichts, da er nicht ran kommt, solange die Freigabe nicht erfolgt ist). Auf dem N.-Konto ist das Geld über die Treuhandabrede im Innenverhältnis zu euch vertraglich gesichert; es darf also nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Merkmal eines jeden Treuhandrechtsverhältnisses ist, dass (theoretisch) das rechtliche Können des N. weiter reicht als sein rechtliches Dürfen. Auch Notare sind nur Menschen und auch schon mit fremden Geld durchgebrannt (was nicht (!) der Regelfall ist).

Dass N-Konto schützt den V. nur vor dem Liquiditätsrisko von euch; dass Geld ist nur schon da, aber er kommt nicht ran. Ein gewisser Schutz gewährt dass N.-Konto auch in Fall der Insolvenz des V.; der Inso-Verwalter des V. könnte es aber durchaus zur Inso-Masse ziehen - muss dann aber den Vertrag erfüllen. Und: Für das N. Konto wird eine Hebegebühr fällig.

Fällt der N. selbst unter Insolvenzverwaltung, ist man zumindest davor über § 47 InsO geschützt, da es fremdes Geld ist (nicht im Eigentum des V.) und daher das Aussonderungsrecht (aus der Insolvenzmasse des N.) geltend gemacht werden kann.

Alternative: Ggf. Auflassungsvormerkung, damit hat man schon mal einen Fuß in der Grundbuchtür, ist aber halt noch nicht selbst drinnen.

Auf keinen Fall vorab irgendwas ungesichert ins Blaue überweisen!

Kurzum: Beratungstermin beim Notar ist schon mal der richtige Schritt. Der beratende N. darf dann ggf. nicht mehr beurkunden, da befangen, was daher besser vorab zu klären wäre.
 
Y

ypg

Baugrunduntersuchungen wurden bereits gemacht.
Nicht Deine Frage, aber ein Hinweis:
Ihr könnt Euch für den Kauf an dem Baugrundgutachten der allgemeinen Fläche orientieren, solltet aber, wenn es soweit ist, für Euer Haus/Euer Grundstück ein separates individuelles Gutachten erstellen lassen.
 
Musketier

Musketier

Bei uns war das ähnlich

Notarvertrag erfolgte über ein voll erschlossenes Grundstück mit Zahlung in 3 Raten je nach Erschließungsstand.
Es wurde im Notarvertrag genau definiert, wann die Rate fällig wird (z.B. 1. Rate nach 14 Tagen, 2. Rate mit Baufeldanbindung aller Medien bis zum Endpunkt auf dem Grundstück usw.).
 
Punica

Punica

Hallo Otus11- Besten Dank für deine Antwort.

Ich habe auch Verständnis für die Herangehensweise des V.
Nur wie du sagtest, bürgt es auch Risiken für uns.
Meine Bedenken sind einfach die, dass wenn der unerschlossene Betrag ( Ca. 35000€) von uns geleistet wurde, er im Anschluss aus verschiedenen Gründen die Privatinsolvenz anmeldet & das Geld erst einmal weg ist....



Das zweite Szenario wäre, der V muss noch 2-3 Grundstücke veräußern, um dann ( Liquidität ) die Baugrundstücke erschließen lassen zu können - sprich wir hängen am Tropf.

Freitag Vormittag haben wir einen Termin beim Notar.

Ich bin mittlerweile soweit, dass ich sage, der V soll erst erschließen & dann bekommt er das Geld.
Auch auf die Gefahr hin, dass das Grundstück an jemand anderes veräußert wird.
 
Punica

Punica

Hallo Yvonne.

Auch dir sei danke gesagt :).

Für das gesamte Baufeld ( 6 Grundstücke ) wurden 6 Bohrungen durchgeführt, die erste Bohrung wurde auf unserem favorisierten Grundstück getätigt, ich weiß allerdings noch nicht, ob die Bohrung genau an der Stelle gemacht wurde, wo dann später mal das Haus stehen soll.

Alle 6 Bohrungen haben die gleichen Merkmale, was erstmal nicht so verkehrt ist & große Überraschungen fast auszuschließen sind.
Aber unverhofft kommt manchmal eben doch oft :D
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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