Terrassenmauer zum Nachbar - Was sollen wir beachten?

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B

Bauherrin123

Er ist wie eine Mauer. Das kann nach 906 Baugesetzbuch eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn sein - z.B. wegen des Schattenwurfes oder der Optik.

Ja, Deine Mauer ist komisch.

So ist es. Wie gesagt, mit etwas Abstand zum gemeinsamen Zaun. Kannst ihn nicht einfach so an den gemeinsamen Zaun "anlehnen".

Ach so jetzt verstehe ich. Ja ich werde nach einem anderen Zaun schauen,ds muss nicht dieser sein, den ich eingefügt habe. Ich achte auf ein etwas "lockeren" Ausführung, was nicht so wie eine Mauer aussieht,. Holzzaun oder weis nicht, schaue mal im Internet nach Ideen noch.

Ja klar, etwas Abstand zur Grenzzaun muss es sein, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, das ich für die Abtrennung meines Grundstückes keinen Abstand einhalten muss wenn ich bis 180 baue.
 
N

nordanney

B

Bauherrin123

Lass den gemeinsamen Zaun auf 120cm. Hol dir schon große Loorbeerkirschen und pflanze sie davor (ich hasse diese Pflanzen, aber bei dir haben sie mal Sinn)
Ist viel tausend € günstiger und in einem Jahr halbwegs dicht.

Wie groß? Ich müsste etwa 100m Zaun zu meinen Nachbarn setzen, wenn ich wollte.
Ich schau mir morgen und die Tage mal Bilder an und was es so gibt in der Nachbarschaft an Ideen. Es fällt mir schwer auf 120 runterzugehen aber wie gesagt, ich schau.

Wir haben keine 100m, das ist echt viel. Es wären ca. hm also zum Nachbarn mit der Terrasse, ca. 10m, auf der anderen Seite istbdas Grundstück leer, da wären es 22m dann vorne zur Strasse15 und am Eingang neben dem Haus 8. Ich schau morgen mal nach, ca 50-60m schätze ich. Hab die Masse echt nicht mehr im Kopf wie lang unser Grundstück ist. Wenn es um Zaun Bezahlung geht, hätte ich auch auf der anderen Seite gerne einen Nachbar Wäre man sich einig, spart man schon echt viel. Das Grundstück gehört dem gleichen Eigentümer, von dem.wor gekauft haben. Ich hab schon oft überlegt,.ob ich ihn nicht fragen soll, ob wir es mittig auf die Grenze bauen,.er sich beteiligt, und wenn er verkauft, sich dss Geld von dem Käufer holt. Allerdings war ich mir nicht sicher, ob das dreist rüber kommt und wer weis wer da einzieht, will lieber auf meinem Grundstück bauen. Muss jetzt abwegen, überlegen usw.
 
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B

Bauherrin123

Ist man sich nicht einig,…
Weißt, was man dann auf die Grenze setzen kann und wer sich zu 50% beteiligen MUSS.
Ehrlich gesagt frage ich mich, warum du dich mit dem noch gar nicht abgestimmt hast?

Also der "Nachbar" links ist Eigentümer eines riesen Grundstückes. Hier könnte man auch 3 Reihenhäuser bauen. Mein Garten ums Eck ist sehr breit, von der Hauswand 8m oder 10 glaub ich. Jedenfalls ist er ein netter Mann, arbeitet bei der Stadt aber anderes Bundesland bei einer Baubehörde, seine Frau auch. Damals haben sie mir sehr geholfen, beim Bauantrag gewisse Sachen durchzubekommen, obwohl sie ortsüblich und normal sind, aber die Behörde hier sich schnell mal querstellt. Bzw. es kam raus, dass die Behörde wegen Herrn Müller der da ebenfalls randale macht sehr genervt war. Ich habe einiges dann persönlich erst geklärt und dann war alles auch kein Problem. Wir mussten für den Bau um auf Straßenniveau zu kommen, auch auffüllen. Sind 2m höher als das Nachbargrundstück. Wir müssten erstmal den Hang abfangen mit L-Steinen, oder wir füllen sein Grundstück mehr auf,1.5m z.B. dann können wir ohne L-Steinen einen Zaun hinstellen. Er hat mir das Auffüllen schriftlich erlaubt, da er aufgefüllt wird wenn gebaut wird, wir hatten aber nicht mehr genug Erde zum auffüllen. (Hatten es geschenkt bekommen). Ich bin mir aber sicher, dass der Nachbar bei 180 Zaun nichts sagt, wenn ich nichts spektakuläres da hinmache. Er wohnt da nicht, und generell ist es auch im Interesse aller normalen Menschen einen Sichtschutz zu haben. Es ist hier üblich, alle haben es. Der Streit mit dem Herrn Müller ist unnötig, und nicht berechtigt.

Naja, jedenfalls da ich noch 100 andere Baustellen habe, wollte ich erstmal einiges andere erledigen und erst wenn ich selbst weiss, was ich will, die anderen fragen.
 
kbt09

kbt09

Sichtschutz wird aber auch durch richtig gewählte Pflanzen gewährt. Da muss man keine 180 bis 200 cm hohen Zäune bauen, die aussehen, wie die Eingrenzungen von Gefängnissen. Das nimmt leider immer öfter zu und verschandelt echt auch das Straßenbild. Deshalb scheint bei euch in der Gemeinde ja
terrassenmauer-zum-nachbar-was-sollen-wir-beachten-691787-1.png

zu gelten. Hast du selber in Beitrag 49 gepostet.
Das heißt Richtung öffentliche Sichtbereiche, also Straße und sonstiges kannst du zwar einen Zaun bauen, musst den aber rundum mit Pflanzen besetzen, damit man den Zaun dann irgendwann nicht mehr sieht. Heißt dem zufolge auch, dass in diesen Bereichen ein Zaun wg. einer sinnvollen Bepflanzung als Verkleidung auch einigen Abstand zur Grundstücksgrenze halten muss, damit diese Bepflanzung Platz hat.
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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