C
Caracal
Guten Abend liebes Forum,
mein Mann und ich weilten vor kurzem in unserer bevorzugten Ruheoase tief im Osten, da traf es uns wie ein Schlag: Bauland zu verkaufen von der Gemeinde. Also flugs Kontakt aufgenommen und den Bebauungsplan erhalten. Die Situation sieht aktuell so aus, ich sitze rechts am Rechner und schreibe Euch, mein Mann links am Rechner, flucht, trinkt Kaffee und sortiert sich durch Gesetzestexte. Also dachten wir, wir fragen mal die Schwarmintelligenz.
Der Plan ist beigefügt.
Punkt 2. ... "Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen straßenseitigen Grundstücksgrenzen und den straßenseitigen Baugrenzen unzulässig. Und weiter... auf den nicht überbaubaren (wie vor)... können Nebenanlagen nur... ausnahmsweise zugelassen werden." Wie bekommen wir unseren Carport ans Häuschen und wie erreichen wir ihn?
Punkt 3. ... "ist als naturnahe Wiese und Weide zu entwickeln, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.." Wir haben nicht 100% raus, welche Fläche gemeint ist (vermutlich das große grüne Stück über Flurstück 1-4. Theoretisch sollte das uns nicht betreffen, sondern die Gemeinde oder den Landwirt?
Nun aber der absolute Kaffeevernichter..
5. ... "festgesetzten Flächen ist eine zweireihige Hecke anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzten. Abstand der Außenreihe zur Grundstücksgrenze bzw. zur Baufläche 1,5m, Reihenabstand 2,0m, Abstand in der Reihe 2,5m" mit Angabe der zu pflanzenden Botanik. Grundsätzlich wollten wir (eigentlich ich) eh eine Hecke in Wildwuchsmanier, aber die Angaben dort sprengen doch ein wenig das Maß vor allem so wie wir das lesen, geht das ja von unserer Grundstücksfläche ab, vgl. das grün umrandete auf dem Bebauungsplan. Dazu noch mit Schutzzaun zu versehen.
Des weiteren sind auf dem Bebauungsplan Stand 16.09.2015 (!) geschütze Bäume und Hecken eingetragen, die laut Google Earth seit mind. 2018/19 oder früher nicht mehr bestehen *kopfkratz*
Uns sonst? Die Pläne für ein L-Bungalow liegen seit Jahren in der Schublade, wir konnten warten und stehen an der Startlinie zum Sprint. Bitte missversteht den Beitrag nicht als Beratungsgesuch, aber wir würden gerne Euren Input mitnehmen. Mit dem Bauamt werden wir natürlich in Kontakt treten, um die anfallenden Fragen zu klären.
Die Eckgrundstücke sind übrigens wech (mit ch), aber gegen die Mitte ist auch nichts einzuwenden. Ich gehe jetzt und pflücke den Mann von der Palme.
mein Mann und ich weilten vor kurzem in unserer bevorzugten Ruheoase tief im Osten, da traf es uns wie ein Schlag: Bauland zu verkaufen von der Gemeinde. Also flugs Kontakt aufgenommen und den Bebauungsplan erhalten. Die Situation sieht aktuell so aus, ich sitze rechts am Rechner und schreibe Euch, mein Mann links am Rechner, flucht, trinkt Kaffee und sortiert sich durch Gesetzestexte. Also dachten wir, wir fragen mal die Schwarmintelligenz.
Der Plan ist beigefügt.
Punkt 2. ... "Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen straßenseitigen Grundstücksgrenzen und den straßenseitigen Baugrenzen unzulässig. Und weiter... auf den nicht überbaubaren (wie vor)... können Nebenanlagen nur... ausnahmsweise zugelassen werden." Wie bekommen wir unseren Carport ans Häuschen und wie erreichen wir ihn?
Punkt 3. ... "ist als naturnahe Wiese und Weide zu entwickeln, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.." Wir haben nicht 100% raus, welche Fläche gemeint ist (vermutlich das große grüne Stück über Flurstück 1-4. Theoretisch sollte das uns nicht betreffen, sondern die Gemeinde oder den Landwirt?
Nun aber der absolute Kaffeevernichter..
5. ... "festgesetzten Flächen ist eine zweireihige Hecke anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzten. Abstand der Außenreihe zur Grundstücksgrenze bzw. zur Baufläche 1,5m, Reihenabstand 2,0m, Abstand in der Reihe 2,5m" mit Angabe der zu pflanzenden Botanik. Grundsätzlich wollten wir (eigentlich ich) eh eine Hecke in Wildwuchsmanier, aber die Angaben dort sprengen doch ein wenig das Maß vor allem so wie wir das lesen, geht das ja von unserer Grundstücksfläche ab, vgl. das grün umrandete auf dem Bebauungsplan. Dazu noch mit Schutzzaun zu versehen.
Des weiteren sind auf dem Bebauungsplan Stand 16.09.2015 (!) geschütze Bäume und Hecken eingetragen, die laut Google Earth seit mind. 2018/19 oder früher nicht mehr bestehen *kopfkratz*
Uns sonst? Die Pläne für ein L-Bungalow liegen seit Jahren in der Schublade, wir konnten warten und stehen an der Startlinie zum Sprint. Bitte missversteht den Beitrag nicht als Beratungsgesuch, aber wir würden gerne Euren Input mitnehmen. Mit dem Bauamt werden wir natürlich in Kontakt treten, um die anfallenden Fragen zu klären.
Die Eckgrundstücke sind übrigens wech (mit ch), aber gegen die Mitte ist auch nichts einzuwenden. Ich gehe jetzt und pflücke den Mann von der Palme.