Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?

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I

immermehr

Das ist unterschiedlich. Mal sind es zwei Punkte und der Radius wird im Vermessungsriss 'drangeschrieben, mal drei Punkte auf dem Kreisbogen, mal wird auch der Kreismittelpunkt koordiniert und seit Einführung von ALKIS werden in NRW Kreisbögen in hinreichend kleine Sekanten aufgeteilt, weil ansonsten die Nachkommastellen beim Runden Fehler verursachen.

Das ist keine Lösung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat. Und selbst wenn Du sie zu begehen bereit wärst, was soll das bringen?
Ich hab es so verstanden, dass die Idee dazu führt, das Bauamt eingreifen muss.
Kann mir kurz einer sagen in welchem Bundesland wir sind?? Wegen Landesbauordnung??
In BW
 
S

Schipa88

Die Stützmauer ist nicht durch eine Baungehemigung gedeckt. Du hast geschrieben, deinem Nachbarn wurden 1,20m genehmigt. Bebauungsplan erlaub nur 1,00m. Somit hat er bei der Genehmigung schon eine Befreiung vom Bebauungsplan gebraucht?
Ob die Mauer genehmigungsfäig ist/wäre, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wenn es ein recht neuer Bebauungsplan ist, dann würde ich sagen eher nein.
Solltest du dich an die Baurechtsbehörde wenden, dann kann Sie eine verlangen, dass geänderte Pläne eingereicht werden, mit der tatsächlichen Höhe der Mauer oder sie verfügt den Rückbau der Mauer, wenn sie offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist, da keine Befreiung in Aussicht ist.
Sollte eine Nachgenehgmigung in Frage kommen wirst du als Eigentümer des angreneznden Grundstücks angehört und kannst dann Einwendungen vorbringen.
Ob die Mauer dann nachbarschützende Rechte verletzt muss im Verfahren geklärt werden. Auf jeden Fall kannst du vorbringen, dass du nicht gestattest, dass die Mauer auf deinem Grundstück errichtet wird/wurde. Dann kann ihm aufgrund von mangelndem Sachbescheidungsinteresse (bedeutet er kann von seiner Baugenehmigung offensichtlich keinen Gebrauch machen) keine Baugenehmigung erteilt werden.
 
Z

Zaba12

Dann war der Verursacher ja bekannt.

Das wär' ja noch schöner.

Bauamt ist ja ein Sammelbegriff für alle mit Bau befassten Stellen einer Kommune.
Von welcher Stelle genau?
Mit welchem Inhalt?

Was wurde genau gemacht? Wurden die Grenzpunkte neu abgemarkt?

Beim Vermessungstermin? Welches Bundesland?

Bist Du sicher, dass der Rohbauer Dich diesbezüglich über alles informiert hat?

Dann lass' Dich nicht erwischen (VermKatG NRW, die anderen Bundesländer haben ähnliche Regelungen):
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
4. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 5 Grenzzeichen anbringt, entfernt oder in ihrer vorgefundenen Lage verändert,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 1, 2 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend EURO, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend EURO geahndet werden.


Wer hat denn gezahlt?
Zu1) Ja der Rohbauer
Zu2) Ist halt beim L-Stein setzen passiert. Haben es am selben Tag dem Geschäftsführer gemeldet
Zu3) Brief vom Bauamt mit Bitte um Stellungnahme + Rückmeldung warum Marker zu Grenzpunkten auf den L-Steinen durch eine nicht autorisierte Stelle durchgeführt wurden. Stellungnahme kam vom Rohbauer
Zu4) Grenzpunkte und Grenze (also meine L-Steine) wurden neu eingemessen. Marker stimmten im Westen. Im Süden nicht ( -4cm), daher nicht überbaut. Somit neuer Marker (Stange) vor den L-Steinen.
zu5) Ja alle beim Vermessungstermin oder mit Vertreter. Bayern
zu6) Ja hat er
zu7) Die Rechnung ging an den Rohbauer. Heißt aber nicht das er es nicht irgendwo umgelegt hat.

Ansonsten ist die Idee natürlich nicht legal. Aber über die Höhe der L-Steine zu gehen wird nur funktionieren wenn das Bauamt auf sowas sensibel reagiert. Wenn nicht, gibt es wahrscheinlich nur eine nachträgliche Befreiung + ggf. Bußgeld.

Der TE kann ja auch beim Bauamt melden dass die Grenze nicht mehr stimmt und sich den Lösungsvorschlag des Bauamts anhören.
 
E

Escroda

In Bayern ist Vieles, insbesondere im Vermessungswesen, anders als in der übrigen Republik. Vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Dass es keine Streitigkeiten gab, lag ja am aufrichtigen Handeln deines Rohbauers, der sowohl Verantwortung als auch Kosten übernommen hat.
Ich hab es so verstanden, dass die Idee dazu führt, das Bauamt eingreifen muss.
So ist es aber nicht.
Die Stützmauer ist nicht durch eine Baungehemigung gedeckt.
Muss sie auch nicht, da Stützmauern in BW bis 2m Höhe genehmigungsfrei sind.
oder sie verfügt den Rückbau der Mauer
Das kann sie nur insoweit die Höhe die Bebauungsplan-Festsetzung überschreitet. Wenn die TE Glück hat, findet sie bei der Behörde einen Verbündeten, so dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die privatrechtlichen Verstöße heilen. Rein juristisch hat die Behörde mit dem Überbau aber nichts zu tun.
 
E

Escroda

Da es keiner formellen Genehmigung bedarf sehe ich Deinen Weg über Nachbarbeteiligung und mangelndem Sachbescheidungsinteresse nicht.
Die TE sollte sich zweifellos an die Behörde wenden, jedoch sollte Sie keine zu hohen Erwartungen darin setzen. Das eigentliche Problem des Grenzüberbaus kann die Behörde nicht lösen. Der Umweg über die zu große Höhe lässt höchstens Hoffnung auf eine unbestimmte Rückbauverfügung zu, die zum Komplettabriss führt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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