Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten

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K

Küstenmusiker

Im April 2014 überschrieb meine Mutter mir mit notariellem Vertrag sowie
Eintrag in das Grundbuch ein kleines 2- geschossiges Einfamilienhaus (Bauj. 1931) mit Keller und einer Wohnfläche von etwa 90 qm in einem Dorf in Schleswig Holstein in ca. 10 km Nähe der Ostsee. Das Grundstück liegt Mitten im Dorf an einer Aue und einem Dorfteich und hat eine Größe von ca. 600 qm.

Beschreibung: Grundmauern bestehen aus 40 cm dicken Bruchsteinmauerwerk.
Die Außenwände sind 2 fach - Ziegelstein, die Innenwände 1-fach Ziegelstein.
Der Keller wurde mittlerweile mit einem Estrichboden versehen. Der Dachstuhl wurde 1985 komplett erneuert und in Holzbauweise 2 Zimmer im Dachgeschoss eingebaut. Eine neue Treppe wurde 1990 eingebaut. Kunststoff-Fenster, Bad und Toilette wurden 1980 eingebaut.

Ich habe das Haus letztes Jahr komplett ausgeräumt und die alten Reetdecken entfernt sowie den alten (losen) Putz von den Wänden abgeklopft. Jetzt möchte ich das Haus teilweise mit neuen Elektroleitungen versehen, die Wände neu verputzen lassen und Malerarbeiten durchführen lassen. Damit das Haus wieder bewohnbar wird; denn ich würde das Haus gerne vermieten.

Mein Problem:
Als ich vom Landesarchiv-Schleswig die alten Bauunterlagen angefordert habe,
mußte ich leider feststellen, dass ein etwa 3 m Anbau auf der rechten Seite des Hauses nicht vorhanden war. Dieser Anbau wurde aber von der damaligen Maurerfirma gleich mit errichtet, wie auf alten Fotos eindeutig zu sehen ist.

Auch die nachträglichen Umbauten, wie z.B. Bad und Toilette wurden eigentlich nicht genehmigt.

Meine Fragen:

1. Wenn ich das Haus vermieten- oder später einmal verkaufen möchte, muß ich dann zwingend eine Baugenehmigung (Statik?) besitzen?
2. Das Haus steht in seiner jetzigen Form so seit 87 Jahren. Es gibt Dank des Feldsteinfundaments keine Feuchtigkeit und keine Risse im oder am Haus.
3. Was passiert, wenn ich von der Baubehörde die Aufforderung zum Rückbau erhalte ? Oder sollte ich lieber keine "schlafenden Hunde" wecken?

Bitte keine Belehrungen. Ich benötige echte konstruktive Ratschläge und wäre für diese sehr dankbar.

Vielen Dank !
baugenehmigung-von-1931-nicht-eingehalten-303012-1.jpg
 
Y

ypg

dass ein etwa 3 m Anbau auf der rechten Seite des Hauses nicht vorhanden war.
Mir ist neu, dass man Abbrüche beim Bauamt genehmigen lassen muss.

Auch die nachträglichen Umbauten...
... im Innenbereich geht das Amt nix an.

Das andere weiß ich nicht, wie das bei Vermietung aussieht.
Wenn Du meinst, dass die Statik zweifelhaft ist, handelst Du fahrlässig bei Vermietung.

Bitte keine Belehrungen.
Das gilt auch für Dich!
 
E

Escroda

1. Wenn ich das Haus vermieten- oder später einmal verkaufen möchte, muß ich dann zwingend eine Baugenehmigung (Statik?) besitzen?
Nein. Doch wenn der potentielle Käufer nachfragt, Du aber nichts vorlegen kannst, kauft er vielleicht nicht oder versucht, den Preis ordentlich zu drücken.
2. Das Haus steht in seiner jetzigen Form so seit 87 Jahren. Es gibt Dank des Feldsteinfundaments keine Feuchtigkeit und keine Risse im oder am Haus.
Das ist keine Frage.
3. Was passiert, wenn ich von der Baubehörde die Aufforderung zum Rückbau erhalte ? Oder sollte ich lieber keine "schlafenden Hunde" wecken?
Wenn es Dir schlaflose Nächte bereitet, beauftrage einen Architekten, der sich den Bestand mal unter planungs- und baurechtlichen Aspekten ansieht. Sollten zumindest keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen, ist eine Rückbauverfügung so gut wie ausgeschlossen. Baurechtlich kann der Architekt dann ja eine Aufstellung der zur nachträglichen Legalisierung notwendigen Maßnahmen machen. Ob Du diese dann sofort umsetzt oder wartest, bis Du von offizieller Seite dazu aufgefordert wirst (was IMHO nicht passieren wird), hängt von der Schwere der "Mängel" (Brandschutz und Vermietung kann ein Problem sein) und der Störung deines entspannten Nachtschlafs ab.
 
A

Altai

Ich habe neulich mal mit unserem Bauamt wegen einer neuzeitlichen Baugenehmigung telefoniert. Dort sagte man mir, dass z.B. Türen und Fenster nicht interessieren würden. D.h. wenn die sich woanders befinden, als ursprünglich genehmigt, wäre das egal. Und das sieht man ja sogar von außen.
Insofern... Ich würde mich erst mal erkundigen, inwieweit Umbauten komplett im Inneren überhaupt einer Genehmigung bedürfen (kannst ja sagen, Du würdest dich für ein Objekt interessieren, und willst ggf. da was verändern, wie sind denn die Regeln?). Solange man die Statik durch die Umbauten nicht verändert hatte, dürfte es doch eigentlich nicht so kritisch sein.
Ich kann mir ebenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du wegen des fehlenden Anbaus das Haus abreißen musst. Abreißen musste hier bei uns in der Stadt jemand, der einen prinzipiell nicht genehmigungsfähigen Bau errichtet hatte. Aber hier? Schlimmstenfalls muss man die Genehmigung nachträglich einholen.
Ich würde mir nicht gar so viele Sorgen machen.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Mein Problem:
Als ich vom Landesarchiv-Schleswig die alten Bauunterlagen angefordert habe,
mußte ich leider feststellen, dass ein etwa 3 m Anbau auf der rechten Seite des Hauses nicht vorhanden war. Dieser Anbau wurde aber von der damaligen Maurerfirma gleich mit errichtet, wie auf alten Fotos eindeutig zu sehen ist.
Eine Freundin und ihr Mann haben selbes Problem.

Die hatten letzte Woche einen Termin mit einem Architekten , der die IST Situation mit den Unterlagen von damals verglichen hat.

Ergebnis: lt. Bebauungsplan dürfte der Anbau dort stehen, da er sich im Baufeld befindet und auch von der Größe etc. nichts an Vorgaben überschritten wird.

Der Architekt übernimmt jetzt die gesamte Erstellung der Unterlagen und wird beim Bauamt eine Bauanzeige stellen. Seine Aussage war, dass es so reichen wird.

Von daher denke ich, ist die Vorgehensweise mit einem Architekt der richtige Weg.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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