Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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yellow_ms

zum zvE: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet

Klingt für mich dann doch wieder so, als würde die Anzahl der Kinder bei Antragstellung für die Freigrenze relevant sein...
 
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Zaba12

zum zvE: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet

Klingt für mich dann doch wieder so, als würde die Anzahl der Kinder bei Antragstellung für die Freigrenze relevant sein...
Ist wie bei der Eigenheimzulage
 
Y

yellow_ms

wir hatten doch drüber geschrieben, dass zur Ermittlung des zvE nur die Anzahl der Kinder im jeweiligen Jahr relevant sind. Das geht aus meiner Sicht aus dieser Formulierung nicht hervor. Für mich klingt das so.

1. Die beiden Steuerbescheide einreichen.
2. Taschenrechner anschmeißen und den Mittelwert berechnen.
3. Freibetrag prüfen anhand der Kinder bei Antragstellung.

Aber ich gehe davon aus, dass es auch eine Förderrichtlinie gibt, in der weitere Details stehen.

Bzw. hoffe ich jetzt einfach, dass wir den Einzug 2019 hinbekommen. Der schnitt 2016/2017 wäre unter 90k, dann würde es auf jeden Fall klappen
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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