Einfriedungen Definition

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Chriscross

Chriscross

... Aber gut, jeder hat hinter seiner Einfriedung ein Stück Grünland zu erhalten. Kam die Gemeinde vermutlich erst später darauf, damit man sich die Pflegekosten in der Gemeindekasse spart ...
Das sehe ich genauso....

Dass in B keine Einfriedungen gestattet sind hat vermutlich den Hintergrund, dass man B als große Grünflache erhalten will Sie sollen nicht als Privatgarten genutzt werden. Hier gehts einzig und allein darum, dass die Gemeinde keine Kosten an der Fläche hat.
Und die von dir beschriebene "Grünfläche" (So wäre es auch schön gewesen --> Siehe Bild auf der rechten Seite I-Net-Seite "Wohnen am Mühlenbergsee") ist nun zu einer Hügellandschaft geworden mit höhenunterschieden von bis zu 1,5 m. Wenn aber Stützmauern, etc. keine Einfriedungen sind. Hat der Ersteller des B-Plans gepennt und wir haben Pech gehabt.
 
A

Alex85

Ein Dilemma. Wird aber nicht aufzulösen sein. Zumal Höhenangaben zum Bauantrag gehören und somit im Amt klar sein musste, was dort passiert. Jetzt gehts nur noch um die Suche nach dem schwarzen Peter, der die Peinlichkeit auf sich laden darf.

Ich rate noch mal: Bei Aufstellung des Bebauungsplan ging man davon aus, B wäre eine große öffentliche Grünfläche. Dann kam ein Sparfuchs der Stadt und schwups verkauft man die Fläche an private Bauherren mit. Geld an der Fläche verdient, Pflegekosten abgewendet. Leider zu spät, um aus dieser Änderung die nötige Konsequenz für den Bebauungsplan zu ziehen. Hätte man ggf. noch privatrechtlich im Kaufvertrag regeln können ...
 
Chriscross

Chriscross

Das dachte ich mir schon. Leider darf ich auch keine hohe Mauer ziehen um mir das "Dilemma" nicht anschauen zu müssen .

Danke für deine Beitrage.
 
11ant

11ant

Da der See tiefer liegt als die Grundstücke und die Grundstücke somit in Richtung See abfallen, haben sich manche Bauherren gedacht "Ach ich gleiche mein Grundstück an" (Vollid.......Sorry). Somit ist das schöne Gesamtbild zerstört und jeder macht was er will. Ende vom Lied ist, dass das Letzte Grundstück am Wasser, welches den natürlichen Verlauf bebehalten hat, einen Höhenunterschied von bis zu 1,5 m zum Nachbarn hat, der meine er müsse angleichen.

Nun ist es aber so, dass das Nachbarschaftsgesetz besagt, dass man seinen Nachbarn nicht mit der herabfallenden Erde Belasten darf (Wie es genau heißt weiß ich gerade leider nicht). Um das zu schaffen, müsste er aber eine Mauer und/oder Rasenkantensteine Setzen. Diese würden sich dann jedoch in der Zone A befinden in der man nichts einfrieden darf.

Daher die Frage: Sind Rasenkantensteine Einfriedungen?
Nein, Rasenkantensteine und auch die L-Steine (Stützwinkel) die hier wohl eher gemeint sind, sind keine Einfriedungen.

Die Bezeichnung Vollidiot hat sich jemand m.E. allerhöchst reichlich verdient, wenn er eine solche "Angleichung" auch noch bis an die Grenze durchzieht, statt davor abzuböschen.

Auch wenn der Bebauungsplan die allfälligen Höhenangaben - insbesondere diejenigen, die die Geländemodellierung beschränken - vermissen läßt, sehe ich den Zweck der Zone A verletzt, wenn sie nicht auch von Geländemodellierungen ausgenommen wird.

Ich an Deiner Stelle würde so vorgehen:
1) Nachbarn ansprechen, daß er abböscht. Dann hast Du keine Erde zu Dir fallen. Sein Problem, daß er nicht zu Dir entwässern darf, bleibt jedoch bestehen.
2) Wenn 1. nicht gelingt, L-Steine setzen (wobei der "untere Schenkel" des L eigentlich unter seine Seite gehört).
3) Wenn jemand meckert, nötigenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen, d.h. kein Vollzug Deines L-Stein-Rückbaus bis zur Entscheidung über 4.
4) Ganz frech sein und den Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht kippen: offensichtlich verletzt er Dein Schutzbedürfnis davor, daß der Nachbar neben Dir die niedersächsischen Alpen erfindet. Hier muß der Bebauungsplan nachbessern ist ist bis dahin in seiner Gültigkeit auszusetzen.

Ceterum censeo: noch größere Vollidioten als Leute, die ihrem Seegrundstück selbst eine Steilklippe verpassen, kann man sich ja wohl kaum vorstellen.
 
Chriscross

Chriscross

Die Bezeichnung Vollidiot hat sich jemand m.E. allerhöchst reichlich verdient, wenn er eine solche "Angleichung" auch noch bis an die Grenze durchzieht, statt davor abzuböschen.
Danke für die Bestätigung. So bin ich auch hier schon mal nicht allein mit meiner Meinung.

Auch wenn der Bebauungsplan die allfälligen Höhenangaben - insbesondere diejenigen, die die Geländemodellierung beschränken - vermissen läßt, sehe ich den Zweck der Zone A verletzt, wenn sie nicht auch von Geländemodellierungen ausgenommen wird.

Ich an Deiner Stelle würde so vorgehen:
1) Nachbarn ansprechen, daß er abböscht. Dann hast Du keine Erde zu Dir fallen. Sein Problem, daß er nicht zu Dir entwässern darf, bleibt jedoch bestehen.
Habe ich gemacht. Aussage war "...ist mir doch egal...da hinten kommt auch ein Zaun hin....soll mal einer was sagen..." Darauf hin habe ich meinen Nachbarn nur ausgelacht.

2) Wenn 1. nicht gelingt, L-Steine setzen (wobei der "untere Schenkel" des L eigentlich unter seine Seite gehört).
Die Steine setzt Er, nachdem ich ihn mir mal vorgenommen habe selber und auf seine Kosten

3) Wenn jemand meckert, nötigenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen, d.h. kein Vollzug Deines L-Stein-Rückbaus bis zur Entscheidung über 4.
4) Ganz frech sein und den Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht kippen: offensichtlich verletzt er Dein Schutzbedürfnis davor, daß der Nachbar neben Dir die niedersächsischen Alpen erfindet. Hier muß der Bebauungsplan nachbessern ist ist bis dahin in seiner Gültigkeit auszusetzen.
Mal Abwarten was passiert. Wir sind ja nicht die einzigen mit solchen Nachbarn. Zumal ich meinen Zaun, der nur 80cm hoch sein darf, auf meinem Grundstück ziehen muss. Ist das Grundstück vom Nachbarn 30 cm höher, sind es nur noch 50 cm. Fasst der Nachbarsjunge jetzt über den Zaun und der Hund beißt ihn in den Arm, da der Hund sein Grundstück als gefährdet ansieht, steht ein Rechtsstreit an.

Ceterum censeo: noch größere Vollidioten als Leute, die ihrem Seegrundstück selbst eine Steilklippe verpassen, kann man sich ja wohl kaum vorstellen.
Mehr kann auch ich nicht hinzufügen!!!
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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