
hb-julia
Ja gern: Bebauungsplan erlaubt sowohl DH- wie ZFH-Bebauung.Für eine professionelle Antwort braucht´s eine professionelle Frage. Was möchtest Du denn genau wissen zu diesem Thema ? Wie ist die genaue Ausgangssituation ? Mehr Details bitte.
Bei einer Doppelhaushälfte müssen z.B. zwei eigenständige, grundbuchlich getrennte Grundstücke vorhanden sein. Zudem müssen Doppelhaushälfte mit grenzständiger Bebauung im Bebauungsplan erlaubt sein bzw. als Ausnahme eventuell beantragt werden etc. Bei einem ZFH oder einem EFH mit separater ELW müssen 2 abgeschlossene Wohnungen nachgewiesen werden usw.
Auf die (schriftliche!) Frage an den Vertriebler eines Bauträgers, wie sich die Kosten eines DH und eines ZFH unterscheiden, gab es die Antwort, dass für das ZFH "zusätzliche Kosten von ca. 20.000,-- EUR an(fallen) für Bad, GäWC, Technik,
Küchenanschlüsse und Abgeschlossenheitsbescheinigung".
Daher meine Frage, ob vielleicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein ZFH teurer macht, als ein DH.