Welche Kostendifferenz zwischen einem Zweifamilienhaus und zwei Doppelhaushälfte?

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hb-julia

hb-julia

Hallo,

worauf ist bei der Entscheidung zu achten, ob ein Zweifamilienhaus bzw. ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gebaut wird oder ein DH mit zwei DH-Hälften?

Wodurch unterscheiden sich die Baukosten, und cirka in welcher Höhe (ausgehend von 140 + 60 qm bzw. 2 x 100qm Wohnfläche.)?

Vielen Dank für professionelle Antworten sowie Erfahrungsberichte!
 
hb-julia

hb-julia

Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist de facto ein Zweifamilienhaus
Ein Einfamilienhaus mit 2 ELWn ist de facto ein Deutsche Fertighaus Holding
Schau mal hier rein, vielleicht hilft dir das schon etwas:

https://www.hausbau-forum.de/threads/kosten-zfh-neubau.13995/page-2

2 Doppelhaushälfte dürften das teuerste ein, da 2 Wände zwischen den Häusern gebaut werden, getrennte Anschlüsse und Heizung etc.. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus dürfte sich nicht viel unterscheiden.
Danke! Muss nicht aber die Abgeschlossenheit auch noch bescheinigt und bezahlt werden?
 
Musketier

Musketier

@MarcWen
Du hast eigentlich recht.
Für mich persönlich ist eine Einliegerwohnung eine untergeordnete Wohneinheit (vielleicht nur für Kinder/Großeltern), also wesentlich kleiner als die Hauptwohnung. Das Beispiel 140/60m² wäre für mich so ein Fall, während 2x100 m² für mich ein typisches Zweifamilienhaus wäre. Ob das von der Definition tatsächlich so ist, kann ich nicht sagen.

Für so eine untergeordnete Wohnung plant man dann vielleicht nicht unbedingt ein richtig abgetrenntes Treppenhaus, das Bad ist vielleicht ein Stück kleiner (nur Wanne oder Dusche) usw. Damit kann es leichte Preisdifferenzen geben.
 
wpic

wpic

Für eine professionelle Antwort braucht´s eine professionelle Frage. Was möchtest Du denn genau wissen zu diesem Thema ? Wie ist die genaue Ausgangssituation ? Mehr Details bitte.

Bei einer Doppelhaushälfte müssen z.B. zwei eigenständige, grundbuchlich getrennte Grundstücke vorhanden sein. Zudem müssen Doppelhaushälfte mit grenzständiger Bebauung im Bebauungsplan erlaubt sein bzw. als Ausnahme eventuell beantragt werden etc. Bei einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung müssen 2 abgeschlossene Wohnungen nachgewiesen werden usw.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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