Weil die Formulierung im Bebauungsplan in der Tat sehr wirr ist, die Nennung der Fundstelle aber das Finden der Begründung zum Bebauungsplan ermöglicht:Warum ist der B- Plan insgesamt wichtig?
Das soll heißen die blau umrandeten Felder dürfen bebaut, die Magenta Flächen nicht? Und über die blauen Linien vorn und hinten darf nicht drüber gebaut werden?Weil die Formulierung im Bebauungsplan in der Tat sehr wirr ist, die Nennung der Fundstelle aber das Finden der Begründung zum Bebauungsplan ermöglicht:
Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze (Carports) können in den Grundstücksabstandsflächen errichtet werden. Dies gilt auch für die Grundstücksgrenzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfelder. Bauordnungsrechtliche Genehmigungsregelungen wie Mindestabstände zur öffentlichen Verkehrsfläche beim Bau von Garagen, bleiben davon ausgenommen.
Es geht also nur um die nicht überbaubaren Flächen, die, von der Erschließungsstraße aus gesehen, seitlich von den Baufenstern liegen, hier magenta:
Anhang anzeigen 50459
... mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen bebaut werden,die blau umrandeten Felder dürfen
... nur mit Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen.die Magenta Flächen
Ja, außer die hintere Baugrenze mit Nebenanlagen wie Gartenhäuschen, Gewächshaus oder Taubenschlag.Und über die blauen Linien vorn und hinten darf nicht drüber gebaut werden?
Geht's um die Flächen neben den verkehrsberuhigten Verkehrsflächen? Dort sind IMHO Garagen und Stellplätze erlaubt, da im Bebauungsplan-Text auf die festgesetzte Bautiefe Bezug genommen wird, die in meinem Ausschnitt 18,00m beträgt. Entlang dieser 18m sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen Garagen und Stellplätze als Grenzbebauung zulässig.Soll aber dann Garagen, Stellplätze oder Carports im Bereich von Straßen seitlich ausschließen?