Verstehe den B- Plan nicht. Wer kann mir helfen?

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S

SucheHaus.1

Folgende Beschreibung im B- Plan: Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze sind in der festgesetzten Bautiefe der überbaubaren Grundstücksfelder auch als Grenzbebauungen zulässig. Die Zulässigkeit als Grenzbebauung gilt auch ausserhalb der überbaubaren Grundstücksfelder. Ausserdem sind sie in den Flächen für Stellplätze und Garagen zulässig.

Jetzt die Fragen:
Ist es demnach nur zulässig im Feld 1 oder auch übergreifend zulässig in Feld 1 und
Feld 2 einen Carport zu bauen? Gibt es hier im Forum Fachanwälte, die darauf eine verständliche Antwort geben könnten? Ich bedanke mich schon mal.
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O

Octrineddy

um die Frage zu beantworten, wäre der Blick in den echten Bebauungsplan nicht schlecht, also bitte mal eine Fundstelle angeben
 
S

SucheHaus.1

Warum ist der B- Plan insgesamt wichtig? Der Punkt ist der einzige, der sich auf das Thema Carport oder Garagen bezieht. Aber bei Interesse bitte im Internet nach B- Plan Nr. 42 Krützkrög suchen.
 
L

Lumpi_LE

Ist schon sehr verwirrend formuliert.
In der Regel möchte man aber, dass die Carports an die Grenze zum Nachbar gebaut werden, nicht aber an die Straße.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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