Garagen in NRW ab 2019 genehmigungsfrei?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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C

Caspar2020

Oder, bei 1,5 Meter Abstand, die Zustimmung (Eintrag ins Grundbuch als sogenannte Baulast) des Nachbarn einholen. Dann muss er die fehlenden 1,5 Meter Abstandsflächen theoretisch auf sein Grundstück übernehmen. Wenn er das überhaupt macht, wird dich das etwas kosten.
Der Nachbar kann da überhaupt nichts; es geht dem TE um den Abstand vorne zur strasse

Da ich bald bauen will und die Doppelgarage, wo ich die haben möchte leider nicht den 3m Abstand zur Straße
Sicher das du nicht bei dir 5m einhalten musst? Manchmal sehen BP das vor um einen 2. Stellplatz auf dem Grund vorzuhalten. Bzw eh aufgrund der örtlichen stellplatzsatzung das nötig ist.
 
E

Escroda

den 3m Abstand zur Straße
Wieso 3m? Du musst 9m Abstand zur Straße einhalten.
Wenn sämtliche Abstandregelungen und Bauorschriften erhalten bleiben, was wäre dann der Unterschied zum Vorher?
Du musst keine Pläne mehr anfertigen und beim Amt einreichen, nicht auf eine zügige Bearbeitung hoffen und nicht auf eine schriftliche Genehmigung warten.
Im Klartext, die Abstände sind weiterhin einzuhalten und da hat sich nichts geändert?
Ja.
eine Mogelpackung
Wieso? War immer schon so. Nur dass jetzt noch mehr Bauvorhaben genehmigungsfrei sind.
Nur etwas weniger Bürokratie.
Wieso nur etwas weniger. Bei Garage oder Carport gibt es gar keine Bürokratie mehr. Jedenfalls vor dem Bau nicht. Danach steht natürlich der Vermesser vor der Tür, der die Garage auf deine Kosten einmessen will.
 
S

Steven

Hallo

auch die Gemeinde kann die Abstandsfläche auf ihrer Straße akzeptieren.
Mein Haus hat z.B. 53cm Abstandsfläche auf einem öffentlichen Weg.

Steven
 
D

dobbelhaus

Wie schon erwähnt, die Garagen sollen an einer Sackgasse/Wendehammer gebaut werden. Es ist verkehrsberuhigte Zone und werden vermutlich 10-20 Autos am Tag drauf fahren.

Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
Außerdem Bauamt sprach von nur 3m und nicht 9m.
 
E

Escroda

Ich denke, ein Lageplan wäre hilfreich, um Missverständnisse zu vermeiden.
Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
Verstehe ich nicht. Die meisten Gemeinden haben eine Stellplatzsatzung, die nach Gebieten unterteilt die notwendige Anzahl der Stellplätze, meist in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten, vorschreibt.
Außerdem Bauamt sprach von nur 3m und nicht 9m.
Dann ist ja gut. Aber "dein" Bebauungsplan schließt Garagen zwischen Straße und vorderer Baugrenze aus.
 
M

Müllerin

Man darf auch nicht einfach einen Wendehammer zuparken nur weil man selber keinen Parkraum auf dem Grundstück haben will...
der ist nämlich, wie der Name sagt, zum Wenden gedacht. Für Müllfahrzeuge und Feuerwehr zB.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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