Habt ihr euch den Vertrag schon genau angeschaut? Oft steht in den Verträgen auch, dass ein Wohnrecht verwirkt ist, wenn es einen gewissen Zeitraum nicht genutzt wurde (6 Monate / 1 Jahr). Wohnrecht wird ferner hinfällig, wenn die Räumlichkeiten nachhaltig unbewohnbar geworden sind. Gut, dass wollt ihr im eigenen Haus sicherlich nicht erzielen, aber wäre eine Möglichkeit. Da er ja jahrelang nicht vor Ort war, wird er die Räume ja auch nicht Instand gehalten haben.
Strittig ist der Fall, wenn der Onkel ins Pflegeheim kommt, da hier eine "Rückkehr" ja nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann. Sollte eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen, die nicht in den Räumen mit Wohnrecht umsetzbar ist, kann es auch entfallen.