"unkooperatives" (ungenutztes) Wohnrecht macht Probleme

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Musketier

Musketier

Wie ist das mit den Nebenkosten. Muß er die laut Wohnrecht zahlen und zahlt er die auch?
Wenn was kostenlos ist, dann behält man das auch gerne. Muß man aber für was zahlen, wofür man keinen Nutzen hat, dann ist man auch eher bereit das "freiwillig" abzugeben.
 
Musketier

Musketier

Das klassische Wohnrecht schließt die Kostentragung der Nebenkosten mit ein.
Wer hat es beim klassischen Wohnrecht deiner Meinung nach zu tragen?
Der Berechtigte oder?

Sofern noch nicht berechnet, dann könnte man ja beim Plausch (wenn der dann nicht so nett verläuft) die Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre übergeben. Danach wendet sich der Plausch dann vielleicht dann doch noch in die Richtung zum (un)entgeltlichen Wohnrechtsverzicht.
Dann kann man ja im Gegenzug großzügigerweise auf die Nebenkosten verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nordanney

Wer hat es beim klassischen Wohnrecht deiner Meinung nach zu tragen?
Der Berechtigte oder?
Genau.

Nebenkosten für drei Jahre ist aber nicht statthaft. Sofern der Berechtigte zahlen muss, ist wie bei der Mietwohnung die Frist bei 12 Monaten für die NK-Abrechnung. Muss man dem Berechtigten aber nicht sagen...
 
Musketier

Musketier

Gut kenne ich mich nicht so aus, da ich in meinem Leben nur 2 Jahre regulärer Mieter war. Dachte die Verjährung ist 3 Jahre.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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