Schichtwasser / Oberflächenwasser - was nun?!

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Schichtwasser / Oberflächenwasser - was nun?!
>> Zum 1. Beitrag <<

C

criz79

Hallo,

der Makler hat mir angeboten, einen Vorvertrag abzuschließen. Daraus ergibt sich sozusagen ein Vorkaufsrecht. Er würde das Grundstück dann auch nicht erneut ausschreiben. Damit hätte ich sozusagen auch die Sicherheit, dass es mir nicht mehr weggeschnappt werden kann. Sollte ich mich dann aber trotzdem noch gegen den Kauf entscheiden (z. B. auf Grund eines negativen Bodengutachtens), ist dieser Vorvertrag juristisch nicht haltbar.

Wenn ich jetzt also tatsächlich vorab ein Bodengutachten in Auftrag gebe, wäre es doch absolut sinnvoll, sich über den Vorvertrag ein Vorkaufsrecht zu sichern, oder?! Bei positivem Ergebnis würde ich dann die Kaufoption ziehen und alles ist gut.

Ich habe jetzt übrigens ein Bodengutachten vorliegen von einem Baugebiet, das ca. 350m entfernt liegt. Das hat der Makler von der Gemeinde angefordert. Die verkaufen dort die Grundstücke. Ich fürchte nur, da lassen sich keine aussagekräftigen Rückschlüsse draus ziehen, weil die Verhältnisse dort bereits völlig anders sein könnten?! Wobei Aspekte wie Grundwasserspiegel oder Erdbebenzone sicher nicht von einem Meter auf den anderen so völlig unterschiedlich sein dürften. Abgesehen davon werde ich aus dem Gutachten nicht schlau. Es sind 5 Bohrungen vorgenommen worden (Kleinbohrung und Rammsondierung). Aus den Graphen und Diagrammen, die dargestellt sind, werde ich aber leider nicht schlau. Auf dem Gutachten steht aber die Adresse des Geologen. Dort könnte ich mir das Gutachten sicher erklären lassen, wenn das sinnvoll ist.

Mein Bestreben ist natürlich, unnötige Kosten zu vermeiden. Ich möchte aber auch auf keinen Fall am falschen Ende sparen. Da ich selber Neuling auf diesem Gebiet bin, vertraue ich auf das Wissen Fachkundiger, so wie ich sie hier im Forum glücklicherweise gefunden habe.

Gruß

Chris.
 
B

Bauexperte

Hallo,

der Makler hat mir angeboten, einen Vorvertrag abzuschließen. Daraus ergibt sich sozusagen ein Vorkaufsrecht. Er würde das Grundstück dann auch nicht erneut ausschreiben. Damit hätte ich sozusagen auch die Sicherheit, dass es mir nicht mehr weggeschnappt werden kann. Sollte ich mich dann aber trotzdem noch gegen den Kauf entscheiden (z. B. auf Grund eines negativen Bodengutachtens), ist dieser Vorvertrag juristisch nicht haltbar.
Und wie der haltbar ist, beziehst Du das "positive" Ergebnis des Bodengutachten nicht als zwingende Kaufentscheidung in die Formulierung mit ein => solltest Du als Laie auch nicht ohne Rücksprache mit einem RA - wenigstens aber der DEKRA oder ähnlicher Institutionen - in Angriff nehmen.

Ich habe jetzt übrigens ein Bodengutachten vorliegen .... Ich fürchte nur, da lassen sich keine aussagekräftigen Rückschlüsse draus ziehen ....
Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen

Mein Bestreben ist natürlich, unnötige Kosten zu vermeiden. Ich möchte aber auch auf keinen Fall am falschen Ende sparen.
Niemand kann sich waschen, ohne sich den Pelz naß zu machen; auch Du nicht. Das Bodengutachten wirst Du auf eigenes Risiko erstellen lassen müssen - bei einem Vorvertrag solltest Du fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen; TEUR 1 - 2 unter Lehrgeld abzubuchen, ist besser, als vlt. lebenslang ein Groschengrab (€uro ) zu bedienen! Das nenne ICH unnötige Kosten vermeiden

Freundliche Grüße
 
C

criz79

Hallo,

nun hast Du mich überzeugt.

Ich hatte gestern noch ein nettes Gespräch mit dem Makler. Habe nun auch schon eine Adresse von einem Geologen aus der Region. Der nimmt 800,- EUR + Märchensteuer für ein Bodengutachten. Es besteht sogar noch eine kleine Verhandlungsbasis. Der Makler hat mir zugesagt, dass er mich auch informiert, falls es andere, ernsthafte Interessenten gibt. Also es wird nicht so sein, dass das Grundstück jetzt plötzlich an wen anders verkauft wird. "So fair bin ich", sagt er. Vorvertrag werd' ich also Ersteinmal vermeiden. Nächste Woche gebe ich das Gutachten in Auftrag und dann gehts hoffentlich zum Notar.

Wann muss ich denn dann die Knete parat haben? Muss ich den schwarzen Koffer schon mit zum Notar bringen?

Grüße und nen schönen Vatertag (bin ich zwar noch nicht, aber das Bier schmeckt heute gewiss trotzdem :cool

Chris.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42609 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schichtwasser / Oberflächenwasser - was nun?!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Vorvertrag Grundstück wegen Bodengutachten 17
2Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
3Finanzierung Grundstück, variabler Kredit? - Seite 320
4Vorvertrag - Anbieter bietet Finanzierung und Grundstück 11
5Grundstück und Makler 16
6Kosten Bodengutachten / Geotechnische Untersuchungen - Seite 434
7Vorvertrag für Grundstückskauf 14
8Fragen zu möglichem Grundstück! 37
9Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? - Seite 216
10Notar Vertragänderung des Wegerecht 10
11Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme? - Seite 5161
12Bitte um Einschätzungen und Tipps zum Hauskauf - Seite 316
13Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
14Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr - Seite 423
15Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? - Seite 216
16Bodengutachten für Hausbau 10
17Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren 44
18Bodengutachten, Auffüllung - Zusatzkosten? 11
19Bodengutachten schockte uns!! - Seite 334
20Boden zu weich - Bohrungen / Bodengutachten nicht möglich 12

Oben