ᐅ Nach Baugenehmigung Garage verschieben?
Erstellt am: 02.04.2019 17:55
julianpe 02.04.2019 17:55
Hallo zusammen,
wir haben im Januar unsere Baugenehmigung für unser Haus + Garage erhalten.
Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern. Auch nach einer geplanten Verlängerung der Einfahrt, kommen wir nirgends an die 3m Linie ran. Ist die Verschiebung noch im Rahmen oder muss das neu genehmigt werden?
Es handelt sich um einen Bau in Niedersachsen.
Vielen Dank und viele Grüße
wir haben im Januar unsere Baugenehmigung für unser Haus + Garage erhalten.
Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern. Auch nach einer geplanten Verlängerung der Einfahrt, kommen wir nirgends an die 3m Linie ran. Ist die Verschiebung noch im Rahmen oder muss das neu genehmigt werden?
Es handelt sich um einen Bau in Niedersachsen.
Vielen Dank und viele Grüße
11ant 02.04.2019 18:20
julianpe schrieb:
Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern.Mir scheinen es in eher schon 8m ab der vorderen Hauskante zu sein - geht es nun also um eine andere Konstellation als "damals" dargestellt ? julianpe 02.04.2019 18:26
Der Plan ist schon recht alt und nicht mehr gültig.
Die Garage ist freistehend vom Haus.
Die Garage ist freistehend vom Haus.
schubert79 04.04.2019 06:10
Wir mussten neu genehmigen. War aber in Bayern!
quisel 04.04.2019 08:05
Warum sind euch 6 Meter zu kurz? Welchen Vorteil hätte eine Verlängerung auf 8 Meter für euch?
guckuck2 04.04.2019 08:52
Beim Freisteller einmal komplett neu, beim vereinfachten genehmigungsverfahren Änderung vorab genehmigen lassen. In beiden Fällen wird der Vermesser einen neuen Lageplan erstellen müssen.
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