Kündigung, nicht rückerstattung der Umbaukosten

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A

anubis64-1

Wir haben am 1 Oktober 2008 ein Laden mit Abstellraum als Wohnung gemietet. Unsere Wohnung wurde gekündigt, weil wir 3 Mietzinse im Rücksatnd waren. Wir haben die Räumlichkeiten umgebaut, da vorher keine Wohnung vorhanden war, sondern ein Laden mit Lagerraum hinten. Bedingung für die miete des Objektes war, dass eine Dusche, Kochherd und Kabelanschluss vorhanden sind. Küche und Dusche mussten wir selber organisieren, der Vermieter hat nur 1850 Franken dafür bezahlt. Da wir bis Dezember nicht dort Wohnen konnten, weil Duschanschluss und Utensilien vom Vermieter noch in der Wohnung war, kahm uns der Vermieter nach Anfrage von Uns entgegen und erliess 2 Mieten. Im nachhinein wurde aber nur 1 Miete gutgeschrieben. Beim Gericht war dies aber gegenstandslos. Auch Abzüge für Larm von Ventilatoren im Keller und von 3 Türkischen Familien oben an uns, die sehr viel Lärm Tag und Nacht machen wurden nicht berücksichtigt. Wir haben 20000 Franken für Umbau investiert, die der Vermieter nicht zurückerstatten will. Im Nachhinein, haben wir herausgefunden, dass die Familie oben an uns die Umgebauten Räumlichkeiten mieten will. Sie sind auch bestens Informiert, über die Zahlungsrückstände und der Kündigung. Wir denken, dass desshalb soviel Lärm gemacht wird, damit wir rausfehen. Fotos von Apfall im Keller, Parkplatz vermietung r dem Schaufenster etc. interessierte das Gericht alles nicht. Jetzt müssen wir bis am 20 Oktober 2009 die Wohnung verlassen. Bis jetzt haben wir aber noch keine neue Wohnung..... was können wir dagegen Tun, dass wir auch zu unserem Recht kommen... Freudlich grüsst Sie Walter Fenner
 
M

MODERATOR

Hallo Herr Fenner,

was soll man Ihnen in einem Forum raten? Sie waren schon vor Gericht (kommunale Schlichtungsbehörde?), wohl ohne Rechtsanwalt.
Es gibt, wie ich das verstehe, bereits einen Entscheid; Sie hätten die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, Beschwerdemöglichkeiten gegen den Entscheid zu prüfen.
Wenn ich das so lese, beruht das Ganze fast nur auf mündlichen Vereinbarungen; ohne schriftliche Nachweise, zum Beispiel über den Mieterlass, können Sie vor Gericht kaum etwas erwirken. Das zu prüfen, wäre aber eine Sache für einen Rechtsanwalt.
 
A

anubis64-1

Kündigung

Sehr geehrter Herr Hertweck

Ich möchte mich recht herzlich für Ihre Bemühungen Danken..

Freundlich grüsst Sie Familie Fenner
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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