Vermieter falsche Angaben zur Stromabrechnung der Gasheizung.

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D

DerBjoern

Hallo zusammen,

folgend ein völlig hypothetischer Fall einer Person, nennen wir ihn Mieter.

Ein Mieter hat bis vor kurzen in einem Zweiparteienhaus zur Miete gewohnt im EG. Nun ist dieser Mieter vor einigen Wochen bereits umgezogen. Er hat da schon Fotos von allen Zählerständen gemacht. Nun 2 Wochen später fiel ihm auf, das 30KWH verbraucht wurden obwohl keinerlei Verbraucher noch angeschlossen sind. Er hat sich dann auf die Suche begeben und hat festgestellt das die Heizung über seinen Sicherungskasten in der Wohnung läuft. Auch eine Gemeinschaftsflurbeleuchtung und die Außeneingangsbeleuchtung. Eigentlich hatte der Vermieter ihm gesagt das die Heizung über einen Gemeinschaftsanschluss läuft. Allerdings gibt es im Haus auch nur zwei Zähler wie ihm nun aufgefallen ist. Ein fürs Erdgeschoss (Er) und das Obergeschoss (2. Mieter). Nun schleicht sich bei ihm doch der dringende Verdacht ein, das Er über 5 Jahre den Strom für die Heizung, die Flur- und Außenbeleuchtung allein gezahlt hat. Ein Ausgleich über die Nebenkostenabrechnung hat nicht stattgefunden.

Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?

Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?

Ergänzend noch zu sagen das es sich bei der Heizung um eine Gemeinschaftsheizung handelt. (Gasheizung) Die Heizkosten wurden korrekt über die Nebenkostenabrechnung beiden Mietern berechnet (Wärmemengenzähler). Es geht also um die Stromkosten für die Gasheizung... Die Stromzähler wurden nicht über den Vermieter abgerechnet sondern von beiden Mietern mit ihren jeweiligen Wunschversorgern direkt. Hier kann also nichts verrechnet worden sein.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Ich räume ein, es ist spät ... ich räume weiters ein, daß ich heute Abend die ein oder andere Sangria getrunken habe ... und - honestly -, daß mein "introvertiertes Ich" sich bereits in die Nacht verabschiedet hat. Aber - so viel klarer Verstand ist noch wach, weshalb schreibst Du von Dir selbst in der 3. Person?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DerBjoern

Guten Abend,


Ich räume ein, es ist spät ... ich räume weiters ein, daß ich heute Abend die ein oder andere Sangria getrunken habe ... und - honestly -, daß mein "introvertiertes Ich" sich bereits in die Nacht verabschiedet hat. Aber - so viel klarer Verstand ist noch wach, weshalb schreibst Du von Dir selbst in der 3. Person?

Liebe Grüsse, Bauexperte
Sorry Copypasete. In einem anderem Forum müssen Fragen die in die rechtliche Schiene gehen hypothetisch und mit nicht konkreten Personen gestellt werden. Der Mieter ist in diesem Fall meine Person
 
H

HilfeHilfe

Hallo

welche mündlichen Zusagen wurden mit dem Vermieter abgeschlossen ? Um welche Beträge geht es den ?

Grundsätzlich würde ich abwägen sowas "eskalieren" zu lassen wenn wir hier um 50,50 € sprechen und man sich auch normal einigen kann.
 
D

DerBjoern

Hallo

welche mündlichen Zusagen wurden mit dem Vermieter abgeschlossen ? Um welche Beträge geht es den ?
Die anderen mündlichen Zusagen an die sich der Vermieter nicht mehr hält betreffen nicht die Heizungs-Stromanschlussgeschichte. Da gings um Renovierungsarbeiten etc.

Grundsätzlich würde ich abwägen sowas "eskalieren" zu lassen wenn wir hier um 50,50 € sprechen und man sich auch normal einigen kann.
Sehe ich genauso, aber ich vermute der Vermieter wirds auf seiner Seite darauf anlegen. Um wie viel es geht? 2 KWH Verbrauch pro Tag gemessen über einen Zeitraum von 19 Tagen.
Das Mietverhältnis dauerte über 5 Jahre.
 
emer

emer

Die Beträge können, vor allem über einen solchen Zeitraum schon nicht ganz unerheblich sein. Bei uns ist es auch so, dass Heizung und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler gehen. Über uns ist noch eine ein-Zimmer Wohnung vermietet. Jedes Jahr schreibt der Vermieter uns daher 7% aller Nebenkosten gut.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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