Nein. Man kann ein Darlehen nur vor der Ablaufzeit kündigen, wenn ein Verkauf stattfindet. Ansonsten nicht.
Die Generation meiner Eltern haben oft dieses Finanzierungsmodell genommen (70er Jahre): es werden nur Zinsen bezahlt, für die Tilgung zum Schluss eine LV abgeschlossen. Ich bin der Meinung, dass es dadurch eine Koppelung gibt. Wie schon gesagt: bin mir nicht sicher, wäre aber in Deinem Beispiel mal bei der Bank nachfragbar.