Hört sich fast so an, als würden die Versicherungen auch als Sicherheit für das Darlehen verwendet. Wenn nicht sichergestellt ist, dass die Zahlung aus Versicherung 1 auch zur Ablösung des Darlehen verwendet wird, sieht der Berater vielleicht folgendes Problem:Offene Forderung = 45.000 €
Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufswert bei Kündigung der LV:
Versicherung 1 = 55.000 €
Versicherung 2 = 30.000 €
...
Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen.