Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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Y

ypg

Dir muss man aber auch alle Informationen Peu a Peu herausziehen

Ich hoffe, du wirst zumindest bei den Gesprächen mit offenen Karten spielen und die mangelnde Liquidität durch Arbeitslosigkeit erwähnen. Dann kann sich sogar die Sturheit so einiger Bankmenschen wandeln, wenn der ehrliche Grund des Vorgehens genannt wird.
 
M

Maskulinus

Erstmal vorab :
Wirklich ehrlich gemeinten Dank für die rege Teilnahme und Antworten.
Das ist der Sinn eines Forums - der Fragesteller (Ahnungslose) fragt - die Mitglieder (Wissenden) antworten. Wenn man es selbst schon wüsste, würde man ja nicht fragen.
Ich selbst bin in einigen Foren in Themen unterwegs, wo ich mich gut auskenne. Da handhabe ich das auch so - geduldig antworten, und wenn ich das Gefühl habe, mir fehlen zur korrekten Einschätzung noch Detailinfos, dann frage ich sogar mal gezielt nach. Klappt.

Jetzt zu meinem Thema:
Wie kann man bei den bisherigen Antworten zu der Einschätzung kommen, das Thema wäre erledigt. ( Ei des Kolumbus gefunden) ?
Wieso wird mir latent unterstellt, ich würde nicht mit offenen Karten spielen ?
Ich habe schon mal gefragt: Was hätte ich davon ?

Ich hatte von der Arbeitslosigkeit meiner Frau geschrieben. Ich bin nicht arbeitslos. Mein Einkommen ist gut und reicht für alle Dinge des täglichen Lebens gut aus. Ich hatte geschrieben, das es eng werden würde. Ich möchte meinen Lebensstandard eben nicht einschränken, wenn ich im Gegenzug, mit der Zusage der Bank, alles gut hin bekäme.
Natürlich habe ich genauso wie hier, auch bei der Bank mit offenen Karten gespielt und genau das dem Bankmitarbeiter erklärt. Den interessierte die veränderte Lebenssituation (Arbeitslosigkeit der Frau) nicht. Meine Frau hätte ja den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen. Bisher würde ich ja alle Verbindlichkeiten pünktlich bedienen. Wenn das nicht mehr so wäre, dann würde man ein Mahnverfahren starten und dann mal darüber nachdenken, sich aus den bestehenden Sicherheiten zu bedienen. Ja, ich war auch erstaunt.

Aus den bisherigen Antworten habe ich herausgelesen:
Ja, die Bank sollte eigentlich.
Warum sollte die Bank denn nicht ?
Eigentlich spricht nichts dagegen ?
Nein, sie muss nicht, aber warum sollte sie verweigern ?

Das was ich zu finden gehofft hatte, war eine Aussage in der Richtung:

Nein, die Bank muss nicht und ist im Recht. Vergiss es. Keine Chance.

Oder aber:

Die Bank darf Dir keine 188 % blockieren. Da gibt es diesen oder jenen Gesetzestext, bzw. Gerichtsurteil, das dies eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Darlehensnehmers ist.

Oder aber:

Tut mir leid. Wir sehen das ähnlich wie du. Es spräche nichts dagegen, aber wir wissen nicht, ob die Bank zustimmen muss, oder nicht.

Alles wäre ok, auch wenn mir Variante 2 am Besten gefällt.

Aber im Moment bin ich fast genau so weit wie am Anfang. Verunsichert und verwirrt, weil ich immer noch nicht weiß, ob meine moralische Betrachtung und mein Bauchgefühl auch irgendeine Rechtsgrundlage haben.
Darf die Bank mich wirklich ( wenn es so weit käme) in ein Mahnverfahren zwingen, obwohl ja eigentlich genügend Geld da wäre ?

Danke noch mal für eure Geduld mit mir.
 
T

toxicmolotof

Da ich mobil antworte, mag die Antwort (ebenso wie mein letzter Kommentar) zu kurz sein und nicht alle Aspekte in Gänze darstellen.

Analytisch betrachtet ist es einfach. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.

Gibt es Ausnahmen/Gesetze, die einen Vertragspartner entgegen der Vertragsvereinbarung einseitig aussteigen lassen?
Ja, gibt es, treffen aber mit den gegebenen Informationen nicht zu.

Gibt es wichtige Informationen, die eine Bank vielleicht entgegen dem üblichen Verhalten reagieren lassen?
Ja, gab es, wurden aber nur peu a peu mitgeteilt.

Banker (immer noch meistens Kaufleute) mögen es nicht, wenn Informationen vorenthalten werden, weder positiv noch negativ. Diese können in Vollständigkeit zu einem anderen Ergebnis führen.

Eingangs stand die eine Frage, ob es fachlich richtig ist. Und die Antwort dazu lautet: Ja, fachlich richtig. Warum sollte dann etwas anders gemacht werden?

Zu Zeit sehe ich nur jemanden, der seinen vermeintlich eigenen Gewinn (müsste erst mal geschaut werden ob das wirklich so ist) zu Lasten der Bank (Verwaltungskosten, zusätzlicher Aufwand) durchzusetzen, ohne hierfür eine Grundlage zu haben.

Und die entscheidende Antwort. Nein, die Bank muss nicht und ist im Recht.

Die Sicherheit ist in der Tat höher als notwendig, dagegen gibt es aber zwei wichtige Bestandteile, die dich binden.

1)Du hast vermutlich Zinskonditionen auf Grundlage einer Immobiliarsicherheit. Vielleicht sogar eine Pfandbriefbank, die sich sogar so refinanziert. Also allein für die Kondition ist die Sicherheit Haus unerlässlich.

2) Rückzahlungsvereinbarung durch Ansparung einer Lebensversicherung. Also kann auch die nicht aufgelöst werden.

Das einzige, was neben einer Stilllegung der Beitragszahlung noch Erfolg haben kann, wäre die Kündigung einer LV, ohne den Kredit zu tilgen, so lange in der zweiten LV genügend Garantiekapital vorhanden ist.

Aber auch hier gilt: Die Bank muss nicht, pacta sunt servanda. Etc...
 
Musketier

Musketier

Ich glaube nicht, dass du eine eindeutige Antwort auf deine Frage erhalten wirst, da das schon ein nicht alltäglicher Fall ist.

1. Ist das hier keine Rechtsberatung möglich und du wirst hier auch keine rechtssichere Antwort erhalten.
2. Auch wenn hiervereinzelt Banker unterwegs sind, ist der Großteil hier auch nur Bauherren, die aus dem eigenen Erfahrungsschatz berichten können.
3. Du hast den Vertrag unterschrieben und bist (genauso wie die Bank) auch zur Einhaltung verpflichtet. Das umfasst nicht nur das Darlehen, sondern auch die Sicherheiten.
4. Eine Bank ist unter gewissen Konstellationen zu Abweichungen vom Vertrag bereit, wenn man die Karten auf den Tisch legt. Insbesondere in deinem Fall (sofern korrekt geschildert) würde es die Bank nicht mal etwas Kosten, die LV 2 freizugeben. Das wichtigste ist denen doch, dass sie sowohl ihre Zinsen, als auch ihre Rückzahlung bekommen.

PS: Toxic war schneller
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Maskulinus

Prima. Danke noch mal für Eure Antworten.

Rechtsberatung gibt es nur beim Rechtsanwalt oder Verbraucherberatung ( auch da durch einen Anwalt), deshalb hatte ich Sie nicht erwartet, sondern nur Tipps und Hinweise.

Der erste Satz meines Eingangspostings:
" Ich interessiere mich für die fachliche Einschätzung folgenden Sachverhalts: "

Manchmal gibt es ja auch ähnlich gelagerte Erfahrungen.

Danke Euch allen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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