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ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464


Erstellt am: 24.01.22 09:48

sysrun8007.04.22 11:39
Noch als Nachtrag: Wenn man jetzt davon betroffen ist und einen neuen Vertrag abschliesst und auf Förderung setzt wird der selbe Passus wieder drinstehen.

Da ich davon ausgehe das nach Öffnung des Fördertopfes dieser nach sehr kurzer Zeit wieder aufgebraucht sein wird, haben wir uns dagegen entschieden eine Förderung zu beantragen. Ansonsten stehen wir, sollten wir nicht zum zuge kommen, wieder ohne Vertrag da. Wie es dann nämlich mit der kompletten Überarbeitung zum Ende des Jahres weitergeht weiss ja noch keiner.
Tassimat07.04.22 11:39
Interessant, vielen Dank.
Und wie ist dann die echte Formulierung im Vertrag? Was steht da so z.B. im Wortlaut?
Joedreck07.04.22 11:43
Das ist doch eine Klausel, die ganz klar den Schutz des Bauherren im Auge hatte. Kein einziger der auf die Förderung angewiesen war, wird unglücklich darüber sein, einen nichtigen Vertrag zu haben. Das schützt vor finanziellem Unglück. Da hätte sich auch keiner hier über die Folgen für die GUs beschwert. Jetzt ist man selbst durch den Passus belastet und auf einmal wendet sich das Blatt.

Immer wieder erstaunlich welches Anspruchsdenken hier im Land teilweise herrscht. Gefühlt jeder meint seine rechte zu kennen, keiner kennt seine Pflichten.
Du den Pflichten gehört es übrigens auch sich Informationen zu besorgen. Seitens staatlicher Stellen war alles jederzeit nachlesbar. Nur hat keiner mit dem tatsächlichen schnellen Förderstopp gerechnet. Das kann man als ungerecht, unfair und was auch immer empfinden. Ob es das im rechtlichen Sinne auch ist, wird sich zeigen.
sysrun8007.04.22 11:46
Tassimat schrieb:

Interessant, vielen Dank.
Und wie ist dann die echte Formulierung im Vertrag? Was steht da so z.B. im Wortlaut?

Ich werde nicht den genauen Wortlaut hier wiedergeben.

Bei uns steht drin das, sollte die Förderung abgelehnt werden, diese Bedingung eben eintritt. Nun steht bei uns allerdings auch genau drin wie die Förderung aussieht: EH40 Plus - 150.000 Kredit mit einer Förderquote von 25%

Die auflösende Bedingung ist nach Ansicht unseres GU nun eingetreten weil die "konkret benannten Voraussetzungen, wie zum Beispiel die zu erwartenden Fördersummen" nun nicht mehr eintreten können.

Dumm gelaufen
Tassimat07.04.22 11:51
sysrun80 schrieb:

Bei uns steht drin das, sollte die Förderung abgelehnt werden, diese Bedingung eben eintritt. Nun steht bei uns allerdings auch genau drin wie die Förderung aussieht: EH40 Plus - 150.000 Kredit mit einer Förderquote von 25%

Die auflösende Bedingung ist nach Ansicht unseres GU nun eingetreten weil die "konkret benannten Voraussetzungen, wie zum Beispiel die zu erwartenden Fördersummen" nun nicht mehr eintreten können.

Dumm gelaufen
Naja, aber es gab doch keinen Ablehnungsbescheid, oder? Somit wäre die auflösende Bedingung nicht erfüllt.

"Dumm gelaufen" sehe ich daher noch nicht.
sysrun8007.04.22 11:55
Tassimat schrieb:

Naja, aber es gab doch keinen Ablehnungsbescheid, oder? Somit wäre die auflösende Bedingung nicht erfüllt.

Der Knackpunkt ist das die Bedingungen mit dem Neustart am 20.4. und voraussichtlich mit der Neuordnung am Ende des Jahres eben nicht mehr eintreten können! Da kann man ggf. rechtlich noch gegen vorgehen / oder auch nicht, ich bin kein Anwalt.

Mal abgesehen davon: Die Firmen haben immense Mehrkosten aktuell und es wird nicht besser. Wir haben auch gehofft das wir noch die alten Konditionen bekommen. Nur: Was ist mir lieber - ein GU der dann spitz rechnen muss und mir im Prinzip hier und da verdeckt Dinge einspart und billiges Material verwendet oder oder oder.

Ich werde nun auf das Angebot abwarten und sehen das man sich irgendwo treffen kann. Das ist aktuell für beide Seiten nicht lustig. Nur was hilft mir ein GU der dann in einem Jahr z.B. pleite ist?!

Ich setze jetzt meine Energie auf eine Lösung - da ist kein Platz und kein Geld für Anwälte - abgesehen davon: Wenn man jetzt druck macht kann man davon ausgehen das der GU von einem möglichen Neuvertrag eher Abstand nimmt.
förderungvertragpflichten