ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464
Erstellt am: 24.01.22 09:48
Nixwill207.04.22 14:20
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen. Was für eine Förderung stünde denn noch zur Auswahl? Wir bauen aller Voraussicht nach ein 40+ Haus und durch den bereits abgeschlossenen Kreditvertrag mit der Sparkasse kommt nur eine Zuschussvariante in Frage die es nicht mehr gibt.
Was könnten wir denn nun mit einem Verzicht wieder falsch machen?
Was könnten wir denn nun mit einem Verzicht wieder falsch machen?
Joedreck07.04.22 16:03
Nida35a schrieb:
Ich würde mit dem GU reden,
mein Ziel wäre die Klausel im Einvernehmen zu streichen und den Vertrag davon unberührt zu lassen und zu bauen.
Oder
Wer auf die Förderung angewiesen ist, hat evtl. einen günstigeren Ausstieg, um den Schaden zu begrenzenJa genau das meinte ich mit zum Schutz des Bauherren. Hier scheinen ja einige zu sein, die sich 100% auf die Forderung verlassen haben und darauf aufbauend auch finanzierten. Bricht die Förderung weg, fehlen auch mal einige zehntausend Euro, womit die Gesamt Finanzierung fällt. Schlimmer kann es nicht kommen. Bauvertrag geschlossen, Finanzierung fällt. Davor sollte diese Klausel meines Erachtens nach schützen.Dass jetzt noch Spekulanten und gierige Unternehmen unter dem Deckmantel des Krieges massiv aufschlagen, ist eine Sache des Marktes und nicht der Politik.
WilderSueden07.04.22 16:10
Um Bauherren zu schützen würde ein Rücktrittsrecht ausreichen. Die FAQ (#1007) begründet das mit der zwingenden Aufhebung aber anders:
Durch diese Vertragsgestaltung wird die notwendige Anreizwirkung der Förderung belegt. So wird ersichtlich, dass nur im Falle einer Förderung die geplante Maßnahme durchgeführt werden und der Vertrag gelten soll
Durch diese Vertragsgestaltung wird die notwendige Anreizwirkung der Förderung belegt. So wird ersichtlich, dass nur im Falle einer Förderung die geplante Maßnahme durchgeführt werden und der Vertrag gelten soll
Ysop***07.04.22 17:58
WilderSueden schrieb:
Um Bauherren zu schützen würde ein Rücktrittsrecht ausreichen. Die FAQ (#1007) begründet das mit der zwingenden Aufhebung aber anders:
Durch diese Vertragsgestaltung wird die notwendige Anreizwirkung der Förderung belegt. So wird ersichtlich, dass nur im Falle einer Förderung die geplante Maßnahme durchgeführt werden und der Vertrag gelten soll Aber Rücktrittsrecht funktioniert wahrscheinlich nicht, wenn man sich die Chance auf Förderung bewahren wollte. Darum ging es doch. Erst Förderung, dann Bauertrag. Wie hätte man das juristisch anders lösen können?Nixwill207.04.22 19:48
Nixwill2 schrieb:
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen. Was für eine Förderung stünde denn noch zur Auswahl? Wir bauen aller Voraussicht nach ein 40+ Haus und durch den bereits abgeschlossenen Kreditvertrag mit der Sparkasse kommt nur eine Zuschussvariante in Frage die es nicht mehr gibt.
Was könnten wir denn nun mit einem Verzicht wieder falsch machen?Kann hier noch jemand weiterhelfen?Wenn wir nun den „Bedingungsverzicht“ unterzeichnen (der klar schreibt: „einen dauerhaften Wegfall der Fördermittel gemäß dem Gebäudeenergiegesetz zur Folge hat“), worauf verzichten wir dann gegebenenfalls noch?
Gibt es irgendeine Förderung? Ich dachte nein…
WilderSueden07.04.22 21:42
Ysop*** schrieb:
Aber Rücktrittsrecht funktioniert wahrscheinlich nicht, wenn man sich die Chance auf Förderung bewahren wollte. Darum ging es doch. Erst Förderung, dann Bauertrag. Wie hätte man das juristisch anders lösen können?Ich hab mich jetzt hier auf Joedreck bezogen, der die Klausel als Bauherrenschutz auslegen wollte. Das war es definitiv nicht und - wie auf den letzten Seiten gesagt - finde ich auch, dass man mit der ganzen Konstruktion Bauherren eine fiese Falle gestellt hatÄhnliche Themen