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ᐅ Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016


Erstellt am: 31.05.2015 11:06

boysetsfire 07.07.2015 12:48
Ich habe die Frage vor ein paar Wochen mal an die KfW gestellt und folgende Auskunft bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum 01.01.2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) in Kraft. Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung.

Aus diesem Grund stellen wir die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 ein (Antragseingang) und fokussieren diese stärker auf Neubauten mit höheren energetischen Anforderungen.

Da sich das Referenzgebäude hinsichtlich der in der (Energieeinsparverordnung) beschriebenen Ausstattung nicht ändert, ändern sich auch die KfW-Effizienzhausstandards nicht, da sich diese immer auf das Referenzgebäude beziehen.

Das heißt, ein Gebäude, welches heute nach KfW-Effizienzhaushausstandard 55 gebaut wird, erfüllt auch nach 2016 immer noch die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55.

Richtig ist auch, das ein KfW-Effizienzhaus 55 ab dem 01.04.2016 energetisch nur noch um 20% besser ist als ein herkömmlicher Neubau.

Gerne beantwortet Ihnen unser Infocenterteam weitere Fragen von montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.

Freundliche Grüße
KfW

boysetsfire 07.07.2015 12:54
:

Die verschärfte Energieeinsparverordnung tritt ab 01.01.2016 in Kraft, die KfW ändert ihre Programme jedoch zum 01.04.2016.
Ich habe die Aussage bekommen dass der Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens ausschlaggebend für die Anwendung der Energieeinsparverordnung ist. Wenn du nun aber heuer schon ein KfW55-Haus baust und auf die höhere Förderung spekulierst, kannst du lt. KfW den Antrag heuer schon stellen und nächstes Jahr dann einen Antrag auf Erhöhung der Fördermittel nachreichen.

BauPaar 27.07.2015 01:02
also könnte man durchaus schon (deutlich) vor dem 1.4.16 den Bauantrag etc stellen und mit dem Bau beginnen, um ab dem 1.5. dann zu sagen "ach, ich hätte doch gern 100k statt 50k"??? Kann ich mir nicht so richtig vorstellen...

Die Energiewerte bleiben in o.g. Beispiel mal gleich, um nicht unnötig für Verwirrung zu sorgen...

boysetsfire 27.07.2015 08:52
BauPaar schrieb:
also könnte man durchaus schon (deutlich) vor dem 1.4.16 den Bauantrag etc stellen und mit dem Bau beginnen, um ab dem 1.5. dann zu sagen "ach, ich hätte doch gern 100k statt 50k"??? Kann ich mir nicht so richtig vorstellen...

So war die Aussage vonseiten der KfW vor ein paar Wochen. Die Sachbearbeiterin meinte aber auch dass sich diese Regelung noch ändern kann.
Wie genau der zeitliche Zusammenhang (Bauantrag / Erhöhung Fördermittel) aussehen muss kann ich aber leider nicht sagen.

Bauexperte 27.07.2015 11:15
boysetsfire schrieb:

Ich habe die Aussage bekommen dass der Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens ausschlaggebend für die Anwendung der Energieeinsparverordnung ist.
Nein - die Uhr läuft, sobald Du den Bauantrag bei der genehmigenden Behörde vollständig eingereicht hast.

Grüße, Bauexperte

Wurmi 27.07.2015 13:11
Hi zusammen,

ich bin neu auf dem Gebiet "Hausbauen" bzw. bauenlassen und wir sind gerade in der Phase das unser Finanzierungsantrag geprüft wird.

Es soll ein ein Kfw 70 Haus werden. Wird sich dadurch für uns etwas ändern ab 2016 oder läuft dann unser KfW 153er Kredit einfach so wie ich jetzt davon ausgegangen bin (bevor ich auf diesen Post gestoßen bin). Fertigstellung wird so ca. April 2016 sein.

Kann man evtl. die Lauftzeit dann von 10 auf 20 Jahre ändern ?

LG
Wurmi
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