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ᐅ KfW 55 - Vorgabe - nicht eingehalten - Konsequenz


Erstellt am: 01.11.18 20:13

ypg02.11.18 10:39
Nordlys schrieb:
Ich habe nichts dagegen, sich das zu kaufen oder zu bauen. Ich habe etwas dagegen, es vorzuschreiben, obwohl der Gesetzgeber es nicht vorschreibt. Das ist eine Frechheit und verteuert das Bauen zusätzlich, es ist eh schon teuer genug. K.

Warum? Die Gemeinde hat doch ein Recht, zu bestimmen, was aus einem Neubaugebiet wird, wenn sie es aus dem Boden stampfen. Ein Bebauungsplan muss ja auch akzeptiert werden. Letztendlich präsentiert jedes Wohngebiet auch die Gemeinde.
Du musst es nicht kaufen 🙂
ante868402.11.18 10:56
Haben vom Notar nun auch den Vertrags-Entwurf erhalten.

„Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, alle Wohngebäude so zu errichten, das sie die Anforderungen des KfW Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderung des KfW 55 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen durch Vorlage eines Energieausweises nachzuweisen.

Wenn der Käufer der Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist die Stadt berechtigt, ein Wiederkaufsrecht für das Grundstück auszuüben oder wegen der Verfehlung eine Geldentschädigung in Höhe von 5% des Kaufpreises je Verstoß, jedoch insgesamt nicht mehr als 25% des Kaufpreises zu verlangen.......
Nordlys02.11.18 11:42
ypg schrieb:
Warum? Die Gemeinde hat doch ein Recht, zu bestimmen, was aus einem Neubaugebiet wird, wenn sie es aus dem Boden stampfen. Ein Bebauungsplan muss ja auch akzeptiert werden. Letztendlich präsentiert jedes Wohngebiet auch die Gemeinde.
Du musst es nicht kaufen 🙂
Nö, muss ich nicht. Kauf ich eben ein anderes. es gibt ja überall so viele davon....
Alex8502.11.18 12:55
ante8684 schrieb:
Haben vom Notar nun auch den Vertrags-Entwurf erhalten.

„Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, alle Wohngebäude so zu errichten, das sie die Anforderungen des KfW Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderung des KfW 55 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen durch Vorlage eines Energieausweises nachzuweisen.

Wenn der Käufer der Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist die Stadt berechtigt, ein Wiederkaufsrecht für das Grundstück auszuüben oder wegen der Verfehlung eine Geldentschädigung in Höhe von 5% des Kaufpreises je Verstoß, jedoch insgesamt nicht mehr als 25% des Kaufpreises zu verlangen.......

Siehste wohl. Alles halb so wild.
ante868402.11.18 13:00
Eben nicht, wenn in Raum Köln wohnst und auch da wohnen bleiben möchtest...
montessalet02.11.18 13:14
ante8684 schrieb:
Haben vom Notar nun auch den Vertrags-Entwurf erhalten.

„Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, alle Wohngebäude so zu errichten, das sie die Anforderungen des KfW Effizienzhaus-Standard 55 erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderung des KfW 55 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen durch Vorlage eines Energieausweises nachzuweisen.

Wenn der Käufer der Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist die Stadt berechtigt, ein Wiederkaufsrecht für das Grundstück auszuüben oder wegen der Verfehlung eine Geldentschädigung in Höhe von 5% des Kaufpreises je Verstoß, jedoch insgesamt nicht mehr als 25% des Kaufpreises zu verlangen.......

Na also. Das ist doch gut so. Energieausweis und es passt.
verpflichtetkfw