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ᐅ KfW 70 ohne Lüftungsanlage


Erstellt am: 11.02.2011 09:40

Saruss 11.05.2014 21:18
Soroka schrieb:
Eben...(Ich meinte auch das mit den 2 Paar Schuhen)
Aber ein Beitrag von jemandem im Thema "siehe Überschrift", der gar kein Kfw 70 Haus hat, aber behauptet, es würde gehen, ohne großartig zu lüften, ist doch arg schräg. Und ohne die entsprechende Luftdichtigkeit ist KFW 70 nicht KFW 70. Es geht ja beim Lüften nicht darum, wie gut gedämmt ist, sondern wir luftdicht das Gebäude ist. Fragt mal einige Gutachter, die auch für die Blower-Door-Tests unterwegs sind, nach Gebäudeschäden wegen Luftundichtigkeiten (z.B. durch andauernde Kondensation an Stellen, wo viel Wasser nicht hingehört..).
Als Beispiel meine momentane Altbau-Wohnung: Ich lüfte gar nicht (nur ab und zu die Toilette, aber im Winter dort auch nicht nach dem Duschen Brr). Trotzdem nirgendwo Schimmel.
Klar kann man auch ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung auskommen, aber irgendeine Lüftung ist bei entsprechenden Bauten vorgeschrieben, und wenn es Fensterfalzlüftung ist.
Außerdem geht es auch nicht um Bautrocknung mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung.

Soroka 11.05.2014 22:51
Tut mir leid, ich glaube dir einfach nicht das neuerdings die Luftdichtigkeit die Definition für KFW 70 ist...

Saruss 12.05.2014 06:18
Tut mir leid, ich glaube du verstehst nicht, worum es in diesem Thread geht.

Soroka 12.05.2014 19:09
Nun im Gegensatz zu dir bin ich auf den Titel eingegangen. Alles andere ist vielleicht nice to have, aber nicht bindend..
Du scheinst mir massive finanzielle Interessen mit dem Thema zu haben...wenn man deine Beiträge so liest..
Aber ich klinke mich jetzt wieder aus, blast mal schön weiter...

BauProjekt14 12.05.2014 19:17
Natürlich ist eine Lüftungsanlage nicht Pflicht... Wer aber ein wirklich dichtes Haus hat kann kaum erwarten dass die Feuchtigkeit durch täglich 1x Lüften super ist.

Saruss 12.05.2014 20:39
Soroka schrieb:
Nun im Gegensatz zu dir bin ich auf den Titel eingegangen. Alles andere ist vielleicht nice to have, aber nicht bindend..
Du scheinst mir massive finanzielle Interessen mit dem Thema zu haben...wenn man deine Beiträge so liest..
Aber ich klinke mich jetzt wieder aus, blast mal schön weiter...
Sehr interessant, aber ich bin in einer so anderen Branche tätig, ich wüsste nicht, wie ich irgendwie an einer Lüftungsanlage Geld verdienen könnte.
Wir haben übrigens nur auf deine leicht aggressiv angehauchten Beiträge ("Überschrift") reagiert. Schau doch einfach mal auf die Seite der KFW-Bank und lies die Unterlagen für Kfw 70 durch. Da wirst du feststellen, dass Luftdichtigkeit ein wesentlicher Bestandteil eines solchen Gebäudes ist, und nur mit entsprechenden Nachweisen ein Haus auch als "KFW 70" Bau gilt. Ohne Nachweis - kein KFW 70. Du weißt anscheinend nicht (kein Nachweis!), ob es bei dir Luftdicht genug ist. Also ist deine Antwort hier im Thread, dass du keine Lüftungsanlage brauchst, weil es bei dir mit einmal lüften klappt, irreführend, da kein KFW 70 vorliegt. Es handelt sich nicht um Kritik an dir oder deinem Gebäude (ist doch gut, dass alles ok ist bei dir!), sondern es geht darum, dass die Aussage andere eventuell in für sie ungünstige Situation bringen könnte.
luftdichtigkeitblower-door-testskfwlüftenlüftungsanlagegebäudewohnraumlüftungnachweis