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ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464


Erstellt am: 24.01.22 09:48

TmMike_219.02.22 23:02
Tassimat schrieb:

Nix schwarz auf die Kralle. Rechnung inkl MwSt. bar bezahlt mit unterschriebener Quittung. (Wie im Supermarkt 😉 )
Wird trotzdem nicht anerkannt, da keine Überweisung.
Ja so hab ich Gerüstbauer und putzer auch bezahlt.
Der Putzer meinte für 8% mehr kann er Rechnung über Firma schreiben....also ne Firma schreibt für ihn gegen Provision Rechnung.
Ich hab da gar nicht weiter nachgefragt, aber aufm Bau läuft halt viel 'krum'
Aber hey für 9€/m2 Q3 innenputz knauf mp75, kann man halt auch nix sagen.
Material für Silo etc hab ich gekauft und wurde gegengerechnet....Das sagt eig. schon alles
Tassimat19.02.22 23:10
Nein, so habe ich nicht bezahlt. Es gab ein Angebot und eine Rechnung.
Wo soll denn da bitte noch 8% oben drauf? Wie gesagt, es geht hier zu 0% um Schwarzarbeit.
Also wenn ich eine Rechnung bar bezahle ist da überhaupt nichts 'krum' dran. Überweisung wäre genauso gut gewesen. Gleicher Betrag!

Aber wie gesagt Bar ist halt nirgendswo förderfähig. Selbst mit 8% mehr wäre es immer noch lohnender, wenn man im Gegenzug 20% Erstattung über die Steuer bekommt. Der Verputzer ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber bei mir war es der Küchenbauer. Das Umzugsunternehmen wollte auch bar bezahlt werden, hier habe ich aber zum Glück überwiesen.
TmMike_219.02.22 23:14
Tassimat schrieb:

Nein, so habe ich nicht bezahlt. Es gab ein Angebot und eine Rechnung.
Wo soll denn da bitte noch 8% oben drauf? Wie gesagt, es geht hier zu 0% um Schwarzarbeit.
Also wenn ich eine Rechnung bar bezahle ist da überhaupt nichts 'krum' dran. Überweisung wäre genauso gut gewesen. Gleicher Betrag!

Aber wie gesagt Bar ist halt nirgendswo förderfähig. Selbst mit 8% mehr wäre es immer noch lohnender, wenn man im Gegenzug 20% Erstattung über die Steuer bekommt. Der Verputzer ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber bei mir war es der Küchenbauer. Das Umzugsunternehmen wollte auch bar bezahlt werden, hier habe ich aber zum Glück überwiesen.
Nein wir haben uns iwie falsch verstanden. Bei mir waren der putzer und der Gerüstbauer u.U. 'krum' ich wills auch gar nicht wissen ehrlich gesagt. gute arbeit haben sie gemacht.
Aber danke für dein Feedback. Ich hab noch eine Bestandsbau Sanierung vormier 450m2 Wohnfläche, warte aber auf, hoffentlich gute, Fördermaßnahmen.
Aber auch dort werde ich genau rechnen ob der Mehraufwand und die Mehrkosten durch Förderungen sich am Ende wirklich lohnt.
hanse98720.02.22 09:56
Tassimat schrieb:

Trotz Rechnung und Quittung keine 20% Erstattung, da zwingend eine Überweisung stattgefunden haben muss.

Ist aber keine neue Regel mit der Überweisung, sondern Praxis seit vielen Jahren.
Nixwill21.02.22 08:24
Tassimat schrieb:


Vorgestern hat mir auch das Finanzamt geschrieben. Die wollen ähnliche Dokumente für andere Gewerke, die ich im Rahmen der steuerlichen Förderung angegeben habe.
Leider wird mir doch nicht alles anerkannt, weil ich z.B. einen Handwerker bar bezahlt habe. Trotz Rechnung und Quittung keine 20% Erstattung, da zwingend eine Überweisung stattgefunden haben muss.
Tassimat schrieb:


Aber wie gesagt Bar ist halt nirgendswo förderfähig. Selbst mit 8% mehr wäre es immer noch lohnender, wenn man im Gegenzug 20% Erstattung über die Steuer bekommt. Der Verputzer ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber bei mir war es der Küchenbauer. Das Umzugsunternehmen wollte auch bar bezahlt werden, hier habe ich aber zum Glück überwiesen.

Jetzt muss ich als Steuererklärungsmuffel echt mal dumm fragen, man kann Rechnungen für Küchenbauer, Umzugskosten, etc. von der Steuer absetzen? Und bekommt 20% zurück?
Gudeen.21.02.22 08:37
Nixwill schrieb:

Jetzt muss ich als Steuererklärungsmuffel echt mal dumm fragen, man kann Rechnungen für Küchenbauer, Umzugskosten, etc. von der Steuer absetzen? Und bekommt 20% zurück?
Nein, aber Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die nicht schon über KFW gefordert werden.
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