Haftung bei Fehlern in der Planung

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D

_Diagas_

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn der Architektur einen Fehler bei der Planung (In diesem Fall bei der Entwässerungsplanung) macht? Der Fehler ist erst später aufgekommen und dadurch musste eine neue Baugenehmigung eingeholt werden und alles hat sich nach hinten verschoben. Deswegen konnte die Preisgarantie des Fertighausbauers nicht eingehalten werden.
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war. Dadurch hat sich die Planung des Entwässerungsplanes zusätzlich in die Länge gezogen.
Ist die Preiserhöhung rechtens bzw. wer muss dafür haften oder muss der Bauherr hier in den sauren Apfel beißen?

Vielen Dank für Antworten!
 
B

Bau-beendet

Warum stellt man so eine Frage nicht einem Fachmann aka Rechtsanwalt der sattelfest ist in diesen Dingen, als ein Forum zu fragen, was am Ende auch eine falsche Info sein kann ?!
 
H

hanghaus2023

Mit so wenig Informationen bekommst nicht mal von einem Anwalt eine brauchbare Antwort.

MMn haftet der Planersteller für sein Werk. Was sagt denn der Vertrag zur Haftung?
 
11ant

11ant

Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Das klingt verwirrend ...
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war.
... das noch ein bißchen mehr, und erst recht dieses aus einem anderen Thread ...
Darf ich fragen, was bei deinem Bau schief gelaufen ist und ob alles gut ausgegangen ist? Könnten wir uns einmal über die Firma Hans Erhard Massivbau austauschen?
wieviele Häuser baust Du denn gerade ?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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