ᐅ Einfamilienhaus mit Satteldach, ohne Keller - Feedback erwünscht
Erstellt am: 01.11.18 16:05
Milmay01.11.18 16:05
Hallo zusammen,
Wir planen nächstes Jahr mit dem Bau unseres Einfamilienhaus zu beginnen. Aktuell sind wir am Grundriss Zeichen zeichnen, haben einige Versionen ausprobiert uns sind mit dem, was entstanden ist, eigentlich sehr zufrieden.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr eure Meinung und Kritik zum Grundriss sagt.
Bebauungsplan/ Einschränkungen :
Größe des Grundstücks: 445qm Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,35
Geschossflächenzahl: 0,7
Anzahl Stellplätze: 2
Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse plus Dachausbau später
Dachform: Satteldach
Maximale Höhe: Traufhöhe 6,5 straßenseitig
Heizung: Erdwärme
Persönlicher Limit: 400.000
Anforderungen der Bauherren:
Kein Keller
Anzahl Personen: 2 Erwachsene und drei Kinder
Offene Küche mit Schiebetür
Doppelgarage
Der Dachboden wird erst als Kellerersatz genutzt.
Hier kommt auch die Heizung und Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner.
Da unsere Kinderplanung noch nicht abgeschlossen ist, könnte in Zukunft im Dachgeschoss ein weiteres Kinderzimmer eingerichtet werden.




Wir planen nächstes Jahr mit dem Bau unseres Einfamilienhaus zu beginnen. Aktuell sind wir am Grundriss Zeichen zeichnen, haben einige Versionen ausprobiert uns sind mit dem, was entstanden ist, eigentlich sehr zufrieden.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr eure Meinung und Kritik zum Grundriss sagt.
Bebauungsplan/ Einschränkungen :
Größe des Grundstücks: 445qm Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,35
Geschossflächenzahl: 0,7
Anzahl Stellplätze: 2
Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse plus Dachausbau später
Dachform: Satteldach
Maximale Höhe: Traufhöhe 6,5 straßenseitig
Heizung: Erdwärme
Persönlicher Limit: 400.000
Anforderungen der Bauherren:
Kein Keller
Anzahl Personen: 2 Erwachsene und drei Kinder
Offene Küche mit Schiebetür
Doppelgarage
Der Dachboden wird erst als Kellerersatz genutzt.
Hier kommt auch die Heizung und Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner.
Da unsere Kinderplanung noch nicht abgeschlossen ist, könnte in Zukunft im Dachgeschoss ein weiteres Kinderzimmer eingerichtet werden.
Otus1101.11.18 16:21
Ist geklärt, dass die zu 1/2 im Haus befindliche Doppelgarage, verbunden mit der anderen externen 1/2 Hälfte, als Grenzgarage zulässig ist?
Milmay01.11.18 16:22
Ja. Die Genehmigung dafür haben wir
11ant01.11.18 19:46
Und auch, daß die Garage so nah an die Straße darf ? - ich würde hier eher 5m erwarten.
Milmay01.11.18 19:51
Und auch dafür haben wir eine Genehmigung
Milmay01.11.18 19:59
Wir würden gerne ein paar Meinungen zum Grundriss hören
Ähnliche Themen