Drainage am Keller - technisch erforderlich oder nicht ?

4,70 Stern(e) 3 Votes
D

DaniMartinez

Das stimmt du hast eine Leistung bestellt und solltest das dann auch erwarten können. So weit ich weiß muss in diesem Fall der Mangel beim Unternehmer angezeigt werden und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

An dieser Stelle würde ich das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und mir juristische Beratung holen.
Dem Bauunternehmen habe ich den Mangel angezeigt mit Frist und der Bitte zur Ausbessrung. Das Unternehmen hat geantwortet, "dass sie nur die Baggerkosten für den Aushub übernehmen, aber nicht nachvollziehen können warum eine Drainage, die zwar nicht zugelassen ist, aber trotzdem funktioniert, ausgebaut werden soll. An den weiteren Kosten (Bodenentsorgung, neuer Füllsand etc.) beteiligen sie sich nicht"!

Das Gute ist, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Mangel auch festgestellt und dokumentiert hatte. Ich habe das Gutachten samt Mangel dem Unternehmen vorgelegt aber die beharren auf deren oben geschriebener Aussage.
Bauleiter und Kellerunternehmer arbeiten bei sehr vielen Baustellen zusammen und argumentieren beide so.

Aussage des Bauleiters war, dass das keine Verhältnismäßigkeit darstellt, wenn man diese gute Drainage jetzt ausbaut.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll, wenn selbst Gutachten weggeredet werden? Ist der unschöne Schritt zum Rechtsanwalt die letzte Möglichkeit?
 
WilderSueden

WilderSueden

Wie baust du denn? Schlüsselfertig mit Generalunternehmer der auch Keller und Erdarbeiten macht oder mit Einzelvergabe bzw. Keller + Erdarbeiten selbst vergeben?
Bei schlüsselfertig hast du relativ wenig Möglichkeiten während der Bauphase, da die vollständige Leistung erst zur Übergabe zur erbringen ist. Mit Einbehalt wegen Mängeln ist entsprechend auch schwer. Da kannst du die Mängel nur dokumentieren, nochmals hinweisen und bei der Übergabe entsprechend die Abnahme der mangelhaften Teile verweigern bzw. die als mangelhaft ins Abnahmeprotokoll schreiben lassen.
Falls du die entsprechenden Arbeiten selbst vergeben hast tust du dir leichter, da die Leistung bereits jetzt fehlerfrei zu erbringen ist. Dann ab zum Anwalt und klären wie du rechtssicher Geld einbehalten kannst.
 
D

DaniMartinez

Hi
Wie baust du denn? Schlüsselfertig mit Generalunternehmer der auch Keller und Erdarbeiten macht oder mit Einzelvergabe bzw. Keller + Erdarbeiten selbst vergeben?
Bei schlüsselfertig hast du relativ wenig Möglichkeiten während der Bauphase, da die vollständige Leistung erst zur Übergabe zur erbringen ist. Mit Einbehalt wegen Mängeln ist entsprechend auch schwer. Da kannst du die Mängel nur dokumentieren, nochmals hinweisen und bei der Übergabe entsprechend die Abnahme der mangelhaften Teile verweigern bzw. die als mangelhaft ins Abnahmeprotokoll schreiben lassen.
Falls du die entsprechenden Arbeiten selbst vergeben hast tust du dir leichter, da die Leistung bereits jetzt fehlerfrei zu erbringen ist. Dann ab zum Anwalt und klären wie du rechtssicher Geld einbehalten kannst.
Hi wir haben mit einzelvergabe gearbeitet! Dann werde ich wohl mal meinen Anwalt kontaktieren! Danke ☺
 
P

Philfuel

Du wolltest unbedingt eine Drainage, die nicht notwendig ist und der Unternehmer denkt sich: so ein Blödsinn - naja, schmeiß ich einfach ein Rohr rein, dann isser zufrieden.
Du könntest das Rohr ja auch einfach liegen lassen (stört ja nicht) und die Drainage nicht bezahlen. Wäre das keine Möglichkeit?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Keller gibt es 340 Themen mit insgesamt 3648 Beiträgen

Ähnliche Themen
05.11.2023Schlüsselfertig vs. Einzelvergabe Beiträge: 35
09.06.2013Kosten Erdarbeiten ohne Keller Beiträge: 15
08.12.2015Baukosten KFW70 Haus mit Keller Schlüsselfertig Beiträge: 15
24.09.2022Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück Beiträge: 41
11.04.2020Baurecht - Anwalt einschalten oder noch nicht Beiträge: 16
22.08.2013Veranschlagte Kosten des GU's für Erdarbeiten angebracht? Beiträge: 12
08.04.2019Erdarbeiten Kosten in Bayern ..... Beiträge: 15
14.10.2019Nässe im Keller an Bodenplatte und Wänden Beiträge: 25
23.08.2021Hanglage, Keller vorne raus freiliegend, Wanne Beiträge: 31
28.11.2020Teures Grundstück + Einfamilienhaus 155 qm + Keller KFW40+, finanzierbar? Beiträge: 60
05.07.2016Außenwandsanierung Keller Beiträge: 14
11.11.2014Das alte Leid - Schlüsselfertig/Einzelvergabe Beiträge: 38
21.12.2008Wasser kommt in Keller - Baumangel?/Gutachter? Beiträge: 10
13.08.2014Wassereinbruch Keller durch Unwetter - Versicherung? Beiträge: 17
09.07.2020Bodenaustausch bis 1,20m Tiefe - aufschütten oder Keller? Beiträge: 11
08.09.2020Erdarbeiten Kosten, Hanghaus Beiträge: 14
24.01.2020Entwässerung vor Garagentür fehlt / korrigieren? Mangel? Beiträge: 15
17.02.2016KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller Beiträge: 31
13.08.2021Grundriss-Optimierung Neubau, Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse ohne Keller am Hang Beiträge: 33
08.12.2015ungedämmter Keller = nasser Keller? Beiträge: 20
15.06.2018Angebot Einfamilienhaus, 2 Vollgeschosse, Keller + 1 Geschoss, was meint ihr? Beiträge: 34
25.07.2020Einfamilienhaus 180qm, Keller, 2 Vollgeschosse + Satteldach Beiträge: 16
28.12.2020Hauskauf mit Rissen im Keller Beiträge: 20
26.03.2021Betonkeller versus gemauerter Keller? Beiträge: 17
12.05.2023Detailplanung Grundriss Einfamilienhaus mit Keller und ELW Beiträge: 28
23.07.2021Erdarbeiten...Streit mit dem BU Beiträge: 20
10.05.2015Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt Beiträge: 52
01.02.2017Keller ursprünglich zum teil in Beton, nun ggf. komplett gemauert Beiträge: 28
07.09.2018160m2 Einfamilienhaus in Holzständerbauweise am Nordhang mit Keller Beiträge: 100
02.09.2019Noppenbahn richtig anbringen, Sockel-Abdichtung, Drainage? Beiträge: 15

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben